Beschlussvorlage - 0817/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadt Hagen erklärt die Bereitschaft, die Ideen des eingereichten Beitrages Prima. Klima. Wehringhausen - 67plus im Anschluss an den Wettbewerb im Zuge der vorgesehenen Realisierungsphase umzusetzen.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Februar 2023 den Wettbewerb Prima. Klima. Ruhrmetropole ausgelobt. Der Wettbewerb richtet sich an die Kommunen des Ruhrgebietes und zielt darauf ab, eine klimagerechte Quartiersentwicklung zu forcieren. Der Wettbewerb wurde zweistufig ausgelobt: Einreichung einer Projektskizze bis Mitte März 2023, Erarbeitung einer vertiefenden Projektkonzeption bis Mitte September 2023.

 

Die Stadt Hagen hat für den Stadtteil Wehringhausen eine Projektskizze eingereicht, die für die vertiefende Bearbeitung in der zweiten Stufe ausgewählt wurde. Im Falle einer Auswahl der eingereichten vertiefenden Projektkonzeption (s. Anlage 1) wird vor Ort für die Dauer von nf Jahren ein energetisches Sanierungsmanagement eingerichtet, das Immobilieneigentümer*innen bei der Projektierung und Umsetzung von Maßnahmen im Bereich energetische Modernisierung und klimagerechte Immobilien- und Quartiersentwicklung hinsichtlich Fördermöglichkeiten sowie technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Fragestellungen unterstützt und berät.

 

Die Einrichtung des Sanierungsmanagements wird mit 90 % gefördert (Gesamtkosten von ca. 700.000). Voraussetzung für eine Berücksichtigung des Beitrages der Stadt Hagen ist ein Ratsbeschluss zur Umsetzungsbereitschaft entsprechend des formulierten Beschlussvorschlages.

 

Begründung

 

Hintergrund

 

Das Land Nordrhein-Westfalen möchte mit dem interkommunalen Projekt Prima. Klima. Ruhrmetropole den Umbau hin zu CO2-armen bzw. CO2-neutralen Wohnquartieren im Bestand gezielt und modellhaft unterstützen. Hierzu wurde ein zweistufiges Wettbewerbsverfahren ausgelobt, das sich an alle Kommunen der Metropole Ruhr richtet.

 

Die Kommunen wurden im Februar 2023 aufgefordert, Projektskizzen für bestehende Wohnquartiere einzureichen. Ende April wurde bekannt gegeben, welche Projektskizzen für eine vertiefende Bearbeitung ausgewählt wurden. Die Auswahl der vertiefenden Projektkonzeption (Bekanntgabe November 2023) ist mit der Förderzusage für ein fünfjähriges energetisches Sanierungsmanagement im Stadtteil vor Ort verbunden (analog Programm KfW 432 - Energetische Stadtsanierung mit erhöhtem Fördersatz von 90 %). Kernaufgabe des einzurichtenden Sanierungsmanagements ist die Ansprache, Information, Beratung und Unterstützung institutioneller Immobilieneigentümer*innen (Wohnungsunternehmen, -genossenschaften) und privater Einzeleigentümer*innen hinsichtlich technischer und finanzieller (Förderzugänge) Möglichkeiten der Modernisierung des Immobilienbestandes. Die unmittelbare Kooperation mit Immobilieneigentümer*innen und der kommunale Austausch zwischen den beteiligten Kommunen sollen so innovative Wege aufzeigen, um auch bestehende Wohnquartiere mit ihren spezifischen Merkmalen (Altbausubstanz, hoher Anteil versiegelter Flächen, Baudenkmäler) hin zu einem klimaneutralen Gebäudebestand umzubauen.

 

Neben der Erreichung der auf übergeordneter Ebene gesetzten Klimaziele sollen Immobilieneigentümer*innen auch auf die zukünftigen Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung als zentralem Bestandteil des European Green Deal zur Klimaneutralität vorbereitet werden. Insgesamt sollen so modellhafte Ansätze in technischer, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht entwickelt werden, die auf andere Bestandsquartiere übertragen werden können.

 

Bewerbung der Stadt Hagen

 

Aufgrund der bestehenden Vernetzung durch das Programm Soziale Stadt mit Akteuren der Wohnungswirtschaft, privaten Immobilieneigentümer*innen und lokalen Initiativen wurde der Stadtteil Wehringhausen für eine Bewerbung der Stadt Hagen ausgehlt. Zudem bestehen in Wehringhausen ideale Voraussetzungen, um übertragbare Ansätze in den Bereichen Energieeffizienz und Klimaschutz sowie Klimaanpassung für ein innerstädtisches Altbauquartier zu entwickeln.

 

Die Stadt Hagen hat daher für den Stadtteil Wehringhausen Mitte März 2023 eine Projektskizze eingereicht, die für eine vertiefende Bearbeitung ausgewählt wurde. Die Mitte September 2023 eingereichte Projektkonzeption enthält neben dem energetischen Sanierungsmanagement 20 Maßnahmen mit den Schwerpunkten Modernisierung zur Verbesserung der Gebäudeenergieeffizienz (Maßnahmen M.1 bis M.10) sowie klimaangepasste Quartiersentwicklung und Mobilität (Maßnahmen M.11 bis M.20; vgl. den Maßnahmenplan in Anlage 2).

 

Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Projektierung und Realisierung von einzelgebäudeübergreifenden bis hin zu blockbezogenen Konzepten sowie auf der Verknüpfung energetischer Maßnahmen mit Maßnahmen zur Attraktivierung des Wohnumfeldes (öffentlicher Raum und Blockinnenbereiche). Langfristiges Ziel ist es, Maßnahmen einer klimagerechten Quartiersentwicklung in den identifizierten 67 Baublöcken des Stadtteils umzusetzen. Für den Umsetzungszeitraum von nf Jahren wird das Ziel formuliert, 30 % des Wohnungsbestandes von etwa 8.000 Wohneinheiten so zu modernisieren, dass ein Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele entsprechend dem 1,5-Grad-Ziel des Klimaschutzabkommens von Paris gewährleistet werden kann.

 

Umsetzung und Finanzierung der Maßnahmen

 

Mit der Bewerbung verfolgt die Stadt Hagen die Absicht, die Förderung zur Einrichtung eines energetischen Sanierungsmanagements in Anspruch zu nehmen. Die Wettbewerbsbedingungen setzten hierfür die Beschlussfassung durch den Rat der Stadt voraus. Gleichzeitig wurden zur Erarbeitung des Wettbewerbsbeitrages Akteure der Wohnungswirtschaft, private Immobilieneigentümer*innen und lokale Initiativen eingebunden, so dass eine Mitwirkungs- und Umsetzungsbereitschaft aus dem Stadtteil Wehringhausen heraus signalisiert werden kann. Die Logik der Projektkonzeption setzt daher darauf, weitere öffentliche und private Förderzugänge durch die Arbeit des Sanierungsmanagements zu erschließen. Eine Sonderförderung des Stadtteils ist seitens des Landes derzeit nicht vorgesehen. Für besonders innovative Einzelprojekte könnte jedoch eine Einzelprojektförderung in Frage kommen.

 

Aus Sicht der Stadt Hagen geht es also im Kern darum, private Finanzressourcen und Fördermöglichkeiten gezielt für die beabsichtigten Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen einzusetzen. Auch für den kommunalen Anteil zur Finanzierung des energetischen Sanierungsmanagements in Höhe von 70.000 (= 10 % von 700.000 Gesamtkosten) ist beabsichtigt, Drittmittel einzuwerben.

 

Ausblick

 

Auf Grundlage der eingereichten Projektkonzeption und der Möglichkeit ein energetisches Sanierungsmanagement als Anlauf- und Beratungseinrichtung vor Ort im Quartier anzubieten, zeigt sich die zentrale Herausforderung darin, inwieweit es gelingt, privat getragenes Engagement anzureizen und bis zur Maßnahmenumsetzung zu unterstützen. Neben technischen Lösungsansätzen haben die während der Projektlaufzeit bei der Akteursansprache gewonnenen Erfahrungen zu Motivation, Beratungsbedarfen und Leistungsfähigkeit von Immobilieneigentümer*innen einen hohen Erkenntniswert.

 

Die Sitzung der Wettbewerbsjury ist für den 25.10.2023 angekündigt. Die Mitteilung des Ergebnisses kann für Anfang November erwartet werden. Die Entscheidung des Rates der Stadt wird hierzu nachgereicht. Im Fall eines Zuschlages ist mit der Beauftragung und Einrichtung eines fachlich qualifizierten energetischen Sanierungsmanagements Anfang bis spätestens Mitte 2024 zu rechnen. Beauftragung und Einrichtung erfolgen für alle berücksichtigten Quartiere gemeinsam (zehn Quartiersbeiträge wurden für die vertiefende Wettbewerbsphase ausgewählt).

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

positive Auswirkungen (+)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

 

r den kommunalen Eigenanteil i. H. v. 70.000 € ist beabsichtigt Drittmittel einzuwerben, so dass der kommunale Eigenanteil für den Haushalt der Stadt Hagen voraussichtlich einen durchlaufenden Posten darstellen wird.

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

5110

Bezeichnung:

Raumplanungen

Auftrag:

1511041

Bezeichnung:

Bauleitplanung

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

414100

Bezeichnung:

Zuweisungen vom Land

 

542600

Bezeichnung:

Prüfung, Beratung

 

 

Kostenart

2024

2025

2026

2027

2028

Ertrag (-)

414100

-126000

-126000

-126000

-126000

-126000

Aufwand (+)

542600

140000

140000

140000

140000

140000

Eigenanteil

 

14000

14000

14000

14000

14000

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

Es ist beabsichtigt, dass die Deckung des Eigenanteils wie folgt durch Drittmittel stattfindet:

 

Teilplan:

5110

Bezeichnung:

Raumplanungen

Auftrag:

1511041

Bezeichnung:

Bauleitplanung

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2024-2028

Mehrertrag (-)

459900

Andere sonstige ordentliche Erträge z.B. Sponsoring

14.000 € p.a.

Minderaufwand (+)

 

 

 

 

 

X

Die Finanzierung für 2024 ist in der Mittelfristigen Finanzplanung bisher nicht berücksichtigt. Dieser Beschluss führt zu Mehraufwendungen i. H. v. 14.000 je Jahr, die im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung durch entsprechende Minderaufwendungen oder Mehrerträge zu kompensieren sind. Insofern steht der Beschluss unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen des folgenden Haushaltsplanaufstellungsverfahrens. Es ist jedoch beabsichtigt die Finanzierung der Mehraufwendungen durch die angegebene Deckung zu sichern.

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

  1.                Rechtscharakter

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordnete

 

Bei finanziellen Auswirkungen:

gez. i. V. Erik O. Schulz

 

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.10.2023 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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25.10.2023 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.)

Die Stadt Hagen erklärt die Bereitschaft, die Ideen des eingereichten Beitrages Prima. Klima. Wehringhausen - 67plus im Anschluss an den Wettbewerb im Zuge der vorgesehenen Realisierungsphase umzusetzen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

-

-

-

HAK

1

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

2.) Die Verwaltung wird beauftragt, dem UKM aufzulisten,

 

a) welche Anträge seit Beginn der Sitzungsperiode des Ausschusses vom Ausschuss gestellt und beschlossen wurden

 

b) welche Beschlüsse der Ausschuss seit Beginn der Sitzungsperiode auf Veranlassung der Verwaltung (auch zur Vorbereitung für den Rat) gefasst hat.

 

Bei diesen Aufstellungen ist der jeweilige Bearbeitungsstand und weitere Zeitplan darzustellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

-

-

-

HAK

1

 

 

 

 

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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26.10.2023 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

02.11.2023 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen