Beschlussvorlage - 0155/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass der Oberbürgermeister für die Stadt Hagen als Alleingesellschafterin der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses gem. § 13 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der HVG i. V. m. § 48 Abs. 2 GmbHG folgende Gesellschafterbeschlüsse fasst:

 

  1. Die Stadt Hagen als Alleingesellschafterin der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) stimmt einer Entsendung von Herrn Hens Ohlsen als Aufsichtsratsmitglied und Vertreter der HVG in die laufende Amtsperiode des Aufsichtsrates der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH (Werkhof) auf Grundlage von § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages des Werkhofs zu.

 

  1. Die Stadt Hagen als Alleingesellschafterin der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) stimmt einer Entsendung von Herrn Hens Ohlsen als Aufsichtsratsmitglied und Vertreter der HVG in die laufende Amtsperiode des Aufsichtsrates der HaWeD Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH (HaWeD) auf Grundlage von § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der HaWeD zu.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) hat auf Grundlage von § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH (Werkhof) und der HaWeD Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH (HaWeD) das Recht, in den Aufsichtsrat des Werkhofs und der HaWeD jeweils zwei Aufsichtsratsmitglieder zu entsenden.

 

Aktuell sind Herr Monßen-Wackerbeck sowie Herr Patrick Messerschmidtr die HVG in die beiden Aufsichtsräte entsandt.

 

Da Herr Patrick Messerschmidt neben Herrn Jonas Diefenbacher nunmehr ab 01.01.2024 zum Geschäftsführer des Werkhofs und der HaWeD bestellt wurde, hat Herr Messerschmidt wegen Inkompatibilität der zeitgleichen Ausübung beider Ämter sein Aufsichtsratsmandat beim Werkhof und bei der HaWeD niedergelegt, so dass eine Nachbesetzung erforderlich ist.

 

Es ist seitens der HVG vorgesehen das offene Aufsichtsratsmandat beim Werkhof und bei der HaWeD durch Herrn Jens Ohlsen (Personalleiter der HVG) zu besetzen und eine entsprechende Entsendung in die laufende Amtszeit der Aufsichtsräte vorzunehmen.

 

Die Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern durch die HVG bedarf nach § 13 Abs. 5 Nr. 12 des Gesellschaftsvertrages der HVG zuvor noch einer entsprechenden Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung der HVG bzw. eines schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der Stadt Hagen als Alleingesellschafterin der HVG. Dies macht eine entsprechende Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Hagen erforderlich.

 

Der Rat wird um entsprechende Beschlüsse gebeten.


 

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

x

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez. Erik O. Schulz     gez. Christoph Gerbersmann
Oberbürgermeister      Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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15.02.2024 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen