Mitteilung - 1061/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Verwaltung teilt mit, dass im Vorgriff auf die Baumaßnahmen am Ruhrtalradweg Qualifizierung und Ausbau des 1. Bauabschnittes im Rahmen der IGA 2027 die Fällung von Bäumen bis 29.02.2024 erfolgen muss. Die Fällung dient der Baufeldfreimachung zur Umsetzung der Fördermaßnahme und wird vollumfänglich Kompensiert. Ersatzpflanzungen für Bäume die nicht im Geltungsbereich der Baumpflegesatzung sind, erfolgen über das übliche Maß hinaus, nach Vorgaben der Baumpflegesatzung. Die Planung der Ersatzpflanzungen erfolgt in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde Hagen.

 

 

Begründung

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 27.09.2018 den Vorschlag des Regionalverbands Ruhr zur Durchführung einer Internationalen Gartenausstellung im Jahr 2027 (IGA 2027) in der Metropole Ruhr begrüßt und für die Stadt Hagen einen Grundsatzbeschluss inkl. der Beteiligung am Durchführungshaushalt zur IGA 2027 im Zeitraum 2019-2028 gefasst.

Gemäß dem Ratsbeschluss vom 23.06.2022 (Drs.-Nr. 0375/2022) wurde die Verwaltung beauftragt:

a) Die Verwaltung wird beauftragt den Förderantrag (RWP Tourismus) für die Qualifizierung und den Ausbau des Ruhrtalradwegs im Umfeld des SeeBades Hengstey einzureichen.

 

b) Die Verwaltung wird zur Umsetzung der Maßnahme gemäß der Entwurfsplanung vom 08.02.2022 bei Bewilligung des Förderantrags beauftragt.

 

In diesem Zusammenhang hat die Stadt Hagen mit Datum vom 16.06.2023 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur (RWP Tourismus) bei der Bezirksregierung in Arnsberg eingereicht. Inhalt des Förderantrag ist der Ausbau und damit die Qualifizierung des Ruhrtalradwegs am Hengsteysee für den Bereich vom Laufwasserkraftwerk bis DLRG (1.Bauabschnitt Abschnitt 1 und 3). Zur Erhöhung der Sicherheit und der adäquaten Abwicklung der Verkehre wurde die Trennung der Verkehre durch einen separaten Rad- und Fußweg sowie die Schaffung von einigen Rastplätzen geplant (Drs.-Nr. 0375/2022). Grundlage des Antrags sind die Planungen des Büros schramm + partner vom 08.02.2022.

 

Die Bewilligung ist mit Zusendung des Förderbescheids am 08.01.2024 bei der Stadt Hagen eingegangen (s. auch Drs.-Nr. 0375-1/2022). Aufgrund des engen Zeitplans muss mit der Baumaßnahme gig begonnen werden. r die weitere Planung und Ausschreibung der Maßnahme wird mit einem Zeitraum von ca. 6 bis 7 Monate gerechnet, so dass im Sommer 2024 mit dem Bau begonnen werden könnte.

Da entsprechend des § 39 Abs.5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz untersagt ist, ume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen“ muss im Zuge der Baufeldvorbereitung die Fällung der Bäume in den betroffenen Abschnitten bis 29.02.2024 erfolgt sein.

 

Durch eine bereits vorliegende detaillierte Bestandsaufnahme aller Bäume im betroffenen Bereich, konnte die Planung bereits so vorgenommen werden, dass im gesamten Verlauf der Rad- und Fußwegeplanung auf bestimmte Prinzipien geachtet wurde:

 

Minimierungsmaßnahmen

  • Trassenführung und Ausbau findet hauptsächlich im Bestand statt.
  • In den Bereichen, wo wertvolle Vegetation vorhanden ist, wurde der Weg so verlegt, dass diese erhalten werden konnte.
  • Die Lage der Rastplätze wurde so geplant, dass wertvolle Bäume erhalten bleiben können. Beim Bau der Rastplätze ist auf die Einhaltung der DIN 18920 sowie die RAS-LP4 zu achten und z.B. Stamm- und Wurzelschutz verbindlich umzusetzen.
  • Bestehende Bäume werden in die Planung der Rastplätze integriert.
  • Bei Bauausführung ist eine ökologische Baubegleitung obligatorisch vorzusehen.
  • Als Kompensation der Baumaßnahme erfolgt im direkten Umfeld (im SeePark) eine erhebliche ökologische Aufwertung, die Schaffung von Biotopen und die Errichtung von Schutzzonen für Flora und Fauna.

 

Ersatzpflanzungen Landschaftsbild

  • Der Gehölzbestand entlang des Seeufers ist so zu fördern, dass ein möglichst durchgängiger Gehölzcharakter (Gehölzgalerie) mit nur abschnittsweisen Unterbrechungen erhalten bleibt bzw. entsteht.
  • Ersatzpflanzungen sind mit gebietsheimischen klimaresistenten Gehölzen vorzusehen.
  • Zur Wirkung kommt auch die Baumpflegesatzung der Stadt Hagen.

 

Der Ersatz erfolgt gemäß Baumpflegesatzung. Auch für die Fällung von Bäumen, die nicht im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung liegen, erfolgt die Kompensation nach Maßgabe der Baumpflegesatzung.

 

Es müssen insgesamt 17 Gehölze gefällt werden. Hierunter sind nach Maßgabe der Baumpflegesatzung 10 Bäume ersatzpflichtig; durch einige Bäume, die mit 2 Bäumen ausgeglichen werden, ergeben sich als Ersatz gesamt 16 Neupflanzungen.

r die Rodung der Amerikanischen Roteiche (Bereich Kanu Club) im Zuge der Baumaßnahme werden 3 Bäume als Ersatz im räumlichen Umfeld gepflanzt. Dieser Ausgleich erfolgt über das erforderliche Maß hinaus und soll hierdurch der ökologischen Wertigkeit der Roteiche gerecht werden und diese langfristig kompensieren. Zusätzliche ökologische Maßnahmen, wie die räumliche Neuordnung des Bereiches oder die Ruhigstellung von Uferbereichen werden insbesondere im Zusammenhang mit dem Plangebiet des SeeParks realisiert und neu verknüpft (Trittsteinbiotope).

Die Maßnahme erfolgt aus Gründen der Verkehrssicherheit und dient zur Förderung des Radverkehrs. Aufgrund der verkehrlichen Mindeststandards des zukünftigen Rad- und Fußweges ergaben unterschiedliche Szenarien keine adäquate planerische Lösung zum langfristigen Erhalt der Eiche an dem Standort. Die entsprechende Planung hierzu wurde am 22.06.2022 im Rat einstimmig beschlossen (Ds.- Nr.0375-1/2022). Die Fördermaßnahme wurde gemäß Entwurfsplanung bewilligt und muss laut Bescheid dementsprechend umgesetzt werden.

 

Die Ersatzpflanzungen erfolgen nach Möglichkeit im räumlichen Umfeld der Baumaßnahme, vorzugsweise als ergänzende Bepflanzung des Bestands. Die geeigneten Standorte werden in Abstimmung mit der UNB festgelegt.

 

Die beigefügte Karte im Anhang verortet die Standorte der zu fällenden Gehölze sowie die hierfür vorgesehenen Ersatzstandorte der Neupflanzungen.

 

 

 

Weiteres Vorgehen

 

  • Abstimmung der Ersatzpflanzungen Erstellung eines Pflanzplanes
  • 13 Neupflanzungen im direkten Umfeld glich (Abstimmung der Arten)
  • 3 Standorte werden mit der UNB festgelegt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

keine Auswirkungen

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

Im Rahmen der o.g. Planungen ist die Berücksichtigung von Klimaaspekten mit gesetzlichem Auftrag vorgeschrieben. Um Vorhaben hinsichtlich der Klimarelevanz zu optimieren und negativen Auswirkungen entgegenzuwirken, werden bei den Planungen Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung aufgenommen, die Treibhausgase reduzieren, Klimafolgen abmildern und/oder Treibhausgase kompensieren.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass alle Maßnahmen zur Stärkung des sogenannten Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) zur Klimaverbesserung beitragen.

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

 

 

gez.

 

Henning Keune

 

Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.01.2024 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - zur Kenntnis genommen

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30.01.2024 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Naturschutzbeirat spricht sich für den Erhalt der Amerikanischen Roteiche aus. Bereits in der Sitzung des Naturschutzbeirats vom 22.03.2017 und in seiner Stellungnahme vom 28.12.2021 zum B-Plan 2/20 (697) Freizeitareal Familienbad Hengstey wies der Naturschutzbeirat auf das erhebliche Konfliktpotential zwischen den Radfahrern und Fußngern hin. Eine Trennung von Fuß- und Radweg ist bei den vorherrschenden beengten Verhältnissen am Süd-Uferweg unerlässlich. Der Naturschutzbeirat schlug bereits im Einleitungsverfahren zum o.g. B-Plan vor und wiederholt, den Radweg auf den vorhandenen DB-Fahrweg entlang dieses Gebietes zu führen und erst in Höhe der Weide Fußnger/Radweg zum Hengsteysee zu führen.

 

Der Naturschutzbeirat kritisiert die Planung des Ruhrtalradwegs und bemängelt, dass seine Vorschläge nicht zur Umsetzung kamen.

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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06.02.2024 - Umweltausschuss

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07.02.2024 - Stadtentwicklungsausschuss - zur Kenntnis genommen