Beschlussvorlage - 0265/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Gründung der GIS Gesellschaft für Immobilienservice mbH als 100 %ige Tochtergesellschaft der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen (G.I.V.) zu.

 

2.      Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Marktanalyse nach § 107 Abs. 5 GO NRW und die dazu eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, das Anzeigeverfahren nach § 115 GO NRW bei der Bezirksregierung durchzuführen.

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 30.06.2006.

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Sachverhalt

Die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen (G.I.V.) beabsichtigt die Gründung einer 100 %igen Tochtergesellschaft GIS Gesellschaft für Immobilienservice mbH. Hierzu ist nach § 108 Abs. 5 GO NRW die Zustimmung des Rates der Stadt Hagen erforderlich, bevor die Gesellschafterversammlung der G.I.V. ihren Beschluss fassen kann.

 


 
Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen (G.I.V.) wurden folgende Erläuterungen zur Gründung der genannt GIS Gesellschaft für Immobilienservice mbH gegeben (wörtliche Wiedergabe):

 

 

Der Aufsichtsrat der G.I.V. hat in seiner Sitzung am 07.03.2005 die Geschäftsführung beauftragt, die gemeinsamen Beschaffungsaktivitäten zwischen der Gesellschaft und dem unechten Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft Hagen (GWH) zu intensivieren.

 

In der Vergangenheit bestand bei der Sparkasse Hagen mehrfach der Wunsch die Unterhaltsreinigung auf die GWH zu übertragen, um sich auf ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren. Die GWH konnte und kann diese Tätigkeit aufgrund ihrer Stellung als städtischer Eigenbetrieb nicht wahrnehmen.

 

Im Dezember 2005 fand auf Einladung von Verdi ein Gespräch zwischen Vertretern der Sparkasse und GWH/G.I.V statt. An diesem Gespräch nahmen auch die jeweiligen Personalvertreter teil. Die Vertreter der Sparkasse verfolgten nach wie vor das Ziel, sich zukünftig nicht mehr selbst in den bisherigen Umfang um die Reinigung zu kümmern. Dabei wurde deutlich, dass der vorhandene Personalstamm bei der Sparkasse verbleiben soll, der künftige Auftragnehmer das Reinigungsmanagement nebst Materialbeschaffung und die durch Aushilfen getätigte Unterhaltsreinigung übernehmen soll. Ebenso soll bei Ausscheiden von Mitarbeitern die Ersatzvornahme durch den Unternehmer erfolgen.

 

Die G.I.V. hat unter Vorbehalt der zustimmungspflichtigen Gremien ein Angebot unterbreitet, dass die Durchführung des Auftrages in einer zu gründenden Tochtergesellschaft vorsieht.

 

In seiner Sitzung am 07.02.2006 hat der Vorstand der Sparkasse Hagen entschieden, im Auftragsfall eine städtischen Gesellschaft zu beauftragen.

 

Der Umfang des Auftrages sieht im Detail wie folgt aus:

 

Ø      Einsatzplanung für fest angestellte und Aushilfsreinigungskräfte,

Ø      Vorbereitung personalwirtschaftlicher Maßnahmen für Festkräfte,

Ø      Anleitung und Unterweisung aller Reinigungskräfte,

Ø      Kontrolle der Reinigungstätigkeiten,

Ø      Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz,

Ø      regelmäßige Abstimmungsgespräche zur Personalentwicklung (z. B. Altersteilzeit)

 

Ø      Lfd. Kundenbetreuung über Service- und Notdiensttelefon nach Aufwand zum Nachweis

Ø      Reinigungsmaterialwirtschaft

Ø      Stellung von Aushilfen

 

Zur Verdeutlichtung des Geschäftsauftrags und dessen Wirtschaftlichkeit sind als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt:

 

-                     Gesellschaftervertrag

-                     Eröffnungsbilanz

-                     Finanzplan 2006-2010

-                     Erfolgsplan 2006

 

Die Gesellschafterform der GIS sollte aus Haftungsgründen eine GmbH sein, weil die Haftung einer GmbH auf ihr Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Ein darüber hinaus gehendes finanzielles Risiko für die G.I.V./G.I.S. ergibt sich nicht.

 

Die gesetzliche Mindeststammeinlage in Höhe von 25.000 € ist in Anbetracht des finanzwirtschaftlichen Risikos ausreichend. Die Stammeinlage übernimmt die GIV.

 

Die Querschnittaufgaben wie Personalsachbearbeitung und –abrechnung werden durch die städtische Verwaltung gegen Verrechnung wahrgenommen soweit sie nicht durch das Personal der GIV ausgeführt werden können. Die Aussteuerung des o. g. Geschäftes erfolgt durch die GWH. Der Aufwand wird intern verrechnet.

 

 

Der Aufsichtsrat der G.I.V. hat über die Gründung der neuen Gesellschaft in seiner Sitzung am 17.02.2006 beraten und folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Aufsichtrat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen als Gesellschafter, der Gründung einer 100 %-igen Tochtergesellschaft der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH zuzustimmen. Die Geschäftsführung wird auf Basis dieser Vorlage beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung einzuleiten.

 

 

 

Der Entwurf des Gesellschaftsvertrages ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Gesellschafterversammlung der G.I.V. zur Gründung der GIS ist z. Zt. noch nicht terminiert.

 

Die Marktanalyse nach § 107 Abs. 5 GO NRW wurde durchgeführt und ist dieser Vorlage einschließlich der bisher eingegangenen Stellungnahmen als Anlagen 2 - 5 beigefügt. Die Stellungnahme der Kreishandwerkerschaft Hagen liegt z. Zt. noch nicht vor und wird in der Sitzung als Tischvorlage nachgereicht.

 

Als Anlagen 6 - 8 sind die Eröffnungsbilanz, der Zahlungsmittelbestand sowie der Erfolgsplan der GIS beigefügt.

 

Nach § 115 GO NRW bedarf die Errichtung der Tochtergesellschaft der G.I.V. der Anzeige bei der Bezirksregierung.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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30.03.2006 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.      Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Gründung der GIS Gesellschaft für Immobilienservice mbH als 100 %ige Tochtergesellschaft der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen (G.I.V.) zu.

 

2.      Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Marktanalyse nach § 107 Abs. 5 GO NRW und die dazu eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, das Anzeigeverfahren nach § 115 GO NRW bei der Bezirksregierung durchzuführen.

 

4.   Die Leistungen der Gesellschaft sind bis zum 1. August 2006 ausschließlich gegenüber der Sparkasse Hagen zu erbringen.

 

Die Verhandlungen mit den Arbeitnehmervertretern über die in ihrer Stellungnahme vom 8.3.06 angesprochenen Punkte sind unverzüglich fortzuführen und müssen spätestens bis zum 1.8.2006 zum Abschluss gebracht werden.

 

Dem Rat sind die Ergebnisse unverzüglich vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

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 Mit Mehrheit beschlossen