Beschlussvorlage - 0325/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zu a):

Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen ent­sprechend der Stellungnahme der Verwaltung in der Sitzungsvorlage zurück bzw. ent­spricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahme.

Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegens­tand der Niederschrift.

 

 

Zu b):

Der Rat beschließt die im Sitzungssaal aufgehängte und zu diesem Beschluss gehö­rende Teiländerung Nr. 82 – Lütkenheide – Ost – zum FNP der Stadt Hagen nach den §§ 2,3 und 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt den zu der 82. Teiländerung des FNP der Stadt Hagen gehörenden Erläuterungsbericht vom 20.12.2005, welcher Bestandteil des Be­schlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.

 

Das Verfahren muss spätestens bis zum 20.07.2006 von der Bezirksregierung genehmigt und anschließend veröffentlicht worden sein.

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Sachverhalt

1.      Beschlussfassung zu den im Rahmen der Planoffenlage eingegangenen Anregun­gen

2.      Abschließender Beschluss `zur FNP – Teiländerung Nr. 82 – Lütkenheide – Ost.


 
Zu a) und b):

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 2.02.2006 den Entwurf der Teiländerung Nr. 82 – Lütkenheide – Ost – zum FNP der Stadt Hagen beschlossen. Aufgrund dieses Be­schlusses lag der Entwurf in der Zeit vom 28.02.2006 – 29.03. 2006 einschließlich öf­fentlich aus.

 

In dieser Zeit wurden von Trägern öffentlicher Belange keine Anregungen vorgebracht.

 

Folgende Privatpersonen brachten während der Planoffenlage Anregungen vor:

 

1.      Webac Erschließungsgesellschaft, Euskirchen

 

2.      Frau Gabriele Herleb und Frau Annette Krüger, Hagen

 

Darstellungsänderungen im Planverfahren aufgrund der eingegangen Anregungen ha­ben sich nach verwaltungsseitiger Prüfung nicht ergeben. Auch bedurfte der dazugehö­rige Erläuterungsbericht keiner redaktionellen Überarbeitung.

 

Weitere Einzelheiten zu diesem Verfahren entnehmen sie bitte dem beigefügten Erläute­rungsbericht vom 20.12.2005.


Zu 1:

 

Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen der Webac Erschließungsgesell­schaft Alpha Schwerter Straße GmbH & Co. KG, Roitzheimer Straße 180, 53879 Eus­kirchen vom 28.03.2006 zur Teiländerung Nr. 82 – Lütkenheide- Ost – zum Flächennut­zungsplan der Stadt Hagen

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Flächennutzungsplan stellt die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Ent­wicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren  Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar.

Planerisch verbindlich festgesetzt werden die im Flächennutzungsplan dargestellten Nutzungsvorschläge durch Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Geltungsbe­reich.

 

In diesem konkreten Fall hat das OVG Münster im Rahmen eines Normenkontrollverfah­rens, den B – Plan 2/96, 1. Änderung betreffend, u.a. folgenden Fehler im Abwägungs­vorgang festgestellt:

 

Die Spange Turmstraße/Lütkenheider Straße befindet sich in einer nach dem rechtkräf­tigen Bebauungsplan Kleine-/Schwerter/Turmstraße (B-Plan 3/63) in einer festgesetzten öffentlichen Grünfläche. Der nach Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes rechtswirksam gewordene Flächennutzungsplan stellt diese Fläche als gewerbliche Baufläche dar.

 

Um den Fehler im Abwägungsvorgang zu heilen, wird die gewerbliche Bauflächendar­stellung im FNP aufgegeben und dieser Bereich als Grünfläche neu dargestellt.

 

Diese Grünflächenneudarstellung entspricht auch der Zielsetzung des in Neuaufstellung befindlichen Flächennutzungsplanes der Stadt Hagen, der den Bereich zwischen Lüt­kenheider Straße und geplanter Nordumgehung im Vorentwurf zur Bürgerbeteiligung bereits als Grünfläche darstellt.

 

Ein Rechtanspruch auf Verwertung des Flurstücks i. S. des Anregers als Gewerbegebiet lässt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes 3/63´, wie oben ausgeführt, nicht herleiten.

 

Die Anregung wird zurückgewiesen.


Zu 2:

 

Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen der Frau Gabriele Herleb, Hilgen­land 6, 58099 Hagen und der Frau Annette Krüger, Am Baum 31, 58099 Hagen vom 28.03.2006 zur Teiländerung Nr. 82 – Lütkenheide- Ost – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Zielsetzung dieses FNP – Teiländerungsverfahrens ist die Rücknahme einer gewerbli­chen Bauflächendarstellung.

 

Durch die Neudarstellung dieser Fläche als Grünfläche wird planerisch ein Eingriff in den Landschaftsraum zurückgenommen, so dass die Belange von Natur und Landschaft im negativen Sinne nicht mehr betroffen sind.

 

Der Flächennutzungsplan stellt die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Ent­wicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren  Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar.

Planerisch verbindlich festgesetzt werden die im Flächennutzungsplan dargestellten Nutzungsvorschläge durch Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Geltungsbe­reich.

 

In diesem konkreten Fall hat das OVG Münster im Rahmen eines Normenkontrollverfah­rens, den B – Plan 2/96, 1. Änderung betreffend, u.a. folgenden Fehler im Abwägungs­vorgang festgestellt:

 

Die Spange Turmstraße/Lütkenheider Straße befindet sich in einer nach dem rechtkräf­tigen Bebauungsplan Kleine-/Schwerter/Turmstraße (B-Plan 3/63) in einer festgesetzten öffentlichen Grünfläche. Der nach Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes rechtswirksam gewordene Flächennutzungsplan stellt diese Fläche als gewerbliche Baufläche dar.

 

Um den Fehler im Abwägungsvorgang zu heilen, wird die gewerbliche Bauflächendar­stellung im FNP aufgegeben und dieser Bereich als Grünfläche neu dargestellt.

 

Diese Grünflächenneudarstellung entspricht auch der Zielsetzung des in Neuaufstellung befindlichen Flächennutzungsplanes der Stadt Hagen, der den Bereich zwischen Lüt­kenheider Straße und geplanter Nordumgehung im Vorentwurf zur Bürgerbeteiligung bereits als Grünfläche darstellt.

 

Die Flächendarstellungen des Flächennutzungsplanes können in Fachplänen weiter konkretisiert werden.

 

Die Anregungen werden zurückgewiesen.

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Beschlüsse

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26.04.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Nord

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09.05.2006 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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11.05.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen