Vorschlag zur Tagesordnung - 0362/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt:

 

1.                  die roten Farbmarkierungen (Punkte und Fußabdrücke) in der Fußgängerzone, Kampstraße sowie im angrenzenden Straßenraum und vor dem Brunnen im Volkspark unverzüglich zu beseitigen.

 

2.                  die nach wie vor vorhandenen Einfärbungen im Volksparkbrunnen unverzüglich zu beseitigen. Sollte es sich herausstellen, dass die Beseitigung der Einfärbung nicht erfolgreich vorgenommen werden kann, sind die Brunnenseitenwände und der Boden mit einem neuen Anstrich zu versehen.

 

3.                  die Kosten für die Beseitigung der Farbreste und der farbigen Markierung dem Verursacher in Rechnung zu stellen. Die Bezirksvertretung ist auf der nächsten Sitzung über die Umsetzung des Beschlusses zu unterrichten.

 

4.                  nicht durch die Verwaltung ausdrücklich genehmigte Farbmarkierungen (anlässlich von genehmigten Veranstaltungen in der Innenstadt) künftig sofort zu beseitigen und die Kosten für die Beseitigung dem Verursacher in Rechnung zu stellen.

 

5.                  das Einfärben des Wassers in den Brunnen der Innenstadt grundsätzlich nicht mehr zu genehmigen.

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Sachverhalt

 

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Beschlüsse

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02.05.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt:

 

1.                  über die begonnene Beseitigung der roten Farbmarkierungen (Punkte und Fußabdrücke) in der Fußgängerzone, Kampstraße sowie im angrenzenden Straßenraum und vor dem Brunnen im Volkspark nach Abschluss der Arbeiten zu berichten.

 

2.                  die nach wie vor vorhandenen Einfärbungen im Volksparkbrunnen und im Mataré-Brunnen unverzüglich zu beseitigen.

 

3.                  die Kosten für die Beseitigung der Farbreste und der farbigen Markierung dem Verursacher in Rechnung zu stellen. Die Bezirksvertretung ist auf der nächsten Sitzung über die Umsetzung des Beschlusses zu unterrichten.

 

4.                  nicht durch die Verwaltung ausdrücklich genehmigte Farbmarkierungen (anlässlich von genehmigten Veranstaltungen in der Innenstadt) künftig sofort zu beseitigen und die Kosten für die Beseitigung dem Verursacher in Rechnung zu stellen.

 

5.                  das Einfärben des Wassers in den Brunnen der Innenstadt grundsätzlich nicht mehr zu genehmigen.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 16

Dagegen:

 1

Enthaltungen:

 0