Berichtsvorlage - 0307/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht zur Haushaltslage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Emilia Ickert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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21.03.2024
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
1. Haushaltslage
1.1. Vorläufiges Ergebnis 2023
Gemäß §95 Abs. 5 GO NRW wird zurzeit der Jahresabschluss erstellt. Der durch den Oberbürgermeister bestätigte Entwurf ist bis zum 31.03.2024 dem Rat zur Feststellung und bis zum 30.04.2024 der Bezirksregierung Arnsberg vorzulegen. Das vorläufige Ergebnis zeigt einen Jahresüberschuss von rd. 21,8 Mio. €. Der komplette Jahresüberschuss ist in die Ausgleichsrücklage eingestellt worden. Aus den Jahresabschlüssen der Vorjahre bestand aus „Nicht abgedeckten Fehlbeträgen" ein negatives Eigenkapital in Höhe von 86,68 Mio. €. Durch die unmittelbare Verrechnung mit der allgemeinen Rücklage (3,12 Mio. €) ist das negative Eigenkapital auf einen Betrag von rd. 83,56 Mio. € vermindert worden. Damit befindet sich die Stadt Hagen weiterhin in der bilanziellen Überschuldung. Das Jahresergebnis 2023 beinhaltet die unten aufgeführten Sondereffekte. Die weiteren Einflussgrößen können nach Fertigstellung dem Jahresabschluss und dem Controllingbericht entnommen werden.
PLAN IST
Gewerbesteuer: 109,0 Mio. € 154,8 Mio. €
Corona-Bilanzierungshilfe: 19,9 Mio. € 8,3 Mio. €
Ukraine-Bilanzierungshilfe: 0 Mio. € 18,6 Mio. €
Hochwasser-Schadensbeseitigung: 0 Mio. € 1,7 Mio. €
Das Gesetz zur Isolierung der aus der Corona-Pandemie und dem Ukrainekrieg folgenden Mehrbelastungen (NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz -NKF-CUIG) ermöglicht durch den Ansatz der Bilanzierungshilfe das Erreichen dieses positiven Ergebnisses. Allerdings läuft mit dem Jahr 2023 diese gesetzliche Regelung aus, wobei der aktuelle Haushaltsplanentwurf 2024/2025 zeigt, dass die Mehrbelastungen des Haushalts sehr wohl weiterhin existieren. Hinzu kommen ab 2026 die jährliche Abschreibung der gebildeten Bilanzierungshilfe (50,3 Mio. €) mit einem Betrag von rd. 1,0 Mio. € p. a. Für die Beseitigung von Hochwasserschäden ist die Genehmigung des Wiederaufbauplans in Höhe von 81,8 Mio. € (Änderungsbescheid vom 07.06.2023) erfolgt. Die Billigkeitsmittel werden projektbezogen abgerufen und anfallende Aufwendungen entsprechend erstattet. Trotzdem können Aufwand und Erstattung zeitlich auseinanderfallen und so kommt es - im Gegensatz zu 2022 - im abgelaufenen Jahr zu einem positiven Ergebnisbeitrag von rd. 1,7 Mio. €.
1.2. Haushaltssicherungskonzept 2023
Die Haushalte bilanziell überschuldeter Kommunen - so auch Hagen - unterliegen der Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gemäß § 76 GO NRW. Die Bezirksregierung Arnsberg hat mit Verfügung vom 13.06.2022 das
Haushaltssicherungskonzept für die Haushaltsjahre 2022 bis 2026 genehmigt. Der Bericht zum Haushaltssicherungskonzept für das abgelaufene Jahr wird zurzeit bearbeitet und der Bezirksregierung Arnsberg bis zum 30.04.2023 vorgelegt. Für das Jahr 2023 bestand ein geplantes Gesamtkonsolidierungsvolumen in Höhe von 7.068.952 €. Tatsächlich beläuft sich die Gesamtkonsolidierung zum Jahresende auf 5.002.189 €. Es ergibt sich somit eine Verschlechterung von 2.066.763 €. Dies entspricht einer Planabweichung von rund -29 %. Weitere Details stehen mit dem o. g. Bericht zur Verfügung.
1.3. Gewerbesteuerentwicklung 2024
Der Haushaltsansatz für 2024 beträgt 141 Mio. €. Nach der Jahressollstellung und dem ersten Veränderungslauf lag das Steuersoll bei knapp 106 Mio. €. Inzwischen ist es auf knapp 112 Mio. € angewachsen. Es ist somit nicht davon auszugehen, dass durch die weiteren Veränderungsläufe der Haushaltsansatz 2024 erreicht wird. Die Herabsetzung des Haushaltsansatzes ist in der Veränderungsliste zum Haushaltsplan aufgenommen und wird dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorgelegt.
2. Schuldenstand
| 06.03.2024 | Vorjahr |
Liquiditätskredite | 851.500.000 € | 880.800.000 € |
Liquiditätskredite Gute Schule 2020 | 4.602.661 € | 4.922.320 € |
Liquiditätskredite gesamt | 856.102.661 € | 885.722.320 € |
Investitionskredite | 34.361.960 € | 40.024.239 € |
Förderkredite | 3.975.210 € | 4.287.130 € |
Investitionskredite Gute Schule 2020 | 17.248.841 € | 18.388.695 € |
Investitionskredite gesamt | 55.586.011 € | 62.700.064 € |
2.1. Marktumfeld Zinsen
Die EZB ließ die Leitzinsen wie erwartet in ihrer März-Sitzung unverändert. Die zurückgehende Inflation und schwächelnde konjunkturelle Entwicklung lassen eine erste Zinssenkung im Juni erwarten.
Die Zinsen am Geldmarkt haben sich zuletzt kaum verändert. Am Kapitalmarkt gaben die Zinsen am längeren Ende nach einem zwischenzeitlichen leichten Anstieg wieder etwas nach. Der 10-Jahres-Swap liegt nach 2,811 % am 29.02.2024 mit 2,650 % (06.03.2024) fast unverändert zum letzten Berichtsstichtag.
Aufgrund der erwarteten Leitzinssenkungen wird auf Jahressicht für den Geldmarkt von einem leicht sinkendem Zinsniveau ausgegangen. Am Kapitalmarkt dürften die Zinssenkungen in längeren Laufzeiten weitgehend eingepreist sein, so dass am langen Ende nur wenig Bewegung erwartet wird. Seitens der EZB wurde betont, dass ihre Entscheidungen insbesondere von der weiteren Entwicklung der Inflationsdaten abhängen werden. Besonders im Blick stehen dabei Daten zur Lohnentwicklung in den Euroländern. Voraussetzung für Zinssenkungen wird ein dauerhafter Inflationsrückgang sein
2.2. Zinssätze
Aktuelle Zinssätze für Liquiditätskredite in Prozent, in Klammern sind jeweils die Vorjahreszahlen genannt. (Die Abschlüsse erfolgen mit laufzeiten- und bonitäts-abhängigen Margenaufschlägen)
| 15.11.2023 | 18.01.2024 | 06.03.2024 |
€STR (Tagesgeld) | 3,890 (1,400) | 3,907 (1,902) | 3,905 (2,399) |
3 Monats-Euribor | 3,994 (1,795) | 3,970 (2,342) | 3,942 (2,875) |
12 Monats-Euribor | 4,028 (2,852) | 3,660 (3,311) | 3,748 (3,859) |
3 Jahre Swapsatz | 3,252 (2,832) | 2,773 (2,900) | 2,947 (3,635) |
5 Jahre Swapsatz | 3,076 (2,772) | 2,654 (2,703) | 2,734 (3,399) |
10 Jahre Swapsatz | 3,077 (2,826) | 2,692 (2,637) | 2,650 (3,221) |
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz | Christoph Gerbersmann |
Oberbürgermeister | Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
