Beschlussvorlage - 0325/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung Nr. 82 - Lütkenheide - Ost - zum FNP der Stadt Hagena) Beschluss über Anregungenb) Beschluss nach §§ 2,3 und 5 Baugesetzbuch (abschließender Beschluß)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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26.04.2006
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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09.05.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.05.2006
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Beschlussvorschlag
Zu a):
Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender
Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen
Auslegung eingegangenen Anregungen entsprechend der Stellungnahme der
Verwaltung in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der
vorgenannten Stellungnahme.
Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des
Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zu b):
Der Rat beschließt die im Sitzungssaal
aufgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Teiländerung Nr. 82 –
Lütkenheide – Ost – zum FNP der Stadt Hagen nach den §§ 2,3 und 5
des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt den zu
der 82. Teiländerung des FNP der Stadt Hagen gehörenden Erläuterungsbericht vom
20.12.2005, welcher Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der
Niederschrift ist.
Das Verfahren muss spätestens bis zum 20.07.2006
von der Bezirksregierung genehmigt und anschließend veröffentlicht worden sein.
Sachverhalt
1.
Beschlussfassung
zu den im Rahmen der Planoffenlage eingegangenen Anregungen
2.
Abschließender
Beschluss `zur FNP – Teiländerung Nr. 82 – Lütkenheide – Ost.
Zu a) und b):
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 2.02.2006 den Entwurf der
Teiländerung Nr. 82 – Lütkenheide – Ost – zum FNP der Stadt
Hagen beschlossen. Aufgrund dieses Beschlusses lag der Entwurf in der Zeit vom
28.02.2006 – 29.03. 2006 einschließlich öffentlich aus.
In dieser Zeit wurden von Trägern öffentlicher Belange keine Anregungen
vorgebracht.
Folgende Privatpersonen brachten während der Planoffenlage Anregungen
vor:
1.
Webac
Erschließungsgesellschaft, Euskirchen
2.
Frau
Gabriele Herleb und Frau Annette Krüger, Hagen
Darstellungsänderungen im Planverfahren aufgrund der eingegangen
Anregungen haben sich nach verwaltungsseitiger Prüfung nicht ergeben. Auch
bedurfte der dazugehörige Erläuterungsbericht keiner redaktionellen
Überarbeitung.
Weitere Einzelheiten zu diesem Verfahren entnehmen sie bitte dem
beigefügten Erläuterungsbericht vom 20.12.2005.
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen
der Webac Erschließungsgesellschaft Alpha Schwerter Straße GmbH & Co. KG,
Roitzheimer Straße 180, 53879 Euskirchen vom 28.03.2006 zur Teiländerung Nr.
82 – Lütkenheide- Ost – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Flächennutzungsplan stellt die sich aus der beabsichtigten
städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den
voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde
in den Grundzügen dar.
Planerisch verbindlich festgesetzt werden die im Flächennutzungsplan
dargestellten Nutzungsvorschläge durch Aufstellung eines Bebauungsplanes für
den Geltungsbereich.
In diesem konkreten Fall hat das OVG Münster im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens, den B – Plan 2/96, 1. Änderung betreffend, u.a. folgenden Fehler im Abwägungsvorgang festgestellt:
Die Spange Turmstraße/Lütkenheider Straße befindet sich in einer nach dem rechtkräftigen Bebauungsplan Kleine-/Schwerter/Turmstraße (B-Plan 3/63) in einer festgesetzten öffentlichen Grünfläche. Der nach Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes rechtswirksam gewordene Flächennutzungsplan stellt diese Fläche als gewerbliche Baufläche dar.
Um den Fehler im Abwägungsvorgang zu heilen, wird die gewerbliche Bauflächendarstellung im FNP aufgegeben und dieser Bereich als Grünfläche neu dargestellt.
Diese Grünflächenneudarstellung entspricht auch der Zielsetzung des in Neuaufstellung befindlichen Flächennutzungsplanes der Stadt Hagen, der den Bereich zwischen Lütkenheider Straße und geplanter Nordumgehung im Vorentwurf zur Bürgerbeteiligung bereits als Grünfläche darstellt.
Ein Rechtanspruch auf Verwertung des Flurstücks i. S. des Anregers als Gewerbegebiet lässt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes 3/63´, wie oben ausgeführt, nicht herleiten.
Die Anregung wird zurückgewiesen.
Zu 2:
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen der Frau Gabriele Herleb,
Hilgenland 6, 58099 Hagen und der Frau Annette Krüger, Am Baum 31, 58099 Hagen
vom 28.03.2006 zur Teiländerung Nr. 82 – Lütkenheide- Ost – zum
Flächennutzungsplan der Stadt Hagen
Stellungnahme der Verwaltung:
Zielsetzung dieses FNP – Teiländerungsverfahrens ist die Rücknahme einer gewerblichen Bauflächendarstellung.
Durch die Neudarstellung dieser Fläche als Grünfläche wird planerisch ein Eingriff in den Landschaftsraum zurückgenommen, so dass die Belange von Natur und Landschaft im negativen Sinne nicht mehr betroffen sind.
Der Flächennutzungsplan stellt die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen
Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen
dar.
Planerisch verbindlich festgesetzt werden die im Flächennutzungsplan
dargestellten Nutzungsvorschläge durch Aufstellung eines Bebauungsplanes für
den Geltungsbereich.
In diesem konkreten Fall hat das OVG Münster im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens, den B – Plan 2/96, 1. Änderung betreffend, u.a. folgenden Fehler im Abwägungsvorgang festgestellt:
Die Spange Turmstraße/Lütkenheider Straße befindet sich in einer nach dem rechtkräftigen Bebauungsplan Kleine-/Schwerter/Turmstraße (B-Plan 3/63) in einer festgesetzten öffentlichen Grünfläche. Der nach Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes rechtswirksam gewordene Flächennutzungsplan stellt diese Fläche als gewerbliche Baufläche dar.
Um den Fehler im Abwägungsvorgang zu heilen, wird die gewerbliche Bauflächendarstellung im FNP aufgegeben und dieser Bereich als Grünfläche neu dargestellt.
Diese Grünflächenneudarstellung entspricht auch der Zielsetzung des in Neuaufstellung befindlichen Flächennutzungsplanes der Stadt Hagen, der den Bereich zwischen Lütkenheider Straße und geplanter Nordumgehung im Vorentwurf zur Bürgerbeteiligung bereits als Grünfläche darstellt.
Die Flächendarstellungen des Flächennutzungsplanes können in Fachplänen
weiter konkretisiert werden.
Die Anregungen werden zurückgewiesen.
