17.05.2023 - 4.6 Parksituation Piepenstockstraße
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 17.05.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:04
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Jana Funke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Glod stellt die Frage, ob der käufliche Erwerb von Grundstücksstreifen von den Hauseigentümern möglich sei, um die Parksituation für die Anwohnenden zu entschärfen. Ansonsten möchte er wissen, ob für die unter der Piepenstockstraße liegenden Straßen die Möglichkeit des Anwohnerparkens geschaffen werden könne.
Herr Reeh hält die Möglichkeit des Ankaufs von Grundstücken auf der gesamten Länge des Straßenzuges für unrealistisch. Zum Anwohnerparken teilt er mit, dass sich die Verwaltung zunächst an den gefassten Ratsbeschluss orientiere.
Herr Schmidt ist der Ansicht, dass der Ankauf von bestimmten Randstreifen in der Straße durchaus möglich sei. Er rege an, dass die Verwaltung das Gespräch mit den Hauseigentümern suchen solle.
Herr Glod stimmt den Ausführungen des Herrn Schmidt zu.
Herr Gerbersmann ist der Meinung, dass die Hauseigentümer durchaus selbst in der Lage seien, Parkraum auf ihren Grundstücken zur Verfügung zu stellen. Dass die Stadt Hagen Grundstücke der Hauseigentümer kaufen solle, um Parkraum zu schaffen, sehe er kritisch.
Herr Krippner ist der Ansicht, dass die Hagener Verwaltung den Hauseigentümern eine Kooperation zur Schaffung von öffentlichem Parkraum signalisieren solle.
Er fragt nach, welche Straßenbreite gesetzlich vorgeschrieben sei.
An der Diskussion beteiligen sich die Herren Schmidt, Krippner und Glod.
Herr Reeh führt aus, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Straßenbreiten durch bundeseinheitliche Richtlinien geregelt seien, an die sich die Stadt Hagen selbstverständlich halten müsse. In der Vorlage aufgeführt seien die Mindesträume, die vorgehalten werden müssen.
Er sage wunschgemäß eine Kontaktaufnahme mit den Hauseigentümern zu.
Herr Schmidt schlägt den Zusatzbeschluss vor.
Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
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X | Zur Kenntnis genommen |
Zusatzbeschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, Kontakt zu den relevanten Immobilienbesitzern an der Piepenstockstraße aufzunehmen, mit dem Ziel, Grundstücksteile zum Zweck der Verbreiterung der Piepenstockstraße zu erwerben.
Über das Ergebnis dieser Bemühungen ist der Bezirksvertretung zu berichten.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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930,4 kB
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