Beschlussvorlage - 0023/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Hagen für die Jahre 2025-2030
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Gabriele Zmarowski
- Beteiligt:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB69 - Umweltamt; WBH - Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
|
|
|
|
25.01.2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Nord
|
Vorberatung
|
|
|
|
24.01.2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Haspe
|
Vorberatung
|
|
|
|
25.01.2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Naturschutzbeirat
|
Vorberatung
|
|
|
|
30.01.2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Umweltausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
06.02.2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
|
Vorberatung
|
|
|
|
27.02.2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hohenlimburg
|
Vorberatung
|
|
|
|
29.02.2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Infrastrukturausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
06.03.2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
21.03.2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
11.04.2024
|
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Die Stadt Hagen ist gemäß §§ 46 Absatz 6 und 47 LWG in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift über die Erstellung eines Abwasserbeseitigungskonzeptes verpflichtet, der zuständigen Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der noch erforderlichen Maßnahmen vorzulegen.
Die Abwasserbeseitigungskonzepte (ABK) sind in einem Abstand von sechs Jahren der Aufsichtsbehörde vorzulegen (§ 47 Absatz 1 LWG). Die letzte Fortschreibung erfolgte im Jahr 2019.
Entsprechend der Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von ABK sind Angaben zur Entwässerung, zur Abwasserbehandlung und zu den Abwassereinleitungen erforderlich und insbesondere Aussagen über die noch erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Bereits im ABK 2013 - 2018 hinzugekommen ist das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK), welches einen integralen Bestandteil des ABK darstellt. In diesem werden die notwendigen Maßnahmen zur Reinigung des Niederschlagswassers von belasteten Flächen im Trennsystem dargestellt.
Mit der Fortschreibung des ABK wird zunächst ein Rückblick über den Zeitraum 2019 - 2024 des letzten ABK vorgenommen. Die Bilanz ergibt, dass die konkreten Maßnahmen des ABK 2019 - 2024 zum erheblichen Teil realisiert wurden. Allerdings zeigten die bisher gewählten Systeme zur dezentralen Niederschlagswasserbehandlung zum Teil erhebliche Probleme beim Betrieb, sodass in Abstimmung mit der zuständigen Unteren Wasserbehörde das semizentrale System FiltaPex® derzeit nicht weiter eingesetzt wird. Ein neues System, der sogenannte Hydroshark® (Zyklonanlage), wurde in Priorei getestet und auch seitens des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) für sehr gut befunden, sodass dieser Anlagentyp zukünftig vermehrt in Hagen Anwendung zur Niederschlagswasserreinigung finden wird. Aufgrund dieser Untersuchungen mit gleichzeitigem Baustopp des Systems FiltaPex®, kam es zu Rückständen bei der Umsetzung des NBK, welche im nächsten Zeitraum wieder aufgeholt werden.
Das neue ABK für den Zeitraum 2025 - 2030 ordnet weiterhin die notwendigen Maßnahmen den zugehörigen Einzugsgebieten der Mischwassereinleitungsstellen zu. Hinsichtlich der baulichen Sanierungen und dem hydraulischen Ausbau werden einzelne Einzugsgebiete mit besonders alten und schadhaften Kanälen priorisiert. Insbesondere alte und undichte Kanäle werden so saniert/ersetzt und damit der Zustand des Hagener Kanalnetzes insgesamt verbessert. Durch die Konzentration auf einzelne Einzugsgebiete können Maßnahmen kostengünstiger abgearbeitet werden. Auch für die Bürgerinnen und Bürger ergibt sich damit ein geschlossenes Bild der Maßnahmen. Zudem wird erreicht, dass nach den durchgeführten Arbeiten die Einzugsgebiete für die nächsten Jahre von weiteren Kanalbaumaßnahmen weitestgehend befreit sind.
Eine Substanzwertanalyse aus 2021 durch ein externes Büro hat die hohe Wirtschaftlichkeit dieser Vorgehensweise bestätigt. Die Schwerpunkte des neuen ABK wurden im Vorfeld mit der Bezirksregierung Arnsberg und der Unteren Wasserbehörde der Stadt Hagen abgestimmt. Diese sind:
- Die Sanierung schadhafter Kanäle primär der Zustandsklassen 0 und 1
- Hydraulische Sanierung des Kanalnetzes sowie Verbesserung des Überflutungsschutz im Zuge des Klimawandels
- Planung und Bau von Regenwasserbehandlungsanlagen
- Herstellung des Wasserrechts (Einleitungserlaubnis) der im vorangegangenen ABK/NBK detektierten Einleitungen der Straßenentwässerung zusammen mit Planung und Bau von erforderlichen Niederschlagswasserbehandlungsanlagen.
Zur Erreichung der Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Erreichung eines guten ökologischen und chemischen Zustands aller oberirdischer Gewässer) werden die Maßnahmen des NBK weiterhin mit hoher Priorität vorangetrieben.
Nähere Einzelheiten zu diesen Schwerpunkten und weiterer Einzelmaßnahmen sind dem ABK/NBK 2025 - 2030 und den beigefügten Anlagen zu entnehmen. Die Zusammenstellung der Maßnahmen nach der zeitlichen Umsetzung ist aus der Anlage II ersichtlich.
Die geschätzten Investitionskosten des WBH für die Jahre 2025 - 2030 betragen inklusive des Baus des Verbindungssammlers zwischen der Kläranlage (KA) Fley, KA Boele und KA Hagen 73,84 Millionen €. Hiervon müssen 26,98 Mio. € für den Bau des Verbindungssammler aufgewendet werden. Der geschätzte Investitionsbedarf der Stadt Hagen für die Straßenentwässerung für die Jahre 2025 - 2030 beträgt 1,48 Millionen €.
Der Verwaltungsrat des WBH hat dem ABK für die Jahre 2025 - 2030 in der Sitzung vom 28.11.2023 zugestimmt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
Auswirkungen
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
Der geschätzte Investitionsbedarf der Stadt Hagen für die Straßenoberflächenentwässerung für die Jahre 2025-2030 beträgt 1,48 Millionen Euro. |
1.1 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 5410 | Bezeichnung: | Öffentliche Infrastruktur |
Finanzstelle: | 5.000393.7.500.01 | Bezeichnung: | Einleitung von Oberflächenwasser |
Finanzposition | 785200 | Bezeichnung: | Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen |
Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 |
Auszahlung (+) 785200 | 1.480.000 € | 40.000 € | 218.500 € | 260.150 € | 218.500 € | 286.925 € |
Eigenanteil | 1.480.000 € | 40.000 € | 218.500 € | 260.150 € | 218.500 € | 286.925 € |
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
X | Die Finanzierung ist, vorbehaltlich der Verabschiedung durch den Rat und Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde, in der Haushaltsplanung 2024/2025 enthalten. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
Aktiva:
Beim Einbau von Niederschlagswasserbehandlungsanlagen (Zyklonanlagen, Lamellenklärer o.ä.) handelt es sich um Investitionen in die öffentliche Straßenoberflächenentwässerung. Diese sind in der Bilanz in Höhe von 1.480.000 €, bezogen auf das ABK 2025 – 2030, zu aktivieren. Bei einer Nutzungsdauer von 70 Jahren ist mit einer Abschreibung in Höhe von jährlich 21.143 € zu rechnen. |
- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (2%) | 29.600 € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Investitionskosten) | 22.200 € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 21.143 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr |
|
Zwischensumme | 72.943 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 72.943 € |
| |
X | Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
gez. |
|
i. V. Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
5,2 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
7,5 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
7,4 MB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
7,5 MB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
4,8 MB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
8,6 MB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
13,4 MB
|
|||
|
8
|
(wie Dokument)
|
7,5 MB
|
|||
|
9
|
(wie Dokument)
|
3,7 MB
|
|||
|
10
|
(wie Dokument)
|
4,9 MB
|
|||
|
11
|
(wie Dokument)
|
14,6 MB
|
|||
|
12
|
(wie Dokument)
|
14,2 MB
|
|||
|
13
|
(wie Dokument)
|
9,7 MB
|
|||
|
14
|
(wie Dokument)
|
14,4 MB
|
|||
|
15
|
(wie Dokument)
|
13,9 MB
|

30.01.2024 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Naturschutzbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat stimmt dem Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Hagen für die Jahre 2025 - 2030 zu.
Der Beschluss wird sofort umgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
| |||
x | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 14 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||