Beschlussvorlage - 0949/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Gebühren für Bewohnerparken
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Lichtenberg
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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23.11.2023
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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30.11.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.12.2023
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Sachverhalt
Kurzfassung
Mit Ratsbeschluss vom 09.02.2023 (Vorlage 0517/2022) zur Erweiterung der Bewohnerparkzonen wurde die Verwaltung beauftragt ein Konzept zur Bemessung der Gebühren für Bewohnerparkausweise zu entwickeln.
Begründung
Unabhängig von der Erweiterung der Bewohnerparkzonen besteht nach einer Änderung im Bundesrecht für Kommunen die Möglichkeit zum Erlass einer örtlichen Gebührenordung. Einige Kommunen in NRW haben diese Möglichkeit genutzt, mit dieser Vorlage und der Gebührenordnung erfolgt eine Gebührenanpassung für die Bewohnerparkzonen in Hagen. Auch mit den erhöhten Bewohnerparkgebühren liegen die Kosten deutlich unter den Kosten für einen eigenen oder angemieteten Stellplatz.
Mit der Ausweisung von Bewohnerparkzonen und entsprechenden Gebühren soll zudem eine Lenkungswirkung in besonders vom Parkdruck betroffenen Bereichen geschaffen werden im Sinne der Mobilitätswende.
Kernpunkte:
- Schrittweise Erhöhung der Gebühren über zwei Jahre von aktuell 30,70 € über 90,00 € ab 01.03.2024 und 150,00 € ab 01.03.2025 (gemessen am Mietpreisspiegel mit einer durchschnittlichen Gebühr von 27 € pro Monat für einen Stellplatz).
- Weitere Anpassungen erfolgen anhand regelmäßiger Gebührenermittlungen, eine Gebühr von bis zu 360 € jährlich stellt sich als rechtlich belastbar dar.
- Einführung einer Verwaltungsgebühr für die Ausstellung der Bewohnerparkausweise in Höhe von 30,00 €, die Onlinebeantragung bleibt gebührenfrei.
Aktuell sind Anreize für E-Fahrzeuge oder Ermäßigungen aus sozialen Gründen rechtlich nicht umsetzbar. Sollte der Gesetzgeber hier Regelungen treffen, wird die Thematik erneut aufgegriffen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
Eine Auswirkung auf die Zulassung von Fahrzeugen ist anzustreben, aber aktuell nicht zu prognostizieren.
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
Verwaltungsgebühren Bewohnerparken |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Auftrag: | 1022003 | Bezeichnung: | Verkehrsrecht |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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Kostenart: | 431100 | Bezeichnung: | Verwaltungsgebühren |
| 5nnnnn | Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Ertrag (-) | 431100 |
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| 30.000 |
Aufwand (+) | 5nnnnn |
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Eigenanteil |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Auftrag: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Bezeichnung | 2020 | 2021 |
Mehrertrag (-) | 4nnnnn |
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Minderaufwand (+) | 5nnnnn |
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- Steuerliche Auswirkungen
X | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Dr. André Erpenbach Beigeordneter
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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262,7 kB
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