Beschlussvorlage WBH - 0926/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsrat beschließt die Satzung des Wirtschaftsbetriebes Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung), wie sie als Anlage  Gegenstand der Vorlage ist.

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Die derzeit geltende Verwaltungsgebührensatzung stammt aus dem Jahr 2006 und

ist noch für das Kommunalunternehmen Stadtentwässerung Hagen SEH erlassen worden.

 

 

Die einschlägige gesetzliche Vorschrift für die Erhebung von Gebühren ist das nordrhein-westfälische Kommunalabgabengesetz.

Es gilt der Grundsatz, dass das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Aufwendungen für den betreffenden Verwaltungsbereich nicht übersteigen soll.

 

 

Die Gebühren sind nunmehr nach den aktuellen Kosten, sowie den technischen Gegebenheiten r den Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR angepasst worden.

Das Gebührenvolumen lag im Jahr 2022 bei 26 TEUR.

 

Die neue Gebührensatzung ist als Anlage der Vorlage beigefügt.

 

 

 

 

gez. Henning Keune gez. Hans-Joachim Bihs  gez. Jörg Germer

Vorstand (Sprecher) Vorstand    Kfm. Vorstand

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.11.2023 - WBH-Verwaltungsrat - ungeändert beschlossen