Beschlussvorlage - 0604/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte beschließt, unter Vorbehalt des Beschlusses des Rates über die angemeldeten Maßnahmen im Doppelhaushalt 2024/2025, die Einrichtung einer Schiebehilfe für Fahrräder an der Treppenanlage Funckestraße sowie die Neuinstallation eines Geländers des Brückenbauwerks zur Freigabe des Radverkehrs.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte hat in ihrer Sitzung vom 02.11.2022 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie die Treppenanlage von der Funckestraße zur Unterführung unter dem Märkischen Ring mit einer Rampe oder Schiene ausgestattet werden kann, um die Treppe auch mit Fahrrädern und Kinderwagen zugänglich zu machen. Zusätzlich sollte geprüft werden, ob die Brücke über die Volme für Radfahrende freigegeben werden kann (vgl. DS.-Nr.: 0941/2022).

 

Begründung

Aktuell besteht zwischen der Funckestraße und der Neumarktstraße ein Gehweg, welcher teilweise unterhalb der B54 verläuft. Aufgrund der topographischen Lage liegt eine Treppenanlage vor. Im Übergang zur Neumarktstraße wird die Volme durch ein Brückenbauwerk überquert. Auch dieses Brückenbauwerk ist als Gehweg ausgewiesen. Die Wegeverbindung ist daher aktuell für Radfahrende nicht nutzbar.

 

Zunächst erfolgt die Beschreibung des Brückenbauwerks. In der aktuellen Ausführung weisen die Geländer eine Höhe von 0,98 - 1,00 m auf. Anlagen für den Radverkehr, wie es ein gemeinsam genutzter Geh- und Radweg ist, und welche zur Prävention von Abstürzen entsprechende Einrichtungen benötigen, werden in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) geregelt. Sofern der Radverkehr nahe am Geländer geführt wird, ist eine Höhe des Geländers von mind. 1,30 m erforderlich (siehe 5.3 und 11.1.11 der ERA). Dieses Kriterium ist im eingereichten Fall nicht erfüllt.

 

Im Folgenden gilt es die Treppenanlagen zu betrachten. Treppen können nach der ERA (11.1.8) mit Schieberillen versehen werden. Schieberillen weisen einen Abstand von 0,30 m zu Treppenwangen und Geländerpfosten auf. Der Geländerpfosten wird mit einer Breite von 0,20 m veranschlagt. Bei einer Gesamtbreite der Treppenanlage von ca. 4,00 m verbleibt somit eine begehbare Breite von 3,60 m. Die Breite einer Schieberille beträgt ca. 0,20 m. Werden nun beidseitig Schieberillen in einem Abstand von ca. 0,30 m zu den Geländerpfosten angebracht, verbleibt in der Mitte eine begehbare Restbreite von ca. 2,60 m.

 

Die Möglichkeit, statt dem Einsatz von Schieberillen, eine auch mit Kinderwagen nutzbare Rampenanlage zu installieren muss aufgrund der Steilheit und der Länge der Treppenanlage verworfen werden (siehe Abbildung 1).

 

Demnach ergibt sich eine Schieberille pro Seite für einspurige Fahrzeuge. Am oberen Ende der Treppenanlage müssen außerdem mit ausreichendem Abstand zwei Absperrbügel vor den Schieberillen installiert werden. Die Schieberille abwärts ist aufgrund ihrer Neigung mit bremsenden Materialien (Bürsten) auszustatten. Die Bürstenschiene sorgt aufgrund ihrer Friktion für eine gewichtsabhängige Bremsung, sodass die benutzende Person das Tempo vorgeben kann. Abbildung 2 stellt die zu installierende Schieberillen dar. In Abbildung 3 ist ein weiterer Querschnitt zu sehen.

     

Abb. 1: Querschnitt Treppenanlage           Abb. 2: Beispiel Schieberillen

 

Abb. 3: Querschnitt Treppenanlage mit Schieberille

 

                 

Abb. 4: Schieberille mit                       Abb. 5: Schieberille mit Anti-Rutsch-Aufkleber 

            rsten (abwärts)                                (aufwärts)

 

Den Ausführungen folgend gilt es eine Schieberille zu installieren, welche ausschließlich von einspurigen Fahrzeugen (Fahrrädern) genutzt werden kann (Abbildungen 4 und 5).

 

Kosten

Die Gesamtkosten für die Installation der Schieberillen werden vom WBH mit 15.000 € angegeben.

 

Im Bereich der Brücke über die Volme ist ein neues Geländer zu installieren bzw. die bestehende Absturzsicherung auf eine Höhe von 1,30 m anzupassen, sodass die Brücke für den Radverkehr freigegeben werden kann.

 

Eine Geländererhöhung kann grob mit 35.000-50.000 € datiert werden. Aufgrund des Zustandes und des Alters des Geländers ist eine Erhöhung auf 1,30 m nicht realisierbar. Ein neues Geländer aus Stahl liegt kostenmäßig bei ca. 165.000 €.

 

Zur Schaffung einer Verbindung zwischen Funckestraße und Neumarktstraße schlägt die Verwaltung vor, sowohl die Schiebehilfen an der Treppenanlage Funckestraße zu realisieren als auch die Brückengeländer zu erneuern, um die Brücke für den Radverkehr freizugeben. Somit können durch die Freigabe der Brücke sowie die Schiebehilfen die Barrieren in diesem Bereich überwunden werden.

 

Kostenaufstellung

 

Schieberille

Neuinstallation des Geländers

Gesamt:

15.000 €

165.000 €

180.000 €

 

Finanzierung

Sowohl für die Installation von der Schiebehilfe (15.000 € in 2024), als auch allgemein die Anbringung von Geländererhöhungen bzw. für den Austausch alter Geländer (insgesamt ca. 380.000 € in 2024 und 2025 zusammen) werden für den Doppelhaushalt 2024/2025 Mittel angemeldet. Geländererhöhungen bzw. der Austausch von Geländern soll zur Förderung des Radverkehrs an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet geschehen.

 

Die hier benötigten neuen Geländer werden als eine der eingeplanten Maßnahmen aus den Haushaltsmitteln des kommenden Doppelhaushalts finanziert.

 

Die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Mittel werden - vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates, sowie in Abhängigkeit der Priorisierung der neu angemeldeten Maßnahmen - im Rahmen der Haushaltsplanung des Doppelhaushaltes 2024/2025 berücksichtigt.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

positive Auswirkungen (+)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

 

Alle Maßnahmen zur Stärkung des sogenannten Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) tragen zur Klimaverbesserung bei.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

 

1.1 Investive Maßnahme in Euro

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Finanzstelle:

5000803

Bezeichnung:

Radwegeverbindung Funcke-/Neumarktstraße

Finanzposition:

785200

Bezeichnung:

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2022

2023

2024

2025

2026

Auszahlung (+)

785200

15.000 €

 

 

15.000 €

 

 

Eigenanteil

15.000 €

 

 

15.000 €

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Finanzstelle:

5000786

Bezeichnung:

Geländererhöhungen für den Radverkehr

Finanzposition:

785200

Bezeichnung:

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2022

2023

2024

2025

2026

Auszahlung (+)

785200

165.000 €

 

 

165.000 €

 

 

Eigenanteil

165.000 €

 

 

165.000 €

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

X

Die erforderlichen Mittel sollen in die Planung des Doppelhaushaltes 2024/2025 aufgenommen werden. Die Realisierung erfolgt, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates, in Abhängigkeit der Priorisierung aller neu angemeldeten Maßnahmen in diesem Doppelhaushalt.

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Erneuerung des Brückengeländers stellt eine Investition dar und ist in der Bilanz zu aktivieren. Da das Brückengeländer zwingender Bestandteil der Brücke ist und nur als Gesamt-heit gesehen werden kann, wird diese Investition über die Restnutzungsdauer der Brücke abge-schrieben. Die Restnutzungsdauer beträgt 19 Jahre, das führt zu einer jährlichen Abschreibung in Höhe von 165.000 € / 19 Jahre = 8.685 €.

Ebenso verhält es sich mit der Schiebehilfe, die in die Treppe eingebaut wird. Damit wird sie zu einem Bestandteil der Treppe und ist nicht allein nutzbar. Auch hier erfolgt die Abschreibung über die Restnutzungsdauer der Treppe, die noch 35 Jahre beträgt. Der jährliche Abschreibungsaufwand ergibt sich in Höhe von 15.000 € / 35 Jahre = 429 €.

 

 

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5%)

2.700 €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

-

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten)

2.700 €

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

9.114 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

-

Zwischensumme

14.514 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

14.514 €

 

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

 

gez.

 

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Beschlüsse

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31.08.2023 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - vertagt

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18.10.2023 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte beschließt, unter Vorbehalt des Beschlusses des Rates über die angemeldeten Maßnahmen im Doppelhaushalt 2024/2025, die Einrichtung einer Schiebehilfe für Fahrräder an der Treppenanlage Funckestraße sowie die Neuinstallation eines Geländers des Brückenbauwerks zur Freigabe des Radverkehrs.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Schiebehilfe als Mittellauf zu installieren.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke.

1

 

 

Die Partei

1

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0