11.05.2006 - 5.28 Teiländerung Nr. 82 - Lütkenheide - Ost - zum F...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.28
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 11.05.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf die Frage von Frau Kuschel-Eisermann, warum der
Tagesordnungspunkt nicht im Umweltausschuss beraten wurde, antwortet Herr
Grothe, dass der bestehende rechtskräftige Bebauungsplan aus Vorjahren
gegenüber dem heutigen Flächennutzungsplan kontrovers gegenüber stehen würde.
Durch die Flächennutzungsplanänderung wurde der alte rechtskräftige
Bebauungsplan nachvollzogen. Damit wurden keine Belange berührt, die den
Umweltausschuss beträfen, so dass eine Beteiligung nach der Zuständigkeitsordnung
nicht gegeben sei.
Hinweis des
Schriftführers: Herr Erlmann erklärt sich gem. §§ 31, 43 GO NRW i.V. mit § 11
der GeschO des Rates für befangen und hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Beschluss:
Zu a):
Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender
Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen
Auslegung eingegangenen Anregungen entsprechend der Stellungnahme der
Verwaltung in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der
vorgenannten Stellungnahme.
Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des
Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zu b):
Der Rat beschließt die im Sitzungssaal
aufgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Teiländerung Nr. 82 –
Lütkenheide – Ost – zum FNP der Stadt Hagen nach den §§ 2,3 und 5
des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt den zu
der 82. Teiländerung des FNP der Stadt Hagen gehörenden Erläuterungsbericht vom
20.12.2005, welcher Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der
Niederschrift ist.
Das Verfahren muss spätestens bis zum 20.07.2006
von der Bezirksregierung genehmigt und anschließend veröffentlicht worden sein.
