Beschlussvorlage - 0425/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Hagener Straßenbahn AG, das in der Vorlage dargestellte Konzept zum Spätverkehr beim nächsten Fahrplanwechsel im Winter 2023/2024 umzusetzen.

 

2. Die Mehrkosten in Höhe von 200.000 € werden in der Haushaltsplanung 2024/ 2025 berücksichtigt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Hagener Straßenbahn hat die Anforderungen an das Spätnetz eingearbeitet und ein umfassendes Konzept erstellt. Das Konzept wird durch die Hagener Straßenbahn in Form einer Power-Point-Präsentation vorgestellt.

 

 

Begründung

 

In der Sitzung des Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität wurden am 14.11.2022 Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Juni 2023 beschlossen (siehe Drucksache 0912/2022). Hierbei handelt es sich um Änderungen im Tagesnetz. Für den Spätverkehr sollte das Konzept der Hagener Straßenbahn überarbeitet und die folgenden Anforderungen eingearbeitet werden:

 

a)     Der Anschluss von der SPNV-Linie RE4 aus Richtung Düsseldorf und Wuppertal an alle Stadtteilzentren innerhalb von 15 Minuten,

b)     die Anbindung von Hohenlimburg durch Linienführungen als Ring,

c)     die Anbindung der Stadtteilzentren Boele, Eilpe und Haspe stadtein- und stadtauswärts mit ca. 30 Minuten versetzten Fahrten sowie

d)     die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle im Bereich Boeler Stre / Fraunhoferstre.

 

Ein überarbeitetes Konzept liegt nun vor. Das Konzept beinhaltet im Wesentlichen folgende Punkte:

 

-                   Fahrten ab ca. 22:15 halbstündlich aus der Innenstadt in die Stadtteilzentren Boele, Eilpe, Haspe, Hohenlimburg und Vorhalle

-                   Die Umsteigezeit vom RE4 aus Richtung Düsseldorf am Hauptbahnhof zu den Bussen in alle Richtungen beträgt maximal 15 Minuten.

-                   keine stündliche zentrale Busabfahrt mehr ab Haltestelle „Stadtmitte“

-                   weiterhin gute Umsteigeverbindungen „Bus zu Bus“ an den Haltestellen Hauptbahnhof und Stadtmitte mit Umsteigezeiten zwischen drei bis zehn Minuten

-                   neue Ringlinien NE11 und NE12 nach Hohenlimburg im halbstündlichen Versatz, sowie „Stadtteil“-NE21 von Obernahmer über Hohenlimburg Bf bis Im Sibb mit Anschlüssen in Hohenlimburg von/an den NE11 und NE12, sowie den Zügen aus Hagen

-                   stadtauswärts neue Linienführung des NE6 durch die Alleestraße unter Andienung der dortigen Haltestellen (dadurch keine neue Haltestelle „Fraunhofer Straße“ notwendig) und weiter über Boele bis zum Südufer Hengstey

-                   Anbindung der Lange Straße mit dem NE3, dadurch alle halbe Stunde im Wechsel ein Bus über Lange Straße oder Buschey (NE4)

-                   NE3 und NE4 auf dem Anschnitt Innenstadt bis Eilpe in beiden Richtungen ca. alle 30 Minuten im Versatz; Tausch der Linienäste: NE3 nach Rummenohl, NE4 nach Breckerfeld (über Franzstre und Eilperfeld)

-                   mit der neuen Linienführung des NE1 nach Bissingheim künftig alle 30 Minuten ein Bus über die „Rembergachse“

-                   Der Bereich Emst wird durch die Linien NE1 und NE12 künftig auch alle 30 Minuten durch einen NE erschlossen.

-                   Alle NE-Linien fahren über den Hauptbahnhof (NE6 und NE7 bislang erst ab „Stadtmitte“, dadurch ist ein Umstieg erforderlich).

 

Die Inhalte des Konzeptes sind auch der Präsentation im Anhang zu entnehmen. Das Konzept wird in der jeweiligen Sitzung durch die Hagener Straßenbahn vorgestellt.

 

 

Finanzierung

 

Die Mehrkosten für die dargestellten Änderungen des Spätverkehrs belaufen sich auf 200.000 € pro Jahr.

 

Der Kämmerer wird nach der Sommerpause den Entwurf des Doppelhaushaltes 2024/2025 einbringen. Im Rahmen der Aufstellung dieses Doppelhaushaltes ist zwar grundsätzlich eine Einplanung der durch die zusätzlichen ÖPNV-Leistungen entstehenden Mehraufwendungen möglich und wird nach Ratsbeschluss über das in dieser Vorlage vorgestellte Konzept auch in erforderlichem Umfang erfolgen.

 

Inwieweit es allerdings unter Berücksichtigung der bereits heute bekannten Risiken gelingt, den geforderten Haushaltsausgleich darzustellen, kann zum jetzigen Zeitpunkt keinesfalls beantwortet werden. Durch den Beschluss zur Durchführung der oben genannten Maßnahmen werden bereits im Vorfeld der Haushaltsplanung Schwerpunkte gebildet, zu deren Finanzierung die für die Haushaltsplanung angedachten Prioritäten ggf. überarbeitet werden müssen. Unter Umständen sind zum Haushaltsausgleich zur Kompensation auch weitere Konsolidierungsmaßnahmen erforderlich. Dies lässt sich jedoch erst nach Vorliegen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Orientierungsdaten sowie der Schlüsselzuweisungen, beurteilen.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

positive Auswirkungen (+)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
 

Die Stärkung des ÖPNV (und somit des Umweltverbunds) wirkt sich grundsätzlich positiv auf den Klimaschutz aus.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

Die Mehrkosten für die dargestellten Änderungen des Spätverkehrs belaufen sich auf 200.000 € pro Jahr und werden über das Beteiligungscontrolling durch eine Erhöhung des HVG Zuschusses zum Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet.

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

5731

Bezeichnung:

Wirtschaftliche Unternehmen

Auftrag:

1573141

Bezeichnung:

Abwicklung HVG-Konzern

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

2024

2025

2026

2027

Ertrag (-)

 

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

531500

 

200.000 €

200.000 €

200.000 €

200.000 €

Eigenanteil

 

 

200.000 €

200.000 €

200.000 €

200.000 €

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

  1.                Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 

Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

 

gez. Christoph Gerbersmann

Bei finanziellen Auswirkungen:

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.05.2023 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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17.05.2023 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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17.05.2023 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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25.05.2023 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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01.06.2023 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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06.06.2023 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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15.06.2023 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen

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31.08.2023 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte nimmt den Ratsbeschluss vom 15.06.2023 im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

2

 

 

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

-

 

 

Die Linke.

1

 

 

Die Partei

-

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0