03.05.2006 - 3.1 Bürgerantrag des Herrn Horst Althaus, Rembrandt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Beschwerdeausschusses
- Datum:
- Mi., 03.05.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Romberg ruft den Bürgerantrag auf und stellt zunächst fest, dass der
Antragsteller nicht anwesend ist. Da auch kein Vertreter der Verwaltung zugegen
ist, wird die Beratung ohne Verwaltungsvortrag eröffnet. Frau Kramps
äußert ihren Unmut darüber, dass kein Vertreter der Verwaltung anwesend ist.
Sie habe einige Fragen zur Vorlage, beispielsweise zu den genannten vertrags-
sowie haftungsrechtlichen Problemen, die im Zusammenhang mit der Beauftragung
eines privaten Unternehmens zur Entsorgung der Abfallbehälter genannt wurden. Herr
Kurrat schließt sich der Kritik an und stellt mit Hinweis auf die Aussagen
im Bürgerantrag die Frage, ob es im Hagener Stadtgebiet Haltestellen gibt, die
nicht mit Abfallbehältern ausgestattet sind. Herr Pieper möchte wissen,
wie hoch die Kosten für die Aufstellung zusätzlicher Abfallbehälter sein
könnten. Herr Böcker verweist auf den Vertrag mit der Deutschen Städte
Medien GmbH (DSM) und stellt die Frage,
ob nicht das Recht zur Vermarktung der Abfallbehälter insgesamt von der DSM
GmbH genutzt werden könnte und dafür in Kooperation mit der HEB GmbH
zusätzliche Abfallbehälter aufgestellt werden könnten. Herr Römer
ergänzt dies um den Hinweis, dass der Vorschlag des Antragstellers zunächst
positiv zu bewerten ist. Dass zusätzliche Abfallbehälter für vermehrte
Verschmutzungen sorgen könnten, sei nicht nachvollziehbar. Da die gestellten
Fragen in der Sitzung nicht beantwortet werden können, schlägt Herr Romberg
vor, den Bürgerantrag zu vertagen, die Fragen in einem Katalog zusammen zu
fassen und der Verwaltung zur Stellungnahme bis zur nächsten Sitzung
zuzuleiten. Der Oberbürgermeister soll gebeten werden, dafür Sorge zu tragen,
dass in der nächsten Sitzung ein sachkundiger Vertreter der Verwaltung bzw. der
HEB GmbH anwesend ist.
Beschluss:
1)
Der
Bürgerantrag wird vertagt.
2)
Dem Oberbürgermeister
wird empfohlen, die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses mit der
Klärung der von den Ausschussmitgliedern gestellten Fragen zu beauftragen.
3)
Der
Oberbürgermeister wird darum gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass in der
nächsten Sitzung des Ausschusses ein sachkundiger Vertreter der Verwaltung bzw.
der HEB GmbH anwesend ist.
