02.05.2006 - 5.1 Beseitigung der roten Farbreste in der Fußgänge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 02.05.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- 31 Zentrales Bürgeramt
- Bearbeitung:
- Klaus Backhaus
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Haneke berichtet,
dass keine Genehmigung zum Anbringen der roten Farbmarkierungen seitens der
Verwaltung erteilt wurde. Die Markierungen sind mit einer Farbe aufgebracht
worden, die durch Reinigungsfahrzeuge nicht zu entfernen ist. Durch die HEB
sind schon mehrere Reinigungsmöglichkeiten ausprobiert worden. Es ist nur eine
manuelle Entfernung mit Wasser und Bürste möglich.
Die Entfernung der
vorhandenen Einfärbungen im Volkspark- und Mataré-Brunnen stellt sich auch
schwieriger dar, als vermutet. Durch zusätzliches Auftreten von Braunalgen in
den Brunnen ist eine weitere Reinigung vorgesehen. Ein Neuanstrich wird aus
verschiedenen Gründen nicht in Betracht gezogen.
Herr Haneke sagt zu, die
Kosten dem Veranstalter in Rechnung zu stellen.
Diese Aktionen werden
von den Herren Glaeser und Löwenstein begrüßt. Herr Löwenstein formuliert einen geänderten
Beschlussvorschlag, über den Herr Glaeser abstimmen lässt.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt:
1.
über die
begonnene Beseitigung der roten Farbmarkierungen (Punkte und Fußabdrücke) in
der Fußgängerzone, Kampstraße sowie im angrenzenden Straßenraum und vor dem
Brunnen im Volkspark nach Abschluss der Arbeiten zu berichten.
2.
die nach wie
vor vorhandenen Einfärbungen im Volksparkbrunnen und im Mataré-Brunnen
unverzüglich zu beseitigen.
3.
die Kosten
für die Beseitigung der Farbreste und der farbigen Markierung dem Verursacher
in Rechnung zu stellen. Die Bezirksvertretung ist auf der nächsten Sitzung über
die Umsetzung des Beschlusses zu unterrichten.
4.
nicht durch
die Verwaltung ausdrücklich genehmigte Farbmarkierungen (anlässlich von genehmigten
Veranstaltungen in der Innenstadt) künftig sofort zu beseitigen und die Kosten
für die Beseitigung dem Verursacher in Rechnung zu stellen.
5.
das
Einfärben des Wassers in den Brunnen der Innenstadt grundsätzlich nicht mehr zu
genehmigen.
