03.05.2023 - 6.4 Naturdenkmalverordnung (ND-VO) Hagenhier: Einle...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Selter berichtet, dass der Naturschutzbeirat die Vorlage positiv aufgenommen habe, insbesondere die Möglichkeit zur Aufnahme weiterer Bäume.

 

Herr Reh möchte die Verwaltung bitten zu prüfen, ob die Buche am Hengsteysee mit in die Liste aufgenommen werden könne, beispielsweise unter dem Kriterium „landschaftsprägendes Element“.

 

Herr Voigt teilt mit, dass die Prüfung, inwieweit der Baum krank oder erhaltenswert sei, noch ausstehe.

 

Herr König wirft ein, dass es dazu einmal eine 2. Lesung geben sollte.

 

 

[Anmerkung der Verwaltung: Gemeint ist offensichtlich Vorlage 0375/2022 (Ausbau und Qualifizierung des Ruhrtalradweges), zu der der UKM am 14.06.2022 1. Lesung beschlossen hat. Dazu wurde bereits in der Sitzung vom 14.09.2022 mitgeteilt und protokolliert, dass es im Rat eine Ergänzungsvorlage 0375-1/2022 gegeben hat, unter der die abschließende Beschlussfassung auch zu 0375/2022 erfolgt ist.]

 

 

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Beschluss:

 

Der Rat beschließt die Einleitung des 4. Änderungsverfahrens in Form eines vereinfachten Verfahrens gem. § 43 Abs. 2 LNatSchG NRW zur Aufnahme weiterer Bäume in die Naturdenkmalverordnung (ND-VO) vom 09.02.2012 (zuletzt geändert am 16. März 2022) in den Stadtbezirken Hohenlimburg und Mitte und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des vereinfachten Verfahrens nach § 20 (2) LNatSchG NRW.

 

chster Verfahrensschritt:

 

Nach dem Einleitungsbeschluss erfolgt gemäß § 20 (2) LNatSchG NRW die Beteiligung der von den Änderungen betroffenen Grundstückseigentümer*innen und der von den Änderungen berührten Träger öffentlicher Belange.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

-

-

-

Die Linke

-

-

-

HAK

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0