Vorschlag zur Tagesordnung - 0362/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Beseitigung der roten Farbreste in der Fußgängerzone und im Volkspark-Brunnen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- 31 Zentrales Bürgeramt
- Bearbeitung:
- Klaus Backhaus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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02.05.2006
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt:
1.
die roten
Farbmarkierungen (Punkte und Fußabdrücke) in der Fußgängerzone, Kampstraße
sowie im angrenzenden Straßenraum und vor dem Brunnen im Volkspark unverzüglich
zu beseitigen.
2.
die nach wie
vor vorhandenen Einfärbungen im Volksparkbrunnen unverzüglich zu beseitigen.
Sollte es sich herausstellen, dass die Beseitigung der Einfärbung nicht
erfolgreich vorgenommen werden kann, sind die Brunnenseitenwände und der Boden
mit einem neuen Anstrich zu versehen.
3.
die Kosten
für die Beseitigung der Farbreste und der farbigen Markierung dem Verursacher
in Rechnung zu stellen. Die Bezirksvertretung ist auf der nächsten Sitzung über
die Umsetzung des Beschlusses zu unterrichten.
4.
nicht durch
die Verwaltung ausdrücklich genehmigte Farbmarkierungen (anlässlich von
genehmigten Veranstaltungen in der Innenstadt) künftig sofort zu beseitigen und
die Kosten für die Beseitigung dem Verursacher in Rechnung zu stellen.
5.
das
Einfärben des Wassers in den Brunnen der Innenstadt grundsätzlich nicht mehr zu
genehmigen.

02.05.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt:
1.
über die
begonnene Beseitigung der roten Farbmarkierungen (Punkte und Fußabdrücke) in
der Fußgängerzone, Kampstraße sowie im angrenzenden Straßenraum und vor dem
Brunnen im Volkspark nach Abschluss der Arbeiten zu berichten.
2.
die nach wie
vor vorhandenen Einfärbungen im Volksparkbrunnen und im Mataré-Brunnen
unverzüglich zu beseitigen.
3.
die Kosten
für die Beseitigung der Farbreste und der farbigen Markierung dem Verursacher
in Rechnung zu stellen. Die Bezirksvertretung ist auf der nächsten Sitzung über
die Umsetzung des Beschlusses zu unterrichten.
4.
nicht durch
die Verwaltung ausdrücklich genehmigte Farbmarkierungen (anlässlich von genehmigten
Veranstaltungen in der Innenstadt) künftig sofort zu beseitigen und die Kosten
für die Beseitigung dem Verursacher in Rechnung zu stellen.
5.
das
Einfärben des Wassers in den Brunnen der Innenstadt grundsätzlich nicht mehr zu
genehmigen.