Beschlussvorlage - 0624/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage nach §24 GO zum Thema Inklusion und Radverkehr: Radfahren mit Handicap - Barrierefreiheit - Diversität - Inklusive Mobilität
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Leon Riemer
- Beteiligt:
- FB01 - Oberbürgermeister
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung
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Entscheidung
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14.11.2023
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Erledigt
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Umweltausschuss
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06.12.2023
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Erledigt
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Beirat für Menschen mit Behinderungen
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07.03.2024
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung (ABB) nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis, begrüßt die kontinuierliche Umsetzung des Radverkehrskonzeptes und empfiehlt auch zukünftig bei der Planung neuer Radverkehrsanlagen auf Barrierefreiheit zu achten. Dieser Planung sollen die gültigen Richtlinien und Regelwerke zu Grunde gelegt werden.
Hinsichtlich einer möglichen Verbesserung des Bestandes sind auch zukünftig konkrete Verbesserungsvorschläge, welche die Fachverwaltung auf dem Dienstweg und über das Meldeportal RADar! erreichen, zu prüfen.
Der ABB überweist die Anregung an den Beirat für Menschen mit Behinderungen und den Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität zur Information und mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Sachverhalt
Begründung
Der Verwaltung liegt eine Anfrage einer Bürgerin (siehe Anlage) zum Thema Inklusion und Radverkehr vor, welche wie folgt beantwortet wird:
Barrierefreiheit ist ein Anliegen, welches im Verkehr und auch speziell im Radverkehr bedacht wird. Richtlinien und Regelwerke enthalten Vorgaben zur Radverkehrsanlagen, auch in Bezug auf die barrierefreie Nutzbarkeit. Fahrräder werden mit einer Breite von 0,80 m (Zweiräder) bis hin zu 1,30 m (Lasten- und Dreiräder) definiert. Radverkehrsanlagen sind entsprechend für alle Typen von Fahrrädern auszubauen. Bei neuen Planungen werden die Belange mitbedacht; im Bestand ist ein kurzfristiger Umbau aufgrund finanzieller und personeller Ressourcen nicht möglich.
Der Fachverwaltung ist es ein Anliegen, den Radverkehr sicherer zu gestalten, sodass bereits verschiedene Kampagnen in diesem Zusammenhang gestartet wurden und auch weitere Kampagnen geplant sind. Die Führung an Baustellen bzw. der Hinweis auf Baustellen bedarf enger Zusammenarbeit und wird in Zukunft stärker vertieft. Maßnahmen des Radverkehrskonzepts werden ohnehin verfolgt und nach und nach umgesetzt. Radverkehrsmaßnahmen, die beispielsweise eine Trasse vom Hagener Hauptbahnhof bis nach Haspe, vom Hauptbahnhof bis zum Hengsteysee oder vom Hengsteysee bis nach Hohenlimburg betreffen, bedürfen umfassender Planung, Abstimmung und finanzieller Sicherung. Aus diesem Grund ist ein größerer Zeithorizont zu erwarten, als es bei kleineren Maßnahmen der Fall ist. Zum aktuellen Zeitpunkt liegen der Verwaltung keine offenen Anfragen zu Umlaufgittern, Absperrpfosten oder weiteren Anlagen, die den Radverkehr in besonderem Maße verhindern, vor. Die Fachverwaltung ist jedoch offen für konkrete Verbesserungsvorschläge und verweist in diesem Zuge auf das Meldetool RADar!, in welchem Mängel im Radwegenetz, in der Beschilderung, im Straßenzustand aber auch positive Rückmeldungen veröffentlicht werden können. Diese Meldungen erreichen die Fachverwaltung und werden nach umfassender Prüfung beantwortet und - bei positiver Prüfung der Meldung - umgesetzt.
Barrierefreiheit ist der Fachverwaltung entsprechend ein besonderes Anliegen, welches zum aktuellen Zeitpunkt bereits mitgedacht wird. In bestimmten Fällen können leider nicht alle Belange befriedigt werden, sodass die Nutzbarkeit von Radverkehrsanlagen technisch nicht immer für alle Personen zu erreichen sind. Als konkretes Beispiel kann hier eine Machbarkeitsprüfung einer Schieberille an der Brücken- und Treppenanlage Funckestraße genannt werden. Eine entsprechende Vorlage wird in den nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung Hagen-Mitte bearbeitet. Frühzeitig wurden Prüfungen angestellt, inwiefern eine Rampe errichtet werden kann. Aufgrund der nicht ausreichenden Höhe der Unterführung musste eine Alternative gefunden werden, welche zumindest einem Großteil der Personen die Nutzung der Anlage ermöglicht. In seltenen Fällen kommt es - wie hier aufgezeigt - zu Abwägungsprozessen, welche eine Nutzung für eine Teilgruppe gegen eine Nicht-Umsetzung stellen. In diesen seltenen Fällen wird daher versucht, die Barriere möglichst gering zu halten und zumindest für einen Großteil der Personen Abhilfe schaffen zu können. Diese Abwägung wird jedoch erst angestellt, sobald sämtliche Planungen, welche eine Barrierefreiheit für alle Personen gewährleisten, aufgrund einer nicht möglichen Realisierung zu verwerfen sind.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind betroffen |
Kurzerläuterung:
s. Anlage
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
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x | Ohne Bindung |
gez. Erik O. Schulz | gez. Henning Keune |
Oberbürgermeister | Technischer Beigeordneter |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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103,8 kB
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