Beschlussvorlage - 0010/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die Einleitung des 4. Änderungsverfahrens in Form eines vereinfachten Verfahrens gem. § 43 Abs. 2 LNatSchG NRW zur Aufnahme weiterer Bäume in die Naturdenkmalverordnung (ND-VO) vom 09.02.2012 (zuletzt geändert am 16. März 2022) in den Stadtbezirken Hohenlimburg und Mitte und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des vereinfachten Verfahrens nach § 20 (2) LNatSchG NRW.

 

chster Verfahrensschritt:

 

Nach dem Einleitungsbeschluss erfolgt gemäß § 20 (2) LNatSchG NRW die Beteiligung der von den Änderungen betroffenen Grundstückseigentümer*innen und der von den Änderungen berührten Träger öffentlicher Belange.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

Begründung

 

Seit dem Winter 2015/16 sind vier Naturdenkmäler abgestorben bzw. entfallen und wurden mit dem 3. Änderungsverfahren aus der Naturdenkmalverordnung (ND-Verordnung) entlassen (siehe Drucksachennummer 0818/2021). Im Rahmen des 4. Änderungsverfahrens der ND-Verordnung sollen nun weitere Bäume aufgenommen werden. Dabei handelt es sich um nfume, die auf privaten und städtischen Grundstücken stehen, in den Stadtbezirken Hohenlimburg und Mitte.

 

Stadtbezirk Hohenlimburg:

 

-          Platane Freiheitstraße 1

-          Blutbuche an der Freiheitstraße 6a

-          Eiche Im Klosterkamp (Parkplatz beim Lennebad)

 

Stadtbezirk Mitte:

 

-          Ulme Christian-Rohlfs-Straße 22

-          nge-Buche Buscheystraße 45

 

Die Hänge-Buche auf dem Grundstück Buscheystre 45 wurde bereits einstweilig sichergestellt und soll nun ebenfalls in die ND-Verordnung aufgenommen werden.

 

Eine Überprüfung der aufgeführten Bäume hat ergeben, dass sie die fachlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines Naturdenkmals erfüllen.

 

Die öffentliche Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses erfolgt nach Ratsbeschluss. Danach erfolgen die Beteiligung der betroffenen Eigentümer und Eigentümerinnen sowie Träger öffentlicher Belange und der Verbände.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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20.04.2023 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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25.04.2023 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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26.04.2023 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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03.05.2023 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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04.05.2023 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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11.05.2023 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen