Beschlussvorlage - 0249/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen nimmt die Schenkung von 98 Kunstwerken des Künstlers Albert Kranz dankend an und überträgt diese dem Stadtmuseum Hagen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Das Stadtmuseum Hagen erhält von dem Ehepaar Marianne und Walter Kranz 98 Kunstwerke.

 

Großteil der Schenkung sind die 92 Werke des Künstlers Albert Kranz. Einige Werke sind bereits im Museumsdepot. Der Rest der Schenkung wird im Falle eines Umzuges oder eines Todes dem Stadtmuseum übergeben.

 

Teile dieser Schenkung werden in der neuen Dauerausstellung im Bereich „Depot“ zu sehen sein, um die Bandbreite der Sammlung des Stadtmuseums zu verdeutlichen.

 

Der 1893 geborene Albert Kranz war Künstler, Grafiker und Dekorateur. Er war Mitglied des, unter anderem von Karl Ernst Osthaus gegründeten, Deutschen Werkbundes und des 1924 gegründeten Hagenrings. Im Folkwang-Museum und später auch im Karl-Ernst-Osthaus-Museum hatte er einige Ausstellungen mit seinen Werken. Mit seiner Arbeit als Dekorateur war er ebenfalls in Hagen sichtbar: Für das Hagener Modehaus Löwenstein dekorierte er, bis zur „Arisierung“ des Gescftes, die Schaufenster.

 

1967 verstarb der Hagener Kunstmaler Albert Kranz im Alter von 74 Jahren.

 

Das Ehepaar Kranz hat bereits dem Osthaus Museums als auch dem Stadtarchiv Hagen einige Werke des Künstlers Kranz übergeben. Die in dieser Schenkung vorhandenen Werke sind eine wertvolle Ergänzung für die Sammlung, da sie für einen wechselseitigen Künstler stehen, der in Hagen sowohl im Folkwang-Museum als auch im Modehaus Löwenstein tätig war.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Schenkungen von Kunstwerken führen zu einer Aktivierung in der Bilanz. Die aktivierungsfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten betragen 25.650 €. Abschreibungsaufwand entsteht nicht, da Kunstgegenstände keiner Abschreibung unterliegen.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Parallel zu den aktivierungsfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten sind auf der Passivseite Sonderposten in gleicher Höhe (25.650 €) zu bilden. Diese stellen die Finanzierung des Vermögensgegenstandes dar.

Analog zur Aktivseite erfolgt keine ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens. Insgesamt handelt es sich bei Sachschenkungen um eine Bilanzverlängerung.

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

  1.                Rechtscharakter

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

gez. i. V. Christoph Gerbersmann

gez. Martina Soddemann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

Beigeordnete

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.04.2023 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Kultur- und Weiterbildungsausschuss der Stadt Hagen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen die Schenkung von 98 Kunstwerken des Künstlers Albert Kranz dankend anzunehmen und diese dem Stadtmuseum Hagen zu übertragen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

-

-

SPD

2

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

2

-

-

AfD

1

-

-

Hagen Aktiv

1

-

-

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

-

-

FDP

1

-

-

Die Linke

1

-

-

HAK

1

-

-

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

-

Enthaltungen:

-

 

 

Erweitern

27.04.2023 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen