Beschlussvorlage - 0200/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Errichtung der Grundschule Wehringhausen als Offene Ganztagsgrundschule zum 01.08.2024 (Schuljahr 2024/2025). Der Standort der neuen Grundschule ist in der Minervastraße, 58089 Hagen.

 

2. Das Abstimmungsverfahren wird in schriftlicher Form durchgeführt.

Bei dem Verfahren zur Bestimmung der Schulart werden die Eltern des Einschulungsjahrgangs 2024/2025 berücksichtigt. Der Umfang des Abstimmungsverfahrens erstreckt sich auf die Einzugsgebiete der Grundschulen Kuhlerkamp, Emil-Schumacher, Janusz-Korczak, Goldberg, Henry-van-de-Velde, Funckepark und Meinolf sowie Geweke und Hestert.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Ausgangssituation:

 

Bekanntermaßen werden nach dem Abschlussgutachten zur Schulentwicklungsplanung (Stand März 2020) für den Stadtbezirk Mitte im Vergleichszeitraum der Schuljahre 2019/2020 bis 2024/2025 insgesamt 357 Schüler*innen mehr erwartet, bis 2029/2030 weitere 160 Schüler*innen. Zusammenfassend besteht bis 2029/2030 der Bedarf für mindestens nf zusätzliche Grundschulzüge, die durch die bereits eingeleiteten Schwerpunktsetzungen geschaffen werden sollen. Neben den Zügigkeitserweiterungen an den Grundschulen Goldberg und Henry-van-de-Velde um jeweils einen Zug gehört hierzu insbesondere der Neubau der dreizügigen Grundschule mit Turnhalle und Lehrschwimmbecken auf dem Areal Terra 1 im Ortsteil Wehringhausen.

 

Mit den Rohbauarbeiten wurde im Herbst 2022 begonnen. Nach dem bisherigen Baufortschritt und aktueller Zeitplanung wird davon ausgegangen, dass das Schulgebäude ab Sommer 2024 von der GWG zur Verfügung gestellt werden kann.

Anlass dieser Vorlage ist daher der schulorganisatorische Errichtungsbeschluss durch den Rat der Stadt Hagen, womit die neue Grundschule formal rechtlich gegründet wird. Der Ratsbeschluss ist anschließend der Bezirksregierung zur Genehmigung vorzulegen (§ 81 Schulgesetz).

 

Der Mietvertrag mit der GWG wurde im Oktober 2022 abgeschlossen, er hat eine Laufzeit von 29 Jahren ab Nutzungsbeginn.

 

Name und Adresse der neuen Grundschule (§ 6 Absatz 6 Schulgesetz)

 

Bekanntermaßen sind entweder ehemalige Personen des öffentlichen Lebens Namensgeber von Schulen oder der Schulname weist auf Ortsteile/Gemarkungen hin, in deren Bereich sich die Schule befindet. Im Hinblick auf das anstehende formale Verfahren zur Errichtung der Grundschule schlägt die Verwaltung den allgemeinen Namen „Grundschule Wehringhausen“ vor. Es besteht die Möglichkeit einer späteren Namensänderung; z. B. auf Initiative der Gremien oder der späteren Schulkonferenz. In der Vergangenheit gingen die bisher wenigen Namensänderungen in der Regel auf Initiativen der Schulen zurück, die mit dem neuen Namen eine höhere Identifikation mit ihrer Schule verbunden haben.

 

Die Blockseiten des Areals Terra 1 werden von der Gustavstraße, der Langestraße, der Ewaldstraße und der Minervastraße umgeben. Der Haupteingang der Grundschule befindet sich zur Minervastraße, entsprechend die Adresse. Nach Information der GWG steht die konkrete Hausnummer derzeit noch nicht fest.

 

 

Name und Anschrift der Schule lauten somit:

Grundschule Wehringhausen

Grundschule der Stadt Hagen

Minervastraße

58089 Hagen

 

OGS-Angebot

 

Ausgehend von dem ab Schuljahr 2026/2027 wirksam werdenden Individualanspruch auf einen Betreuungsplatz wurde das OGS-Angebot auf 90 % der Gesamtschülerzahl ausgerichtet.

 

Bestimmungsverfahren sowie Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2024/2025

 

Die neue Grundschule Wehringhausen soll am Anmeldverfahren für das Schuljahr 2024/2025 teilnehmen, das voraussichtlich im Frühsommer 2023 durchgeführt wird.

 

Zuvor ist jedoch noch ein sogenanntes Bestimmungsverfahren durchzuführen, bei dem die Eltern, deren Kinder für den Besuch der Grundschule in Frage kommen, in einem Abstimmungsverfahren die Schulart bestimmen (§ 26 und 27 Abs. 2 Schulgesetz i. V. m. der Bestimmungsverordnung vom 08.03.1968, zuletzt geändert am 09.11.2005). Am Ende des Verfahrens wird durch die Bezirksregierung festgestellt, ob die neue Grundschule als Gemeinschaftsgrundschule, Bekenntnisschule oder Weltanschauungsgrundschule geführt wird.

 

r die Durchführung des Bestimmungsverfahrens gibt es zwei Alternativen:

  • Der Schulträger macht in ortsüblicher Weise bekannt, dass die Eltern über die Schulart der geplanten Schule abstimmen können. Es ist vorab ein Abstimmungsverzeichnis zu erstellen, das vor der Abstimmung an drei Tagen öffentlich ausgelegt wird. Die Abstimmung erfolgt innerhalb eines öffentlichen Gebäudes, das an drei Werktagen offenzuhalten ist. Es sind Stimmzettel zu verwenden und Wahlurnen aufzustellen.
  • Alternativ kann der Schulträger bestimmen, dass die Stimmangabe der Eltern in schriftlicher Form erfolgt. In diesem Fall würden die Eltern einzeln durch Anschreiben konkret informiert. Aus Sicht der Verwaltung sollte neben dem Stimmzettel ein Freiumschlag für die Rücksendung beigefügt werden.

 

Im Vergleich beider Alternativen schlägt die Verwaltung die Form der schriftlichen Abstimmung vor, die hinsichtlich der Teilnehmerquote den größeren Erfolg verspricht.

 

Zum Umfang des Abstimmungsverfahrens gibt es verschiedene Möglichkeiten. So könnte sich das Verfahren auf das gesamte Stadtgebiet erstrecken oder auch nur auf ein oder mehrere Teilgebiete. Weiterhin nehmen grundsätzlich die Eltern des nächsten Einschulungsjahrgangs (hier konkret 2024/2025) am Abstimmungsverfahren teil. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eines zweiten oder sogar dritten Jahrgangs.

Die Verwaltung schlägt dazu vor, den überwiegenden Teil der Einzugsbereiche der Grundschulen im Stadtbezirk Mitte einzubeziehen, sowie zwei weitere Einzugsbereiche von Grundschulen in Haspe. Konkret die Einzugsbereiche der Grundschulen Kuhlerkamp, Emil-Schumacher, Janusz-Korczak, Goldberg, Henry-van-de-Velde, Funckepark und Meinolf. Da die Einzugsbereiche der Hasper Grundschulen Geweke und Hestert in Bereich Kückelhausen bis zur Ortsbezirksgrenze Mitte gehen, sollten die Einzugsbereiche dieser beiden Hasper Grundschulen ebenfalls berücksichtigt werden.

 

Bezogen auf einen Jahrgang werden damit rund 700 Eltern von Schüler*innen für das Abstimmungsverfahren berücksichtigt. Nach der Intention § 27 Abs. 2 Schulgesetz sollen die Eltern am Abstimmungsverfahren teilnehmen, deren Kinder für den Besuch der Schule infrage kommen. Aus Sicht der Verwaltung ist wegen der Entfernung lediglich in Einzelfällen davon auszugehen, dass Schüler*innen aus den Einzugsbereichen der Grundschulen Emst, Boloh, Karl-Ernst-Osthaus und Erwin-Hegemann (insgesamt rund 300 Schüler*innen) sich für die neue Grundschule Wehringhausen entscheiden würden. Entsprechend werden diese Einzugsbereiche nicht für das Abstimmungsverfahren vorgeschlagen.

 

Angesichts der rund 700 Eltern eines Jahrgangs ist es aus Sicht der Verwaltung ausreichend, wenn einzig der Einschulungsjahrgang 2024/2025 am Abstimmungsverfahren teilnimmt. Es ist nicht zu erwarten, dass beispielsweise durch die Hinzunahme eines zweiten Jahrgangs der Elternwille tendenziell ein anderes Ergebnis zur Folge hätte.

 

Regionalabstimmung

 

Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung bedarf es bei schulorganisatorischen Maßnahmen einer Regionalabstimmung mit den benachbarten Schulträgern (§ 80 Abs. 1 Schulgesetz). Dazu wurden die Städte Dortmund, Schwerte, Iserlohn, Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Wetter, Herdecke sowie die Gemeinden Nachrodt-Wiblingwerde und Schalksmühle um Stellungnahme gebeten. Im Ergebnis hat keine der Kommunen Bedenken bezüglich der Errichtung der Grundschule Wehringhausen.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Martina Soddemann

Oberbürgermeister

Beigeordnete

 

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Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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02.03.2023 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Errichtung der Grundschule Wehringhausen als Offene Ganztagsgrundschule zum 01.08.2024 (Schuljahr 2024/2025). Der Standort der neuen Grundschule ist in der Minervastraße, 58089 Hagen.

 

  1. Der Schulträger macht in ortsüblicher Weise bekannt, dass die Eltern über die Schulart der geplanten Schule abstimmen können. Es ist vorab ein Abstimmungsverzeichnis zu erstellen, das vor der Abstimmung an drei Tagen öffentlich ausgelegt wird. Die Abstimmung erfolgt innerhalb eines öffentlichen Gebäudes, das an drei Werktagen offenzuhalten ist. Es sind Stimmzettel zu verwenden und Wahlurnen aufzustellen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

2

 

 

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

-

-

-

Die Linke.

1

 

 

Die Partei

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Erweitern

16.03.2023 - Schulausschuss

Erweitern

23.03.2023 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen