Beschlussvorlage - 0949/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Gebührenordnung für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen im Gebiet der Stadt Hagen.

 

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Mit Ratsbeschluss vom 09.02.2023 (Vorlage 0517/2022) zur Erweiterung der Bewohnerparkzonen wurde die Verwaltung beauftragt ein Konzept zur Bemessung der Gebühren für Bewohnerparkausweise zu entwickeln.

 

 

Begründung

 

Unabhängig von der Erweiterung der Bewohnerparkzonen besteht nach einer Änderung im Bundesrecht für Kommunen die Möglichkeit zum Erlass einer örtlichen Gebührenordung. Einige Kommunen in NRW haben diese Möglichkeit genutzt, mit dieser Vorlage und der Gebührenordnung erfolgt eine Gebührenanpassung für die Bewohnerparkzonen in Hagen. Auch mit den erhöhten Bewohnerparkgebühren liegen die Kosten deutlich unter den Kosten für einen eigenen oder angemieteten Stellplatz.

Mit der Ausweisung von Bewohnerparkzonen und entsprechenden Gebühren soll zudem eine Lenkungswirkung in besonders vom Parkdruck betroffenen Bereichen geschaffen werden im Sinne der Mobilitätswende.

 

Kernpunkte:

 

-          Schrittweise Erhöhung der Gebühren über zwei Jahre von aktuell 30,70 € über 90,00 € ab 01.03.2024 und 150,00 € ab 01.03.2025 (gemessen am Mietpreisspiegel mit einer durchschnittlichen Gebühr von 27 € pro Monat für einen Stellplatz).

-          Weitere Anpassungen erfolgen anhand regelmäßiger Gebührenermittlungen, eine Gebühr von bis zu 360 €hrlich stellt sich als rechtlich belastbar dar.

-          Einführung einer Verwaltungsgebühr für die Ausstellung der Bewohnerparkausweise in Höhe von 30,00 €, die Onlinebeantragung bleibt gebührenfrei.

 

Aktuell sind Anreize für E-Fahrzeuge oder Ermäßigungen aus sozialen Gründen rechtlich nicht umsetzbar. Sollte der Gesetzgeber hier Regelungen treffen, wird die Thematik erneut aufgegriffen.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

Eine Auswirkung auf die Zulassung von Fahrzeugen ist anzustreben, aber aktuell nicht zu prognostizieren.

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

 

Verwaltungsgebühren Bewohnerparken

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Auftrag:

1022003

Bezeichnung:

Verkehrsrecht

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

431100

Bezeichnung:

Verwaltungsgebühren

 

5nnnnn

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Ertrag (-)

431100

 

 

 

 

30.000

Aufwand (+)

5nnnnn

 

 

 

 

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2020

2021

Mehrertrag (-)

4nnnnn

 

 

 

Minderaufwand (+)

5nnnnn

 

 

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Dr. André Erpenbach

Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

23.11.2023 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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30.11.2023 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.12.2023 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen