Beschlussvorlage - 0271/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Masterplan Nachhaltige Mobilität - Stand der Bearbeitung und Aktionsprogramm 2024 / 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5/P - Projektmanagement
- Bearbeitung:
- Holger Klinkmann
- Beteiligt:
- FB11 - Personal und Organisation; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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17.05.2023
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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17.05.2023
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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17.05.2023
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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25.05.2023
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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25.05.2023
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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01.06.2023
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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06.06.2023
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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14.06.2023
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.06.2023
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Beschlussvorschlag
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen und dem Aktionsprogram 2024 / 2025 zugestimmt.
Künftig ist den zuständigen politischen Gremien der Stadt zu berichten, wenn sich bei der Bearbeitung des Masterplans Nachhaltige Mobilität und des Aktionsprogramms 2024 / 2025 wesentliche Änderungen ergeben oder wesentliche Ergebnisse erzielt werden.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Vorlage zeigt den Stand der Bearbeitung der Maßnahmen des Masterplans Nachhaltige Mobilität auf. Mit einem Aktionsprogramm sollen zudem die Prioritäten für die Haushaltsjahre 2024 / 2025 festgelegt werden.
Begründung
Der Masterplan Nachhaltige Mobilität wurde in Zusammenarbeit mit PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und zahlreichen externen Akteuren mit Bezug zu Mobilität in Hagen erstellt. Dies geschah vor dem Hintergrund seinerzeitiger Überschreitungen des NO2-Grenzwertes der Europäischen Union und der Erkenntnis, durch eine Mobilitätswendestrategie den in Hagen dominierenden Individualverkehr mit den damit verbundenen Luftschadstoff- und Umweltbelastungen zu reduzieren und den Anteil des Umweltverbundes erhöhen zu müssen.
Der Masterplan unterscheidet sechs Kernbausteine:
- Hagen digitalisiert
- Hagen transportiert neu
- Hagen lenkt um
- Hagen bewegt
- Hagen radelt
- Hagen elektrisiert.
Der Rat der Stadt Hagen beschloss den Masterplan Nachhaltige Mobilität am 12.07.2018 (Vorlagen DS 0709/2018, DS 0709-1/2018 und DS 0709-2/2018). Durch Beschluss vom 23.05.2019 legte der Rat die Prioritäten der Bearbeitung der Maßnahmen in städtischer Trägerschaft fest (Vorlage DS 0204/2019).
Jedem Kernbaustein des Masterplans sind Maßnahmen der externen Akteure und der Verwaltung zugeordnet. Über den Stand der Bearbeitung berichtet die Verwaltung zweimal jährlich, zuletzt mit der Vorlage DS 1053/2022. Verschiedene Maßnahmen des Masterplans konnten zwischenzeitlich erfolgreich abgeschlossen werden oder sind weit fortgeschritten, andere Maßnahmen haben sich als weniger zielführend erwiesen oder konnten (noch) nicht realisiert werden. Der aktuelle Bearbeitungsstand ist den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. Die Verwaltung empfiehlt, künftig eine Berichterstattung bei wesentlichen Änderungen / Ergebnissen bei der Bearbeitung des Masterplans und des Aktionsprogramms 2024 / 2025 vorzusehen.
I. Aktionsprogramm 2024 / 2025
Bereits bei der Verabschiedung des Masterplans war klar, dass kein statisches Konzept verfolgt wird, sondern Änderungen der Rahmenbedingungen (z. B. technologische Entwicklungen, Veränderung der finanziellen Spielräume u. a.) dazu führen werden, den Masterplan anzupassen und Prioritäten zu überdenken. Vor dem Hintergrund beschränkter personeller und finanzieller Ressourcen schlägt die Verwaltung daher vor, in einem Aktionsprogramm für die Haushaltsjahre 2024 / 2025 - vorbehaltlich der Bereitstellung erforderlicher Haushaltsmittel - die vorrangig umzusetzenden Maßnahmen des Masterplanprozesses festzulegen.
Verwaltungsintern sind die Fachbereiche Personal und Organisation (FB 11), Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen (FB 60) und das Umweltamt (Amt 69) mit der Umsetzung der städtischen Maßnahmen des Masterplans befasst.
II. Fachbereich Personal und Organisation
Die Sachgruppe „Innerbetriebliche Mobilität“ im Fachbereich 11 bearbeitet die Maßnahmen
2.12 – Kommunales Fahrrad-Sharing
2.15 – Business Bike
3.3 – E-Einsatzfahrzeuge Stadt
des Masterplans sowie die des Organisationskonzepts Kommunales Mobilitätsmanagement (Anlage 3) als Dauerprozess. Ein Aktionsprogramm 2024 / 2025 ist nicht erforderlich.
III. Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Die Abteilung „Verkehrsplanung“ im Fachbereich 60 ermittelt Grundlagen und erarbeitet die Konzepte zur Ausgestaltung der verschiedenen Verkehrssysteme in Hagen. Die Abteilung ist organisatorisch in die Sachgruppen „Einzelverkehrsplanung“ und „Gesamtverkehrsplanung“ aufgeteilt. Insgesamt sind 18 Planstellen vorhanden, wovon aktuell 13 besetzt sind. Der Sachbearbeitung sind in der Sachgruppe Gesamtverkehrsplanung 7 Stellen, in der Sachgruppe Einzelverkehrsplanung 5 Stellen zugeordnet. 3 Stellen bilden die Sachgruppenleitungen und die Abteilungsleitung. 3 weitere, genehmigte Stellen konnten bisher nicht besetzt werden.
Die von der Abteilung wahrgenommenen Aufgaben werden in den Anlagen 4 und 4 a dargestellt. Im Einzelnen handelt es sich um:
Konzeptionelle Verkehrsplanung (Maßnahmen Nr. 1 - 14 der Anlage 4)
Unter konzeptioneller Verkehrsplanung werden die Aufgaben zusammengefasst, die eine zielorientierte, vorausschauende und systematische Vorbereitung von Entscheidungen und Maßnahmen im Bereich Verkehr bewirken. Es handelt sich um Aufgaben im Zusammenhang mit Verkehrsuntersuchungen sowie die Erstellung von Konzepten. Für die Abarbeitung der Maßnahmen sind nur 1,5 Stellen vorhanden. Die Umsetzung der Maßnahmen hängt von der Neubesetzung der Stelle Netzplanung und Verkehrsmodellierung ab.
Radverkehrsplanung (Maßnahmen Nr. 15 - 34 der Anlage 4)
Die Bedeutung des Radverkehrs nimmt im Zuge der Verkehrswende stetig zu. Derzeit sind für die Erarbeitung der umfangreichen Themen im konzeptionellen Bereich 2 Vollzeitstellen vorhanden. Die Besetzung einer weiteren Stelle wird in diesem Jahr angestrebt. Neben der Planung und Betreuung der Hauptradwege (Ennepe-Radweg, Lenne-Radweg, Volme-Radweg und Ruhrtalradweg) sollen eine Reihe von weiteren Maßnahmen (vor allem aus dem Radverkehrskonzept) umgesetzt werden. Neben der Einrichtung weiterer Fahrradstraßen sollen verschiedene kleinteiligere Maßnahmen umgesetzt werden, die zu einer schnellen Verbesserung im Bereich Radverkehr führen sollen.
ÖPNV (Maßnahmen Nr. 35 - 49 der Anlage 4)
Im Bereich ÖPNV bilden die Aufgabe als Aufgabenträger für den ÖPNV sowie der barrierefreie Ausbau von Haltestellen Daueraufgaben, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen zwingend umgesetzt und bearbeitet werden müssen. Besonders der barrierefreie Ausbau der Haltestellen erfordert (auch aufgrund der dauerhaft geforderten Erhöhung der Anzahl) einen enormen Personalaufwand. Auch die sonstigen Aufgaben im Bereich ÖPNV erfordern jeweils einen hohen Personalaufwand. Die angegebenen Maßnahmen werden nicht alle in den Jahren 2024 und 2025 abgearbeitet werden können. Derzeit stehen für die Aufgaben in der konzeptionellen Planung des ÖPNV 2 Vollzeitstellen zur Verfügung. Die Erarbeitung der Ausbaupläne für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen wird durch 3 Vollzeitstellen in der Sachgruppe Straßenplanung abgearbeitet.
Fußverkehr (Maßnahmen Nr. 50 - 52 der Anlage 4)
Bereits seit 2018 besteht der politische Beschluss zur Aufstellung eines Fußverkehrskonzeptes. Die Verwaltung strebt an, im Rahmen der Erstellung außerdem am sog. Fußverkehrs-Check des „Zukunftsnetz Mobilität“ teilzunehmen. Zusätzlich sollen begleitende Kampagnen und Projekte zur Förderung des Fußverkehrs erarbeitet werden. Die Umsetzung der Maßnahmen im Bereich Fußverkehr hängt von der Besetzung der genehmigten Personalstelle ab.
Signalplanung (Maßnahmen Nr. 53 - 57 der Anlage 4)
Die Aufgaben im Bereich der Signalplanung bestehen zu einem überwiegenden Teil aus Daueraufgaben, die zwingend umgesetzt werden müssen. So besteht die Tätigkeit in diesem Bereich überwiegend aus der Erstellung von Signalprogrammen aufgrund verschiedener Maßnahmen und Anfragen. Wie in den Drucksachen zur Thematik Eng- und Problemstellen im ÖPNV kommuniziert soll außerdem im kommenden Haushaltsjahr ein Programm zur Beschleunigung des ÖPNV aufgelegt werden. Der Bereich Signalplanung wird durch eine Vollzeitstelle abgedeckt.
Straßenplanung (Maßnahmen Nr. 58 - 77 der Anlage 4)
Die Aufgaben im Bereich Straßenplanung bestehen in der Erstellung von Ausbauplanungen. Die Aufgaben resultieren aus der Sachgruppe Gesamtverkehrsplanung (vor allem aus den Bereichen Radverkehr und ÖPNV), aus dem Straßen- und Wegekonzept, Bebauungsplänen sowie politischen Beschlüssen. Insgesamt sind 3 Sachbearbeiter*innen in Vollzeit für die Straßenplanung tätig, sowie eine Sachbearbeitung mit 35 Stunden und ein Werkstudent. Aufgrund der maroden Zustände der Brücken im Hagener Stadtgebiet sind hier in den kommenden Jahren einige Neuplanungen erforderlich. Während die Planung der Brücken Aufgabe des Wirtschaftsbetriebes Hagen AöR ist, muss zunächst in einem ersten Schritt eine Straßenplanung erfolgen. Besonders die Planungen der Brücke Eckeseyer Str. stehen im direkten Zusammenhang mit der Diskussion um die sog. Ebene 2. Hier sind zeitnah weitere Untersuchungen und Planungen der zukünftigen Verkehrsführung erforderlich, bevor über einen Abriss / Sanierung der Brücke entschieden werden kann. Da es sich insgesamt um einen hohen Koordinierungs- und Planungsaufwand handelt soll hier eine weitere Stelle eingerichtet werden.
Die Abteilung Verkehrsplanung im Fachbereich 60 ist mit 22 Aufgaben des Masterplanprozesses befasst. Neben den oben beschriebenen Maßnahmen sollen mit den vorhandenen Ressourcen in einem Aktionsprogramm 2024 / 2025 folgende Maßnahmen des Masterplans mit hoher Priorität bearbeitet werden:
1.2 Vorrang des ÖPNV über Signale
1.5 Einrichtung von Mobilitätsstationen in den Stadtteilen
- Hohenlimburg Bahnhof
- Oberhagen Bahnhof
- Vorhalle Bahnhof
- Heubing Bahnhof
- Westbauer Bahnhof
2.5 City Vorrang Fahrrad (Fahrradstraßen)
- Fahrradstraße Weststraße
- Fahrradstraße Bergstraße
2.8 Quartiersanbindung Radverkehr
2.10 Nutzung der Haupttalachsen Ennepe / Volme / Lenne / Ruhr als
Radverkehrswege
- Ennepe-Radweg zwischen Bahnhofshinterfahrung und Stadtgrenze
Gevelsberg
- Lenne-Radweg
- Volme-Radweg zwischen Bahnhofshinterfahrung und Hengsteysee
- Ruhrtalradweg / Ruhrtal8
2.13 Umsetzung weiterer Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept
- Markierung von Radaufstellstreifen und Schutzstreifen
- Bordsteinabsenkungen
- Anlehnbügel
- Geländererhöhungen für den Radverkehr
- Versetzen der Radboxen am Hbf
- Radweg Remberg
5.15 Erarbeitung eines Fußgängerverkehrskonzeptes
Insgesamt zeigt die Priorisierung (Anlage 4) auf, welche Maßnahmen durch die Abteilung „Verkehrsplanung“ in den Haushaltsjahren 2024 / 2025 realistisch abgearbeitet werden können. Zusätzliche Anträge und Aufträge werden zwangsläufig zu einer Verschiebung der Prioritäten führen.
IV. Umweltamt
Die Abteilung „Generelle Umweltplanung“ im Umweltamt ist die Sonderordnungsbehörde „Untere Immissionsschutzbehörde“ und erstellt darüber hinaus Konzepte und Strategien im Bereich der Umweltplanung und setzt diese um, soweit es sich um Aufgaben handelt, die der Abteilung organisatorisch zugeordnet sind. Im Übrigen müssen Maßnahmen aus den hier erstellten Konzepten und Strategien in den Fachbereichen und Abteilungen umgesetzt werden, denen die jeweilige Aufgabe organisatorisch zugeordnet ist.
Als Untere Immissionsschutzbehörde nimmt die Abteilung 69/3 alle Aufgaben wahr, die Emissionen und Immissionen betreffen, die dem nicht gewerblichen Umfeld auf dem Stadtgebiet der Stadt Hagen zugeordnet werden können. Hierzu gehören beispielsweise Hausbrand, Grillen im Freien, Strahlung wie Radonbelastung oder elektromagnetische Strahlung wie z. B. aus dem Mobilfunk sowie Lärm und Erschütterungen aus dem privaten Umfeld. Die Durchführung, Berichterstattung und Abwicklung der Luftreinhalteplanung und der diesbezüglichen Klage der Deutschen Umwelthilfe ist eine weitere wichtige Aufgabe der Unteren Immissionsschutzbehörde.
Konzepte und Strategien der Abteilung, die umfangreiche Themenbereiche über die originären Zuständigkeitsbereiche hinaus betreffen und hier koordiniert werden müssen sind:
- Nachhaltigkeit mit den drei Säulen Soziales, Wirtschaft und Umwelt,
- Klimaschutz, der die Reduzierung der Treibhausgase in allen Verwaltungs- und Gesellschaftsbereichen betrifft,
- Anpassung an die Folgen des Klimawandels, die die Reduzierung der Verwundbarkeit aller Verwaltungs- und Gesellschaftsbereiche durch Folgen des Klimawandels zur Aufgabe hat,
- die Aufgaben im Bereich der „Nachhaltigen Mobilität“ und aus dem Masterplan Mobilität, soweit es sich um die Veränderung des Mobilitätsverhaltens aller Verkehrsteilnehmer*innen auf dem Gebiet der Stadt Hagen handelt. Hierzu gehört auch das Vorantreiben des Ausbaus der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Hagen sowie die Beförderung der Nutzung aller Formen der Elektromobilität.
Die Abteilung koordiniert und verfasst darüber hinaus die Stellungnahmen des Umweltamtes zu Vorhaben und Planungen aus dem Bereich der Stadtentwicklung und Stadtplanung für alle Aufgabenbereiche des Umweltamtes.
Neue gesetzliche Aufgaben, die in der Abteilung wahrgenommen und koordiniert und in die Umsetzung gebracht werden müssen, sind:
- Installation von Trinkwasserbrunnen in allen Stadtbezirken,
- Koordinierung einer wassersensiblen Stadt, wozu das Konzept der „Schwammstadt
gehört“,
- Koordinierung und Durchführung der Wärmeplanung, sobald das Land Nordrhein-
Westfalen die Umsetzung der Bundesgesetzgebung gesetzlich geregelt hat,
- Implementierung der Nutzung von Wasserstoff als Energieträger (derzeit Projekt
HyExperts) in Hagen und Umgebung.
Die genannten Aufgaben sind hier ausschließlich übersichtshalber aufgeführt, ohne in Details zu gehen. Sie sind mit einem hohen Aufwand für Kommunikation, Netzwerken, Information, Zusammenarbeit verschiedenster Akteure innerhalb und außerhalb der Verwaltung und zukünftig auch für Beteiligungsformate sowie für den Austausch zu wissenschaftlichen Grundlagen mit den Hochschulen im Umfeld von Hagen verbunden. Hier ist neben der Südwestfälischen Fachhochschule insbesondere die Fernuniversität der Stadt Hagen zu nennen. Außerdem konzeptioniert die Abteilung Veranstaltungen für die eigenen Themenbereiche und im Rahmen des Tages der Umwelt auch für die übrigen Aufgabenbereiche des Umweltamtes. Für die eigenen Themenbereiche werden die Veranstaltungen auch durchgeführt.
Für die oben beschriebenen Aufgaben steht Stand heute ein Team von vier Personen zur Verfügung. Unterstützung kann in den aufgeführten Bereichen teilweise durch eine weitere Person erfolgen, deren Hauptaufgabe die IT-Koordination für das Umweltamt ist und die für die Abteilung 69/3 neben der Koordinierung von Mobilfunkstandorten und der Mitarbeit am Ausbau der E-Mobilität vor allem die finanzielle Abwicklung von Förderprogrammen und die Abrechnung von Projekten und Maßnahmen übernimmt.
Bisher war eine Person in der Abteilung angesiedelt, die die umweltpädagogischen Konzepte entwickelt und in diesem Rahmen Veranstaltungen geplant und durchgeführt hat. Diese ist altersbedingt ausgeschieden. Der Aufgabenbereich kann damit nicht fortgeführt werden.
Das Aktionsprogramm 2024 / 2025 der Abteilung „Generelle Umweltplanung“ im Umweltamt unterteilt sich – wie auch der Masterplan Nachhaltige Mobilität - in die sechs Kernbausteine „Hagen digitalisiert, „Hagen transportiert neu“, „Hagen lenkt um“, „Hagen bewegt“, „Hagen radelt“ und „Hagen elektrisiert“.
In den Anlagen 5 und 5 a werden alle wesentlichen Maßnahmen genannt, die die Abteilung „Generelle Umweltplanung“ in den Jahren 2024 und 2025 entwickeln und realisieren kann. Die in der Anlage 5 enthaltene Priorisierung macht deutlich, welche Maßnahmen die Abteilung „Generelle Umweltplanung“ in den kommenden beiden Haushaltsjahren abarbeiten wird. Zusätzliche Aufträge werden zu einer Verschiebung der Prioritäten und damit zu einer späteren zeitlichen Umsetzung führen als im vorliegenden Dokument dargestellt. Dies kann unter anderem bedingt sein durch neue gesetzliche Vorgaben, politische Aufträge oder andere unvorhersehbare Randbedingungen, die ein Reagieren und damit eine Anpassung erfordern. Sollte dieser Fall eintreten, werden die Gremien entsprechend informiert und eingebunden werden. Die Aufgaben der nachhaltigen Mobilität haben Schnittstellen zu anderen Konzepten und Strategien der Abteilung „Generelle Umweltplanung“. Hier sind beispielsweise die Aktualisierung des Klimaschutzkonzeptes, das Integrierte Klimaanpassungskonzept und die Nachhaltigkeitsstrategie sowie die Aufgabe der Unteren Immissionsschutzbehörde, wie die Luftreinhalteplanung, zu nennen. In diesem Rahmen werden die Aufgaben der Nachhaltigen Mobilität ebenfalls eingebracht, berücksichtigt und umgesetzt. Bei dem hier vorgelegten Arbeitsprogramm ist davon ausgegangen worden, dass für die genannten Aufgaben zwei Vollzeitstellen zur Verfügung stehen. Diese zwei Vollzeitstellen sind in den vier oben erwähnten Stellen enthalten.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | positive Auswirkungen (+) |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
Rechtscharakter | |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
gez. Erik O. Schulz | gez. Henning Keune |
Oberbürgermeister | Technischer Beigeordneter |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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679,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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655,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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192,9 kB
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4
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(wie Dokument)
|
632,1 kB
|
|||
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5
|
(wie Dokument)
|
410,2 kB
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|||
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6
|
(wie Dokument)
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542,9 kB
|
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7
|
(wie Dokument)
|
141,9 kB
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8
|
(wie Dokument)
|
422,7 kB
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