12.06.2023 - 4.1 Beteiligung des Naturschutzbeirats gem. § 70 LN...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Am 23.05. und am 07.06.2023 wurden zwei Ortsbesichtigungen des Steinbruchs Steltenberg durchgeführt.

 

Herr Dr. Pommerening, Gutachterbüro Dr. Köhler & Dr. Pommerening GmbH, stellt die geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse und die beantragte Vertiefung des Steinbruchs vor (s. Präsentation).

 

Der Massenkalk führe hydrogeologisch ein Eigenleben und die nördlich und südlich angrenzenden Schichten des Tonstein seien hydraulisch davon entkoppelt. Anhand von hydrogeologischen Profilen zeigt er den Absenktrichter des Grundwassers im Endausbauzustand.

 

Frau Selter erläutert die geologische Besonderheit des Steinbruchs und weist insbesondere auf das Einfallen der Schichten nach Norden (NNW) von 40 – 60 Grad hin. Dadurch sei durch diese natürliche Barriere ein Eintreten der Lenne in den Bereich des Steinbruchs unwahrscheinlich.

 

Auf Anfrage von Frau Tommack erläutert Herr Dr. Pommerening, dass in den vergangenen 10 Jahren in Folge eine eher unterdurchschnittliche Grundwasserneubildung feststellbar sei. Frau Thurn benennt am Pegel Altena der Lenne den Wert von 6,52 m³/s als über 71 Jahre ermitteltes mittleres Niedrigwasser und mit 1,36 m³/s als absolut niedrigster Wert im Jahr 1959.

 

Herr Schmidt, BfHo/Die PARTEl, fragt, welche Unwegbarkeiten in der hydrogeologischen Prognose liegen und ob durch die Vertiefung Auswirkungen auf das Landschaftsbild entstehen würden. Herr Dr. Pommerening antwortet, es gebe aufgrund der hohen Grundwasser-Flurabstände keine Veränderungen auf das Landschaftsbild und auf die Vegetation. Die Auswirkungen würden sich während des Betriebs sichtbar nur auf den Bereich des Steinbruchs beschränken, nach Beendigung des Abbaus würde dort eine Seefläche entstehen. Bei Betrieb erfolge eine ständige Überwachung, ob die Prognosen gemäß dem aufgestellten Grundwassermodell auch so eintreten würden. Die hydrogeologischen Verhältnisse im Massenkalk zur Tiefe seien sehr gut prognostizierbar. Die Werte in den Prognosen seien eher im ungünstigen Bereich angesetzt, so dass die Prognosen in der Regel eher eine worst-case-Situation darstellen würden.

 

Mit Verweis auf den anderen Kalksteinbruch Donnerkuhle fragt Herr Schmidt, ob ausgeschlossen werden könne, dass Steinbruchaktivitäten sich auf die heimischen Gewässer auswirken würden. Frau Thurn erläutert, dass die Auswirkungen des Steinbruchs Donnerkuhle sich deutlich bemerkbar machen würden auf den Barmer Teich und andere Gewässer, wie Milchenbach, Holthauser Bach. Auswirkungen des Steinbruchs HKW auf den Elseyer Bach seien ihr nicht bekannt und seien ihr und Herrn Dr. Pommerening auch nicht vorstellbar.

 

Frau Stiller-Ludwig fragt, ob genügend Aufstandsfläche auf der Sohle bei einer Vertiefung auf 15 m NN entstehen würde. Herr Dr. Pommerening erläutert, dass die Böschungen im geplanten Steinbruch bei der geplanten Vertiefung steiler ausgeführt würden und somit genügend Aufstandsfläche verbleibe. Konkret werde das erst im laufenden Abbauprozess festgelegt.

 

Sie fragt, was zusätzlich neben den prognostizierten 62 l/s Grundwasser an Niederschlagswasser in die Lenne eingeleitet werde und wie die Qualität des Wassers sei. Herr Dr. Pommerening antwortet, ca. 10 – 20 % würden als Niederschlagswasser noch dazukommen. Das Grundwasser weise keine Schadstoffe auf.

 

Abschließend fragt Frau Stiller-Ludwig, was die untere Wasserbehörde dem Naturschutzbeirat raten würde? Frau Thurn antwortet, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Wasserbehörde noch keine abschließende Stellungnahme abgeben könne. Die untere Wasserbehörde ist die für das Verfahren zuständige Planfeststellungsbehörde. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange erfolge zurzeit und über eingehende Anregungen und Bedenken sei dann abzuwägen.

 

Herr Dr. Dr. Hülsbusch äußert eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Steinbruchbetreiber und dem Arbeitskreis Kluterhöhle e. V. Er gehe davon aus, dass auch weiterhin bei einer Vertiefung des Steinbruchs eine Information an den Arbeitskreis bei Auffallen von Höhlen oder Karsterscheinungen gehen werde. Er sehe keine negativen Auswirkungen der Steinbruchvertiefung. Auch unter Kosten-Nutzen-Gesichts-punkten und dem Bedarf am abzubauenden Material spreche er sich für eine Vertiefung aus.

 

Frau Kumbruch erläutert, die Filterwirkung des Massenkalkes sei sehr gering; die Wasserqualität sei abhängig von dem Ausgangszustand. Die Karstoberfläche sei daher vor schädlichen Einleitungen zu schützen.

 

Frau Selter wird sich per E-Mail an alle Mitglieder des Naturschutzbeirats wenden zwecks Abfrage zur Teilnahme an der Arbeitsgruppe, die die Stellungnahme verfassen wird.

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Beschluss:

 

Im Rahmen seiner Beteiligung gem. § 70 LNatSchG NRW erarbeitet der Naturschutzbeirat eine Stellungnahme gegenüber der unteren Naturschutzbehörde.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen