Beschlussvorlage - 0272/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Wiederherstellung der Fahrbahndecke Benekestr.von der Unternahmerstraße bis Schloßblick nach erfolgter Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
- Beteiligt:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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05.04.2006
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Sachverhalt
Neben Straßenausbau- und Straßenneubaumaßnahmen fallen zukünftig vermehrt reine Wiederherstellungsmaßnahmen an. Dabei handelt es sich weitestgehend um Fahrbahn- deckenwiederherstellungen im Zusammenhang mit Arbeiten an den Ver- und Entsorgungsleitungen.
Sowohl Mark- E als auch SEH beabsichtigen, in der Benekestraße entsprechende Maßnahmen durchzuführen. Daher soll sinnvollerweise in diesem Zusammenhang die gesamte Fahrbahndecke der Benekestraße erneuert werden.
Hierdurch wird eine Beitragspflicht für die Anlieger nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt ausgelöst.
Sowohl Mark- E als auch SEH beabsichtigen, in der
Benekestraße von der Unternahmerstraße bis Schlossblick Leitungserneuerungen
vorzunehmen. Dabei wird die vorhandene, inzwischen sehr marode Fahrbahn
weitestgehend in Anspruch genommen. Es bietet sich daher an, im Zuge dieser
Arbeiten die gesamte Fahrbahndecke zu erneuern.
Die Fahrbahn hat im genannten Abschnitt eine Breite von ca. 6 m und eine Länge von
ca. 240 m. Ihr Aufbau mit einer Gesamtstärke von 60 cm setzt sich wie folgt zusammen:
4 cm Splittmastixasphalt,
6 cm Asphaltbinder,
12 cm bituminöse Tragschicht und
38 cm Mineralgemisch.
Hinsichtlich der Ausgestaltung des Straßenraumes ergeben sich keine Alternativen, da die vorhandene Fahrbahn im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht und der Abwasserbeseitigungspflicht dringend wieder hergestellt werden muss.
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine nachmalige Herstellung, sodass für die anliegenden Grundstückseigentümer Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt anfallen.
Auswirkungen
Für die Wiederherstellung der Fahrbahn ist eine Kostenteilung zu gleichen Anteilen zwischen den Beteiligten vereinbart. Die Mittel für den städtischen Anteil stehen im Haushalt 2006 zur Verfügung.
Die voraussichtlichen Kosten für die Herstellung der gesamten Fahrbahndecke belaufen sich auf 117.000,- €. Davon entfallen auf die Stadt ein Drittel = 39.000,- €.
Da es sich bei der Benekestraße um eine Haupterschließungsstraße handelt, werden hiervon 30 % = 11.700,- € nach der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt auf die Anlieger verteilt.
Die Kosten für die Erneuerung des MW- Kanals belaufen sich auf ca. 160.000,- €.
Der Anteil für die Straßenentwässerung beträgt hiervon 28 % = 44.800,- €. Von diesen Kosten werden wiederum 30 % = 13.440,- € nach der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt von den Anliegern erhoben.
Der umlagefähige Aufwand für die Anlieger beläuft sich demnach auf insgesamt
ca. 25.140,- €.
