15.02.2024 - 6.7 Nachbesetzung im Aufsichtsrat der Werkhof gem. ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass der Oberbürgermeister für die Stadt Hagen als Alleingesellschafterin der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses gem. § 13 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der HVG i. V. m. § 48 Abs. 2 GmbHG folgende Gesellschafterbeschlüsse fasst:

 

  1. Die Stadt Hagen als Alleingesellschafterin der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) stimmt einer Entsendung von Herrn Hens Ohlsen als Aufsichtsratsmitglied und Vertreter der HVG in die laufende Amtsperiode des Aufsichtsrates der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH (Werkhof) auf Grundlage von § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages des Werkhofs zu.

 

  1. Die Stadt Hagen als Alleingesellschafterin der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) stimmt einer Entsendung von Herrn Hens Ohlsen als Aufsichtsratsmitglied und Vertreter der HVG in die laufende Amtsperiode des Aufsichtsrates der HaWeD Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH (HaWeD) auf Grundlage von § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der HaWeD zu.
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 X

 Einstimmig beschlossen