Mitteilung - 0135/2024
Grunddaten
- Betreff:
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Erforderliche Fäll- und Rodungsarbeiten zur Baureifmachung des ehemaligen Tierheims an der Natorpstr. 40
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Jessica Hatwich
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Naturschutzbeirat
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Anhörung
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30.01.2024
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Geplant
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Umweltausschuss
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Anhörung
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06.02.2024
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Verwaltung teilt mit, dass im Vorgriff auf die Baumaßnahmen im Zusammenhang mit einer möglichen Containerunterbringung für geflüchtete Menschen die Fällung von Bäumen bis zum 29.02.2024 erfolgen muss. Die Fällung dient der Baufeldfreimachung zur Umsetzung der Unterbringung.
Begründung
Die Möglichkeiten zur Unterbringung von geflüchteten Menschen in Hagen sind weitestgehend ausgeschöpft. Um eine Unterbringung in Turnhallen zu vermeiden, werden geeignete Standorte für den Aufbau von Wohncontainern ermittelt. Bei dem Grundstück Natorpstr. 40 handelt es sich um einen möglichen Standort. Um eine weitere Bearbeitung überhaupt gewährleisten zu können, müssen Fäll- und Rodungsarbeiten entsprechend der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes § 39 Abs. 5 Nr. 2 bis zum 29. Februar 2024 durchgeführt werden. Aufgrund des belasteten Bodens sollen die Wurzeln im Boden verbleiben und der Baumschnitt in Bodenhöhe durchgeführt werden.
Der Baumbestand auf o. g. Grundstück ist in der Anlage dargestellt. Insgesamt müssen acht Gehölze gefällt werden. Die Fäll- und Rodungsarbeiten sollen die Bäume 4, 5, 6, 7, 8, 13, 14 und 24 betreffen. Dabei handelt es sich um jeweils zwei Bergahorn, Weiden und Traubenkirschen sowie um jeweils eine Eibe und eine Esche. Der Baumbestand wurde im Vorfeld vom WBH und dem Umweltamt erfasst und auf seinen Zustand überprüft. Bei den hier geplanten Fällungen sind keine Bäume betroffen, die von WBH und dem Umweltamt als erhaltenswert eingestuft werden. Sechs dieser acht Bäume fallen unter die Baumpflegesatzung der Stadt Hagen. Hierfür werden gem. Satzung 15 Ersatzpflanzungen durchgeführt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen ) |
Zwar ist der Wegfall von städtischen Bäumen für den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung nicht zuträglich. Allerdings erfolgt hier eine Ersatzpflanzung nach Baumpflegesatzung, so dass die Auswirkungen als gering eingestuft werden.
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
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gez. Henning Keune |
Technischer Beigeordneter |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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717,3 kB
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