Berichtsvorlage - 0075-1/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Parksituation Piepenstockstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Jana Funke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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17.05.2023
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Sachverhalt
Begründung
In der Sitzung der BV-Hohenlimburg am 31.01.2023 baten die politischen Vertreter der Bezirksvertretung (BV) Hohenlimburg die Verwaltung um eine Visualisierung des derzeitigen Straßenquerschnitts, sowie eine Darstellung des notwendigen Platzbedarfs für die Einrichtung eines Längsparkstreifens (DS.Nr.: 0075/2023).
Bild A (der Anlage 1) zeigt den Querschnitt der Piepenstockstraße mit der derzeit geltenden Verkehrsregelung für Radfahrende. Die Straßenbreite von 4,96 m wurde bei einer Messung vor Ort an mehreren Stellen von Mitarbeitern des Fachbereiches Verkehr, Immobilen, Bauverwaltung und Wohnen (FB 60) nachgewiesen. Die Abbildung zeigt den Platzbedarf für PKW- (1,75m), sowie Radverkehr entgegen der Einbahnstraße (1,00 m), inkl. der notwendigen Sicherheitsabstände (schraffierte Flächen, jeweils 0,25m), gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06). Daraus ergibt sich eine theoretische Restbreite von 0,66 m, zuzüglich des vorh. Schrammbords von 0,55m.
Bild B (der Anlage 1) stellt den erforderlichen Straßenraum, gemäß RASt 06, dar, der für die Anlage eines Längsparkstreifens, einer Fahrspur für PKW, sowie der Führung von Radfahrenden entgegen der Einbahnstraße notwendig ist. Es wird deutlich, dass die erforderliche Straßenbreite von 6,90 m die vorhanden 4,96 m signifikant übersteigt.
Bild C (der Anlage 1) visualisiert die Mindestanforderung an den Straßenraum für die Einrichtung eines Längsparkstreifens parallel zu einem Fahrstreifen mit den notwendigen Abmessungen für Rettungsfahrzeuge, gemäß RASt 06. Die Straßenbreite von 5,80 m entspricht dabei dem üblichen Standard bei der Neuanlage von Wohnstraßen in Hagen. Die Piepenstockstraße würde somit selbst bei einem Rückbau des vorh. Schrammbords diese Mindestmaße nicht erreichen. Die Richtung der Einbahnstraßenregelung hat diesbezüglich keine Auswirkungen.
Von daher bleibt es bei der Einschätzung der Verwaltung aus der Vorlage 0075/2023, dass die Einrichtung von zusätzlichen Stellplätzen in der Piepenstockstraße nicht möglich ist.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung)
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X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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930,4 kB
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17.05.2023 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
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X | Zur Kenntnis genommen |
Zusatzbeschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, Kontakt zu den relevanten Immobilienbesitzern an der Piepenstockstraße aufzunehmen, mit dem Ziel, Grundstücksteile zum Zweck der Verbreiterung der Piepenstockstraße zu erwerben.
Über das Ergebnis dieser Bemühungen ist der Bezirksvertretung zu berichten.
Abstimmungsergebnis Zusatzbeschluss:
| Ja | Nein | Enthalten |
CDU | 4 |
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SPD | 3 |
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Bürger für Hohenlimburg | 3 |
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Bündnis 90 / Die Grünen |
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HAGEN AKTIV | 1 |
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AfD | 1 |
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X | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 12 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||