Berichtsvorlage - 0233/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Der Fachbereich Jugend und Soziales beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, eine viergruppige Kita am Standort Am Baukloh errichten zu lassen. Das eingeleitete Bebauungsplanverfahren Nr. 7/18 (685) Wohnbebauung Am Baukloh Verfahren nach § 13a BauGBre folglich nicht mehr erforderlich und kann in der nächsten Zeit eingestellt werden.

 

Begründung

Im Jahr 2016 wurde aufgrund fehlender Bedarfe für eine Kindertagesstätte entschieden, den Bereich des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 7/83 (402) Baukloh d (Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindergarten) einer anderen Nutzung zuzuführen.

 

Mit Beschluss des Rates vom 15.11.2018 wurde das Bebauungsplanverfahren Nr. 7/18 (685) Wohnbebauung Am Baukloh Verfahren nach § 13a BauGB eingeleitet. Ziel des Bebauungsplanes ist die Förderung der Innentwicklung und die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Wohngebäuden, um dem Bedarf an Einfamilienhäusern im Stadtgebiet nachzukommen.

 

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Westerbauer, in der Flur 3, das Flurstück 1086 zu Teilen sowie in der Flur 4 das Flurstück 915.

 

Inzwischen hat sich die Bedarfssituation in Hagen insgesamt und insbesondere in Haspe drastisch geändert. Infolge der enormen Nachfrage nach Kita-Plätzen hat der Fachbereich Jugend und Soziales dringenden Bedarf angemeldet, an dem Standort eine Kita zu errichten.

 

Der Fachbereich Jugend und Soziales beabsichtigt daher, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, eine viergruppige Kita am Standort Am Baukloh errichten zu lassen. Da sich das Projekt noch in einem sehr frühen Planungsstadium befindet, können zurzeit noch keine Aussagen über mögliche Investoren/Bauausführende und zukünftige Träger der Kita getätigt werden, hier müssen noch passende Konzepte entwickelt werden.

 

Aufgrund der geänderten Planungsabsichten an diesem Standort kann das eingeleitete Bebauungsplanverfahren Nr. 7/18 (685) Wohnbebauung Am Baukloh in der nächsten Zeit eingestellt werden. Die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens und die Realisierung der neuen Kita sollen hierbei Hand in Hand gehen.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

gez.

gez.

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

Martina Soddemann

Beigeordnete

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

20.04.2023 - Bezirksvertretung Haspe - zur Kenntnis genommen