Beschlussvorlage - 0161/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan der GWH für das Wirtschaftsjahr 2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Fachausschuss Gebäudewirtschaft
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Vorberatung
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29.03.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.03.2006
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Sachverhalt
Nach § 14 EigVO und § 14 (2) der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft Hagen ist die Betriebsleitung verpflichtet einen Wirtschaftsplan aufzustellen, durch den Oberbürgermeister festzustellen und dem Betriebsausschuss vorzulegen.
Mit dem Beratungsergebnis des Betriebsausschusses
ist der Wirtschaftsplan dem Rat der Stadt Hagen zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Inhalt:
I. Erfolgsplan
2006
II. Erläuterungen
zum Erfolgsplan 2006
III. Vermögensplan
2006
IV. Stellenübersicht
2006
V. Finanzplan
2006 – 2010
Gemäß § 41 GO ist der Rat der Stadt für die
Feststellung des Wirtschaftsplans zuständig.
Die Gebäudewirtschaft Hagen wird ab 01.01.2004
als eigenbetriebähnliche Einrichtung geführt.
Gemäß § 14 EigVO NRW und § 14 der Betriebssatzung
GWH ist von der Betriebsleitung zu Beginn eines jeden Jahres ein
Wirtschaftplan, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der
Stellenübersicht, aufzustellen.
Der Erfolgsplan muss alle voraussehbaren Erträge
und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten (§ 15 I EigVO NRW).
Der Vermögensplan muss alle voraussehbaren
Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres, die sich aus Anlagenänderungen
und aus der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes ergeben sowie die notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§ 16 I EigVO NRW).
Die Stellenübersicht hat die im Wirtschaftsjahr
erforderlichen Stellen für Angestellte und Arbeiter des Betriebes zu
beinhalten. Beamte, die bei der Gebäudewirtschaft beschäftigt werden, sind im
Stellenplan der Stadt Hagen zu führen und in der Stellenübersicht der
Gebäudewirtschaft nachrichtlich anzugeben (§ 17 I EigVO NRW).
Zusammen mit dem Wirtschaftsplan ist ein
fünfjähriger Finanzplan beigefügt, der die Entwicklung der Ausgaben und der
Deckungsmittel des Vermögensplans sowie die Entwicklung der Einnahmen und
Ausgaben der Gebäudewirtschaft, die sich auf die Finanzplanung der Stadt Hagen
auswirken, entsprechend widerspiegelt (vergleiche § 18 EigVO NRW).

29.03.2006 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Betriebsausschuss GWH
stimmt dem Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2006 zu.
Der Betriebsausschuss
empfiehlt dem Rat, den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2006 zu
beschließen.
Ergänzung:
Die Betriebsleitung der GWH
hat vor der Planung und Durchführung der Maßnahmen die
Entscheidungszuständigkeiten nach GO NW sowie der Hauptsatzung und
Zuständigkeitsordnung der Stadt Hagen zu beachten.
Beschluss:
Der Betriebsausschuss der GWH
nimmt die Ergänzung des Beschlusses zum Wirtschaftsplan zur Kenntnis.