Beschlussvorlage - 0485/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Rahmen seiner Beteiligung gem. § 70 LNatSchG NRW erarbeitet der Naturschutzbeirat eine Stellungnahme gegenüber der unteren Naturschutzbehörde.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt.

 

 

Begründung

 

Der Steinbruch Steltenberg wird von der Hohenlimburger Kalkwerke GmbH betrieben. Der gewonnene Kalkstein spielt als hochwertiger Rohstoff trotz Berücksichtigung von Recycling-Baustoffen auch zukünftig eine außerordentlich wichtige Rolle bei der Versorgung der heimischen Baustoffindustrie.

 

Die derzeitig genehmigte Betriebsfläche für die Gewinnung umfasst eine Größe von ca. 40,1 ha. Die genehmigten Vorte erlauben zwar rechnerisch noch eine weitere Gewinnung für einige Jahre, allerdings ist die Verfügbarkeit der für die Herstellung hochwertiger Produkte erforderlichen Rohsteinqualitäten nur noch für wenige Jahre gesichert. Um den Produktionsstandort langfristig zu erhalten, ist die Erschließung neuer Abbaubereiche notwendig. Auf Grund der Erfahrungen aus dem letzten Änderungsverfahren und der aktuell noch gegebenen Randbedingungen kommt zur Vergrößerung der Vorräte derzeit nur eine Vertiefung des Tagebaus in Betracht, ohne die Tagebaugrenzen lateral zu verändern.

 

Die bisher genehmigte Endteufe beträgt 123 m Normalhöhennull (NHN). Die Einzelböschungshöhen betragen zwischen 10 und 15 m mit einem Böschungswinkel von 65°. Die bisherige Breite der Arbeitssohlen liegt in der Regel bei 20 m. Ausgehend von dieser Sohle soll im Zuge des nun beantragten Vorhabens eine Vertiefung erfolgen. Die endgültige Tiefe wird im Idealfall 15 m NHN betragen, sofern alle vorgesehenen abbautechnischen Parameter eingehalten werden können.

 

Da der Abbau unter Verwendung von Sprengstoffen erfolgt, handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, 4. BImSchV (Spalte 1, Ziffer 2.1 des Anhangs). Darüber hinaus handelt es sich um eine Abgrabung im Sinne des Abgrabungsgesetzes NRW (AbgrG), so dass auch der Geltungsbereich dieses Gesetzes berührt ist. Der Betrieb des Steinbruches erfolgt auf der Basis einer Genehmigung gemäß § 6 und § 15 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), die die Genehmigung nach §§ 3, 4 und 7 des AbgrG gem. § 13 BImSchG einschließt. In den Jahren 2005 bis 2016 gab es umfangreiche Pläne zur lateralen Erweiterung des Steinbruches, die in einem Änderungsantrag zur bestehenden Genehmigung nach dem BImSchG formuliert und durch den Bescheid vom 20.06.2018 zugelassen wurden. Da die beantragte Tiefenerweiterung einen Abbau unterhalb des Grundwasserspiegels einschließt, der nach Ende der Gewinnungstätigkeit zwangsläufig zur Entstehung eines Gewässers führt, muss eine Tiefenerweiterung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) planfestgestellt werden.

 

Die untere Naturschutzbehörde ist als Träger öffentlicher Belange in diesem wasserrechtlichen Verfahren zur Abgabe einer Stellungnahme beteiligt worden. Gemäß den rechtlichen Vorgaben des § 70 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) sowie gemäß Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.10.2022 (Drucksachennummer 0839/2022) über die Vorgänge der Beteiligung des Naturschutzbeirats hat die untere Naturschutzbehörde den Naturschutzbeirat beteiligt. Die Beteiligung erfolgte per E-Mail vom 05.05.2023, hierbei wurden den Mitgliedern des Naturschutzbeirats auch die Unterlagen zur Prüfung zur Verfügung gestellt.

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

positive Auswirkungen (+)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
Durch die Nutzung heimischer Ressourcen erfolgt eine Reduzierung des Transports.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

gez.

 

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

31.05.2023 - Naturschutzbeirat - vertagt

Erweitern

12.06.2023 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen