Beschlussvorlage - 0368/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Errichtung einer Containeranlage auf dem ehemaligen Sportplatz des Post SV gemäß Anlage 1 der Vorlage.

 

2. Die Verwaltung wird mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens zwecks Kaufs der Containeranlage mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 2.364.000 € beauftragt.

 

3. Die verbleibende anteilige Finanzierung 2023 in Höhe von 46.500 erfolgt überplanmäßig durch die nicht mehr benötigten Mitteln für die Hauptschule Geschwister-Scholl-Container-Anlage.

 

4. Die weitere Finanzierung für 2024 in Höhe von 1.820.000 € wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2024/2025 berücksichtigt.

 

5. Die Schulcontaineranlage wird bis zur Fertigstellung des Erweiterungsbaus durch die Grundschule Henry-van-de-Velde genutzt.

 

6. Der Rat der Stadt Hagen stellt eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2024 in Höhe von 1.820.000 €r die Maßnahme „Errichtung einer Schulcontaineranlage auf dem Sportplatz des Post SV (Am Sportpark 18a)“ überplanmäßig bereit. Die Deckung ist gewährleistet durch die nicht benötigten Verpflichtungsermächtigungen bei den Maßnahmen Förderschule August-H.-Francke-Sanierung und Gymnasium Albrecht-Dürer Erweiterung.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Bisheriger Vorlauf:

 

Angesichts der großen Bedarfslage an weiteren Schulplätzen hat der Rat der Stadt Hagen mit der Vorlage 0663/2022 die Verwaltung beauftragt, die Voraussetzungen für die Verlagerung der Container vom jetzigen Standort zum neuen Standort auf den ehemaligen Sportplatz des Post SV (Am Sportpark 18 a) zu erarbeiten, und dem Rat der Stadt Hagen abschließend zur Entscheidung über die weitere Anmietung oder den Kauf der Container einschließlich der finanziellen Auswirkungen vorzulegen. Grundlegender Gedanke dabei war, die vorhandene Containeranlage des Theodor-Heuss-Gymnasiums (THG) wenn auch an einem neuen Standort r die Stadt durch ein einfaches Verfahren zu sichern.

 

Bei der Umsetzung des Auftrags haben sich Änderungen in der Sachlage ergeben. Der Fachbereich Gebäudewirtschaft hat recherchiert, dass es formal-rechtlich nicht zulässig ist, die vorhandene THG-Containeranlage in Form einer pragmatischen bloßen Vertragsverlängerung zu übernehmen. Vielmehr besteht nach den Regularien des Vergaberechts die Notwendigkeit eines neuen Ausschreibungsverfahrens, an dessen Ende durchaus auch ein anderer Anbieter den Auftrag für die Containeranlage auf dem Sportplatz des Post SV erhalten kann.

 

Raumangebot der Containeranlage:

 

Wie in der Sitzung des Schulausschusses am 08.12.2022 durch den Fachbereich Bildung berichtet, soll die Nutzung der THG-Containeranlage durch die Grundschule Henry-van-de-Velde erfolgen. Angesichts des ohnehin notwendigen neuen Ausschreibungsverfahrens wurde das Raumangebot in Zusammenarbeit mit der Grundschule und der Gebäudewirtschaft erörtert und angepasst.

 

hrend bei der bisherigen Containeranlage örtlich direkt neben dem THG-Gebäude die gesamte Infrastruktur des Gymnasiums mitgenutzt werden konnte, ist im Hinblick auf den neuen Standort der Schulbetrieb eigenständiger zu planen. Dies gilt z. B. bei der Bemessung der WC-Anlagen, die nunmehr größer berücksichtigt sind. Weiterhin sind kleine Räume für die Reinigungsorganisation eingeplant. Angesichts der Flurbreite von 1,90 m können dort keine Tornisterschränke platziert werden. Ersatzweise ist dafür ein Raum eingeplant.

 

Die neue Containeranlage ist wie auch die THG-Containeranlage r die Unterbringung von 6 Klassen (Größe: rund 58 qm) vorgesehen. Bis zur Fertigstellung des Erweiterungsbaus soll so der 4. Zug der Grundschule Henry-van-de-Velde aufgebaut werden, der dann nach Fertigstellung in das erweiterte Schulgebäude umziehen kann. Die Containeranlage würde ab diesem Zeitpunkt insgesamt "freigestellt" sein. So könnte sie bei weiter bestehenden schulischen Bedarfen direkt für eine Anschlussnutzung verwendet werden.

 

Ebenfalls vorgesehen ist am neuen Teilstandort ein OGS-Angebot. Die OGS-Betreuung wird in Form des rhythmisierten offenen Ganztags (ROG) überwiegend in den Klassenräumen stattfinden; ergänzend kann der Differenzierungsraum zum Teil mitgenutzt werden. Hinsichtlich der Durchführung des Mittagstisches werden derzeit Gespräche geführt, mit dem Ziel, dafür die Räumlichkeiten des THGs zu nutzen.

 

r Außenspielgeräte ist ein kleiner Raum eingeplant. Im Lehrerzimmer sollen zusätzlich Lehrmittel etc. untergebracht werden, für die ansonsten ein eigener Raum berücksichtigt werden müsste. Einzelheiten können der als Anlage 1 beigefügten Planskizze entnommen werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung werden mit dem Raumangebot nur die notwendigen Räume berücksichtigt. Dies auch vor dem Hintergrund einer Übergangslösung. Die neue Raumplanung bedeutet auch eine Ausweitung der erforderlichen Fläche. Daraus resultiert u. a. auch, die Containeranlage mit zwei Geschossen zu planen.

 

Kostenrahmen:

 

Unter Berücksichtigung von steigenden Preisentwicklungen sowie insbesondere der dargestellten Flächenausweitung ergibt sich ein höheres Kostenniveau. Nach der Kostenschätzung vom Juni 2022 hat sich zu diesem Zeitpunkt folgender Kostenrahmen für eine Übernahme der THG-Containeranlage ergeben:

- Anmietung für die Dauer von 5 Schuljahren:  1.191.250 €.

- Kauf der Containeranlage:    1.547.500 €.

 

Nach aktueller Kostenschätzung ergibt sich für die Neuplanung der Containeranlage folgender Kostenrahmen:

- Anmietung für die Dauer von 5 Schuljahren: 2.310.000 €

- Kauf der Containeranlage:    2.364.000 €

 

Im Vergleich liegt das Finanzvolumen. bei einem Kauf der Containeranlage lediglich mit 50.000 € oberhalb einer vergleichbaren nfhrigen Anmietung. Da eine überwiegende Wahrscheinlichkeit nach einer Mietzeit von nf Jahren für einen weiteren Schulraumbedarf spricht, empfiehlt die Verwaltung den Kauf der Containeranlage.

 

Finanzierung:

Da sich die Möglichkeit dieser Maßnahme erst in der 2. Jahreshälfte 2022 ergeben hat, ist sie nicht Gegenstand des aktuellen Haushaltsplans. Es ist daher insgesamt eine außerplanmäßige Finanzierung sicherzustellen.

 

Wie bereits erwähnt, belaufen sich die voraussichtlichen Gesamtkosten für den Kauf (s. Anlage 2) auf 2.364.000 €. Davon entfallen auf 2023 ein Anteil von 544.000 €, der überwiegende Anteil von 1.820.000 € auf 2024.

 

Die Verwaltung schlägt dazu folgende Deckung vor:

  • Von dem in 2023 benötigten Anteil in Höhe von 544.000 € wurden bereits durch Beschluss des Rates zur Vorlage 0633/2022 insgesamt 497.500 (Planungsleistungen 311.500 und Herrichten des Grundstücks 186.000 €) bereitgestellt. Daher wird nun noch der Teilbetrag von 46.500 benötigt, welcher aus den nicht mehr erforderlichen investiven Mitteln für die Hauptschule Geschwister-Scholl-Container-Anlage bereitgestellt werden kann.
  • Die weiteren Mittel 2024 in Höhe von 1.820.000 € werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2024/2025 berücksichtigt und aktuell durch eine Verpflichtungsermächtigung abgesichert.
  • Damit der Gesamtauftrag in 2023 erteilt werden kann, ist die entsprechende „Ermächtigung zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren“ zu erteilen (sog. Verpflichtungsermächtigung (VE) gem. § 85 GO NRW), die in dieser Höhe vom Rat der Stadt Hagen genehmigt werden muss."

Als überplanmäßige Deckung in Höhe von 1.820.000 €nnen die zurzeit nicht benötigten Verpflichtungsermächtigungen bei den folgenden Maßnahmen in Anspruch genommen werden:

5.000617 FÖS August-H.-Francke-Sanierung  1.445.000 €

5.000636 GYM Albrecht-Dürer Erweiterung  375.000 €

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

negative Auswirkungen (-)

 

Durch das Aufstellen der Unterrichtscontainer wird eine zusätzliche überbaute Fläche geschaffen. Es entsteht zusätzlicher Schulraum, der in der kalten Jahreszeit beheizt werden muss.

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

1.1 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

2117

Bezeichnung:

Gymnasien

Finanzstelle:

5000748

Bezeichnung:

GYM -Theodor-Heuss-Container

Finanzposition:

785100

Bezeichnung:

Auszahlung für Hochbaumaßnahmen

 

Finanzposition

 

Gesamt

2023

2024

Einzahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

Auszahlung (+)

785100

2.364.000 €

544.000 €

1.820.000 €

Eigenanteil

2.364.000 €

544.000 €

1.820.000 €

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

2112

Bezeichnung:

Hauptschulen

Finanzstelle:

5000695

Bezeichnung:

HS Geschwister-Scholl-Container

Finanzposition:

785100

Bezeichnung:

Auszahlung für Hochbaumaßnahmen

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2024

Mehreinzahlung

(-)

 

 

 

Minderauszahlung (+)

785100

Auszahlung für Hochbaumaßnahmen

46.500 €

 

 

x

Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden bzw. wird im Rahmen der nächsten Haushaltsplanung berücksichtigt und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

 

Aktiva:

(Die Ausgaben in Höhe von 2.364.000 € stellen Anschaffungs- und Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren. Davon entfallen 2.364.000 € auf die Containeranlage (Nutzungsdauer 15 Jahre), wodurch jährliche Abschreibungen i. H. v. 157.600 € (2.364.000/15 Jahre) entstehen.

 

  1.                Folgekosten in Euro:

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

157.600 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

157.600 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

157.600 €

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Martina Soddemann

Oberbürgermeister

Beigeordnete

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.04.2023 - Haupt- und Finanzausschuss

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04.05.2023 - Schulausschuss

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11.05.2023 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen

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25.05.2023 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen