Beschlussvorlage - 0890/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Stadt,- Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

Veröffentlichung einer Broschüre zum Thema Denkmalbereiche

 

Die Hagener Denkmallandschaft umfasst circa 480 Denkmäler, noch einmal so viele Gebäude sind als potenzielle Baudenkmäler auf ihren Denkmalwert hin zu überprüfen. Neben dem Bau- und Bodendenkmalschutz gewinnt daher auch die städtebauliche Denkmalpflege immer mehr an Bedeutung.

 

Der Baudenkmalschutz zielt vor allem auf den Schutz der historischen Substanz eines Einzelgebäudes oder Bauensembles, wobei der Schutzumfang den gesamten Baukörper umfasst. Ziel der städtebaulichen Denkmalpflege ist dagegen der Schutz von historischen Siedlungen, Straßenzügen, aber auch Frei- und Grünflächen sowie Plätzen. Sie schützt vor allem das optische Erscheinungsbild und die diese erzeugende Bausubstanz, welcher beispielsweise aufgrund der Originalität eine hohe Bedeutung zukommen kann. Ebenso kann der Schutz eine Planungsidee oder die repräsentative Umsetzung eines städtebaulichen Leitbildes umfassen.

 

Neben Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB und Gestaltungssatzungen nach § 89 BauO NRW, ist das zentrale Instrument der städtebaulichen Denkmalpflege die Denkmalbereichssatzung nach § 10 DSchG NRW. Hiernach handelt es sich bei Denkmalbereichen um Mehrheiten von baulichen Anlagen einschließlich der mit ihnen verbundenen Straßen und Plätze sowie Grünanlagen, Frei- und Wasserflächen. Die Unterschutzstellung erfolgt durch eine kommunale Satzung. Folglich sind die Gebäude und Flächen in Bezug auf Rechte und Pflichten der EigentümerInnen wie Baudenkmäler zu behandeln. Dies bringt allerdings auch die Möglichkeit mit sich, von Beratungsleistungen durch die Denkmalbehörde zu profitieren und finanzielle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel durch Erleichterungen bei der Einkommenssteuer oder durch Mittel aus der Förderkulisse des Denkmalschutzes.

 

Während der Baudenkmalschutz in Hagen relativ präsent ist, sind Denkmalbereichssatzungen als Instrument zur Unterschutzstellung von historischen Siedlungen dagegen noch weitestgehend unbekannt. Analysen des Stadtgebietes in den letzten Jahren haben jedoch gezeigt, dass die Stadt Hagen ein weit höheres baukulturelles Erbe besitzt, als bisher erforscht. Diese Untersuchung hat in enger fachlicher Abstimmung mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe stattgefunden. So gibt es neben der bekannten Hoesch-Siedlung, der Cuno-Siedlung, der langen Riege und der Siedlung Waldorfstraße ein hohes Potenzial an weiteren Siedlungen und Ensembles, welche die Stadt Hagen maßgeblich prägen und ihre Geschichte veranschaulichen. Diese sollen über das Instrument der Denkmalbereichssatzung nun auch gebührende Beachtung erfahren.

 

Um das Thema in der Öffentlichkeit möglichst zeitnah und vor Beschluss einer ersten Satzung bekannter zu machen, plant die Untere Denkmalbehörde mittels einer Broschüre „Denkmalbereiche in Hagen“ zur allgemeinen Information beizutragen. Zusätzliches Ziel der Broschüre ist insbesondere die frühzeitige Schaffung von Transparenz und damit Akzeptanz. Den Betroffenen wird damit frühzeitig die Möglichkeit gegeben, sich bei geplanten Maßnahmen beraten zu lassen oder sich über Rechte und Pflichten zu informieren. Geplant ist eine Veröffentlichung der Broschüre im Frühjahr 2024.

 

Exemplarisch wird die Broschüre elf potentielle Denkmalbereiche herausgreifen, welche steckbriefartig dargestellt werden:

- Denkmalbereich Mollstraße / Elbersufer

- Denkmalbereich Wehringhausen

- Denkmalbereich Auf dem Steinbrink

- Denkmalbereich Hasper Kreisel

- Denkmalbereich Steinplatz

- Denkmalbereich Franzstraße

- Denkmalbereich Landhauskolonie Dahl

- Denkmalbereich Bruckstraße

- Denkmalbereich Georg-Scheer-Straße

- Denkmalbereich Lindenbergstraße

- Denkmalbereich Vorhalle

Die potenziellen Denkmalbereiche wurden zusammen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe nach wissenschaftlichen und objektiven Methoden erarbeitet. Ihre Geltungsbereiche und wesentlichen Unterschutzstellungsgründe in Form von prägenden architektonischen und städtebaulichen Charakteristika konnten somit bereits final festgestellt und für die weitere Ausarbeitung vorbereitet werden. Die vorgestellte Auswahl ist weder gewichtet noch als abschließend anzusehen. Insgesamt wurden 15 potentielle Denkmalbereiche in Hagen festgestellt, weitere warten noch auf eine genauere Prüfung.

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

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X

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

 

 

gez.

gez. Keune Technischer Beigeordneter

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

 

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Beschlüsse

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15.11.2023 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - zur Kenntnis genommen

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22.11.2023 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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23.11.2023 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - zur Kenntnis genommen

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23.11.2023 - Bezirksvertretung Haspe - zur Kenntnis genommen

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23.11.2023 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - zur Kenntnis genommen

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07.12.2023 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen