Beschlussvorlage - 0178/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vermeidung von widerrechtlichem Ladeverkehr in der Schlackenmühle, 14 Poller auf den Gehwegen zu installieren.

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Entsprechend der Auflage im Bauschein und der Darstellung im genehmigten Lageplan ist die Fläche für die Verladung auf dem Baugrundstück selbst vorgesehen. Mit Anhörungsschreiben vom 15.07.2022 wurde der Eigentümer noch einmal darüber informiert, dass gemäß der Auflage in der Baugenehmigung der Zu- und Abladeverkehr auf dem Betriebsgelände erfolgen muss. Der Eigentümer erklärte, dass er seine Mitarbeiter noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen hat hierauf zu achten und entsprechende Zeitpläne mit den Abschleppunternehmen genau abzustimmen.

Es ist nicht möglich das widerrechtliche Abstellen eines Fahrzeuges, welches nicht auf den Eigentümer zugelassen ist und welches er nicht selbst gefahren hat, dem Grundstückseigentümer zur Last zu legen. Mehr als die Verladefläche auf dem Grundstück vorzuhalten, was auch gegeben ist, und somit die Verladung auf dem Grundstück durchführen zu können, kann der Betreiber nicht leisten. Wenn einzelne Zulieferer trotz des Haltverbotes ihre Fahrzeuge widerrechtlich abstellen, ist dies kein bauordnungsrechtliches Vergehen, sondern ein verkehrsrechtliches Problem der dort parkenden Fahrzeugführer.

 

Um das Problem des widerrechtlichen Be- und Entladens von Fahrzeugen auf der Straße Schlackenmühle baulich zu lösen, schlägt die Verwaltung den Einbau von insgesamt 14 Pollern auf den Gehwegen, sowohl im Bereich des fraglichen Grundstückes als auch gegenüberliegend, vor (siehe Anlage).

Die Anschaffungs- und Herstellungskosten betragen rd. 2.000 €.

 

Eine rechtliche Grundlage, den Grundstückseigentümer an diesen Kosten zu beteiligen, wird seitens der Verwaltung nicht gesehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Die Anschaffungs- und Herstellungskosten eines einzelnen Pollers betragen zwischen 130 € (normal verzinkt) und 175 € (rot / weiß lackiert).

Es handelt sich hier also um geringwertige Vermögensgegenstände, die aus dem konsumtiven Haushalt finanziert und im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden.

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Auftrag:

1541040

Bezeichnung:

Straßen

Kostenstelle:

56200

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Kostenart:

543140

Bezeichnung:

Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände < 800 €

 

 

Kostenart

2022

2023

2024

2025

2026

Aufwand (+)

543140

 

2.000 €

 

 

 

Eigenanteil

 

 

2.000 €

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

 

gez.

 

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.03.2023 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen