Berichtsvorlage - 0243/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

Entfällt.

 

 

Begründung

Das Programm „ReStart Sport bewegt Deutschland“ wird mit 25 Millionen Euro vom Bundesministerium des Innern und für Heimat bis Ende 2023 gefördert. Das Programm besteht aus drei Säulen und verschiedenen Modulen (Programmbausteinen), die die Verbände, Vereine, Ehrenamtliche, Vereinsmitglieder, Kommunen und Bürger*innen ansprechen sollen. Ziel ist es u.a., nach der Corona-Pandemie wieder mehr Menschen in Deutschland in Bewegung zu bringen und für den Vereinssport zu begeistern, den Ausbildungsstau bei Übungsleitenden/Trainer*innen und Schiedsrichter*innen auszugleichen und die Vereinsentwicklung zu unterstützen.

 

Teil der Säule drei „Sportliche Einstiegsangebote“ ist das Modul „Eine Kiste voller Sport - Sportbox“. Hierbei handelt es sich um eine interaktive Sportbox mit umfassendem Trainingsequipment. Die Box ist mit vier Schubladen ausgestattet. In der Grundausstattung beinhalten drei der Schubladen diverses Trainings- und Fitnessequipment, wie Kettlebells, Sprungseile und ähnliches. Der Inhalt der vierten Schublade ist frei wählbar.

 

Nach erfolgreicher Registrierung in der dazugehörigen App können Sportinteressierte die Sportbox in einem digitalen Terminkalender buchen. Die Anwendung erlaubt es, die Sportbox über eine Bluetooth-Verbindung mit dem eigenen Mobiltelefon zu öffnen. In der App gibt es zusätzliche Videoanleitungen zur richtigen Nutzung der Geräte. Nachdem die Sportgeräte benutzt werden, ssen sie desinfiziert und an den entsprechenden Platz zurückgelegt werden. Ein Kontrollsystem der Box gleicht das vorhandene Equipment vor und nach der Nutzung ab und meldet somit Diebstahl und Vandalismus. Im Notfall können die Daten, die jeder bei seiner Registrierung angeben muss, nachverfolgt werden.

 

Innerhalb dieses geförderten Programms können entsprechende Sportboxen durch die Kommunen bis zum 28.02.2023 beantragt werden. Das Servicezentrum Sport (SZS) hat einen Antrag für eine Sportbox fristgerecht auf den Weg gebracht. Als Standort ist der Fritz-Steinhoff-Park als Ergänzung zur dort geplanten Calisthenics-Anlage vorgeshen. Sofern der Antrag der Stadt Hagen beim DOSB Berücksichtigung findet und bei positiven Erfahrungen könnten auch andere Stadtteile - dann aus Mitteln der Sportpauschale oder über andere Fördergelder - mit solchen Boxen bestückt werden.

In der Förderung enthalten sind die Herstellung, Lieferung und Installation des Verleihangebotes, sowie das Trainingsequipment und die monatlichen Gebühren für den Projektzeitraum, welcher auf zwei Jahre begrenzt ist.

Die danach anfallenden monatlichen Folgekosten belaufen sich auf 100 € bis 200 €.

Nach dem Projektzeitraum können, die an der Sportbox befindlichen Werbeflächen frei genutzt werden, zum Beispiel um die anfallenden Kosten zu kompensieren.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

Die Kosten der Sportbox sind für die ersten 2 Jahre durch die Förderung gedeckt. Danach belaufen sich die Folgekosten auf max. 2.400 €hrlich.

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

4210

Bezeichnung:

Sportstätten und -förderung

PSP-Element:

1.42.10.40

Bezeichnung:

Betrieb eigener Sportstätten

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

4nnnnn

Bezeichnung:

 

 

524104

Bezeichnung:

Unterhalt. u. Bewirtsch. der Grundstücke u. baulichen Anlagen durch die Fachämter

 

 

Kostenart

2023

2024

2025

2026

2027

Ertrag (-)

4nnnnn

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

524104

 

 

2.400,00 €

2.400,00 €

2.400,00 €

Eigenanteil

 

 

 

2.400,00 €

2.400,00 €

2.400,00 €

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

x

Die Finanzierung wird in der Einbringung des Haushaltes 2024/2025 berücksichtigt und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

Die Schenkung der Sportboxhrt zu einer Aktivierung in der Bilanz. Die aktivierungsfähigen Anschaffungs-/ Herstellungskosten betragen rd. 8.000. Bei einer Restnutzungsdauer von 8 Jahren entstehen jährliche Abschreibungen in Höhe von 1.000 € in der Ergebnisrechnung.

 

 

 

 

Passiva:

Parallel zu den aktivierungsfähigen Anschaffungs-/ Herstellungskosten ist auf der Passivseite der Bilanz ein Sonderposten in gleicher Höhe (8.000) zu bilden. Analog zur Aktivseite erfolgt eine ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens über 8 Jahre, sodass jährliche Erträge in Höhe von 1.000 € entstehen.

Insgesamt handelt es sich bei der Sachschenkung um eine Bilanzverlängerung.

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

1.000

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

1.000

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-1.000

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0

 

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

 

 

 

 

gez.

 

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

26.04.2023 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - zur Kenntnis genommen

Erweitern

26.04.2023 - Sport- und Freizeitausschuss - zur Kenntnis genommen