Berichtsvorlage - 0237/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Baumaßnahmen SEP 2023_02
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Beteiligt:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Schulausschuss
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Entscheidung
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16.03.2023
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Erledigt
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Infrastrukturausschuss
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Entscheidung
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22.03.2023
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Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Ausgehend von dem Beschluss der Gremien im Dezember 2022 wird mit der anliegenden Liste über den aktuellen Stand der Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Schulentwicklungsplanung berichtet. Veränderungen sind grau hinterlegt. Wie in der letzten Sitzung angekündigt, wurden zum besseren Verständnis jetzt auch die in der Vorlage 1087/2022 aufgeführten Maßnahmen zu den Förderschulen in die Liste übernommen.
Wie in der Sitzung des SAS am 02.02.2023 zugesagt, wurden die von der SPD-Fraktion eingebrachten Vorschläge (Vorlage 0088/2023) von der Verwaltung geprüft.
a) Pavillon Grundschule Hestert
Nach Rücksprache mit dem Fachbereich Gebäudewirtschaft ist hinsichtlich des Abrisses und des Neubaus des Pavillons an der Grundschule Hestert nun folgendes Vorgehen geplant: Generell erfolgt bei Neubauten die konkrete Umsetzung des Bauvorhabens bereits seit Jahren nicht mehr direkt durch die städtische Gebäudewirtschaft, sondern durch Dritte. Die Projektsteuerung wird aber weiterhin durch die städtische Gebäudewirtschaft wahrgenommen. Da wegen der großen Personalprobleme selbst hierfür die Kapazitäten nicht reichen, soll an einem Pilotprojekt die Vergabe der Projektsteuerung an Dritte erprobt werden. Da er sich dafür anbietet, wurde für das Pilotprojekt der Pavillon an der Grundschule Hestert ausgewählt. Neben der Sicherstellung der Umsetzung werden damit hinsichtlich alternativer Umsetzungsmodelle die erforderlichen Erfahrungen gesammelt, um abschätzen zu können, ob, unter welchen Rahmenbedingungen und mit welchem Mehrwert sich diese Form der Umsetzung auf andere Vorhaben übertragen lässt. Die Vergabe der Projektsteuerung soll kurzfristig erfolgen.
b) Erweiterung Grundschule Astrid Lindgren
Wie bereits in der Sitzung des SAS am 02.02.2023 aufgeführt, wären die Bauarbeiten für eine Erweiterung des Hauptstandorts der Grundschule Astrid Lindgren schwierig, da die Schule inmitten einer vorhandenen Bebauung liegt. Auf jeden Fall müsste es in der Bauzeit zur Teilauslagerung von Klassen kommen. Daher ist die Maßnahme kurzfristig nicht umsetzbar und die Ertüchtigung der Grundschule Volmetal als etwaige Ausweichmöglichkeit wie beschlossen weiter voran zu treiben.
Für die Erweiterung des Hauptstandorts der Grundschule Astrid Lindgren liegt eine Grobkostenschätzung aus dem Jahr 2021 i. H. v. 4.990.000 € vor. Diese kann unter Hinzurechnung der durchschnittlichen Baukostensteigerungen als Grundlage für die Haushaltsplanungen 2024/25 dienen. Dabei müsste aber auch eine Entscheidung über die Platzierung dieser Maßnahme auf der Prioritätenliste getroffen werden. Im Gremiendurchlauf des Jahres 2021 ist mit deutlicher Mehrheit wie von der Verwaltung vorgeschlagen die Lenkung der prognostizierten Schülerüberhänge von der Grundschule Astrid-Lindgren zur Grundschule Volmetal beschlossen worden.
c) Erneuerung der Trinkwasserleitung am Käthe-Kollwitz-Berufskolleg
Die Erneuerung der Trinkwasserleitungen am Käthe-Kollwitz-Berufskolleg ist auch aus Sicht der Verwaltung erforderlich. Wie bereits in der Sitzung mitgeteilt wird davon ausgegangen, dass das aktuelle Provisorium zur Aufrechterhaltung des Unterrichtsbetriebs geeignet ist, jedoch nicht als Dauerlösung angesehen werden kann. In Abwägung mit der Notwendigkeit der Schaffung weiteren Schulraums hält die Verwaltung die Erneuerung der Trinkwasserleitungen trotzdem nicht für prioritär. Es werden aber in Abstimmung mit der Schule zeitnah die Möglichkeiten einer Optimierung des Provisoriums geprüft, um so gegebenenfalls zusätzliche Zapfstellen für sauberes Wasser zu installieren. Dadurch soll die schwierige Situation vor der Sanierung zumindest abgemildert werden.
Für die Sanierung gibt es eine alte Kostenschätzung, die unter Hinzurechnung der durchschnittlichen Baukostensteigerungen als Grundlage für die Haushaltsplanungen dienen kann.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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156,5 kB
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