Beschlussvorlage - 0246/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt, gemäß dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan mit dem darin eingetragenen Plangebiet, nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der zur Zeit gültigen Fassung, ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten.

 

Geltungsbereich:

Die nördliche Grenze des Plangebietes bildet der Konrad-Adenauer-Ring. Im Osten endet das Plangebiet an der östlichen Grenze des Flurstückes 36, Flur 15, Gemarkung Haspe. Die Straße "Schlackenmühle" ist die südliche Begrenzung und die Rolandstraße die  westliche des Geltungsbereiches. Die Flurstücke 12, 46, 45 und 21, Flur 15, Gemarkung Haspe liegen ebenfalls im Geltungsbereich des Bebauungsplanes.

 

In dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Scopingtermin und die Bürgeranhörung werden in 2006 durchgeführt.

 

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Sachverhalt

Planerfordernis aufgrund des Bedarfs der Steuerung der städtebaulichen Entwicklung - Vorhaltung der Flächen für nicht störende mittelständische Gewerbebetriebe.

 


 
Anlass und Zielsetzung

 

In der Vergangenheit gab es mehrfach Anfragen, ob die bislang ausschließlich gewerblich genutzten Bestandsimmobilien entlang der Straße “Schlackenmühle” einer Einzelhandelsnutzung zugeführt werden könnten.

 

Dies soll vor dem Hintergrund der nach wie vor erforderlichen Stärkung des Hasper Zentrum, d.h., zum Schutz und Erhalt des dort ansässigen Einzelhandels verhindert werden.

 

Geplant ist die Festsetzung der Bauflächen entlang der Straße “Schlackenmühle” als Gewerbegebiet für nichtstörende Gewerbebetriebe. Hier soll weiterhin Raum gehalten werden für die Ansiedlung von mittelständischen Gewerbebetrieben.

 

Gerade in bereits erschlossenen Bereichen mit Bestandsimmobilien gibt es nach Rücksprache mit der Wirtschaftsförderung Hagen GmbH und dem städtischen Servicezentrum Wirtschaft immer wieder gezielte Nachfragen.

 

Für die über die Rolandstraße erschlossenen Flächen soll untersucht werden, ob hier eine eingeschränkte Mischgebietsausweisung im Übergang zur vorhandenen Bebauung dargestellt werden kann. Ggfs. muss auch hier die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben in Bezug auf die Größe der Verkaufsfläche reglementiert werden.

 

 

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Beschlüsse

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28.03.2006 - Stadtentwicklungsausschuss - vertagt

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30.03.2006 - Rat der Stadt Hagen - vertagt

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20.06.2006 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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22.06.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen