Beschlussvorlage - 0161/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft Hagen wird zugestimmt.

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Sachverhalt

 

Nach § 14 EigVO und § 14 (2) der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft Hagen ist die Betriebsleitung verpflichtet einen Wirtschaftsplan aufzustellen, durch den Oberbürgermeister festzustellen und dem Betriebsausschuss vorzulegen.

 

Mit dem Beratungsergebnis des Betriebsausschusses ist der Wirtschaftsplan dem Rat der Stadt Hagen zur Beschlussfassung vorzulegen.


 
Inhalt:

 

I.          Erfolgsplan 2006

II.          Erläuterungen zum Erfolgsplan 2006

III.         Vermögensplan 2006

IV.        Stellenübersicht 2006

V.        Finanzplan 2006 – 2010

 

Gemäß § 41 GO ist der Rat der Stadt für die Feststellung des Wirtschaftsplans zuständig.

 

Die Gebäudewirtschaft Hagen wird ab 01.01.2004 als eigenbetriebähnliche Einrichtung geführt.

 

Gemäß § 14 EigVO NRW und § 14 der Betriebssatzung GWH ist von der Betriebsleitung zu Beginn eines jeden Jahres ein Wirtschaftplan, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht, aufzustellen.

 

Der Erfolgsplan muss alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten (§ 15 I EigVO NRW).

 

Der Vermögensplan muss alle voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres, die sich aus Anlagenänderungen und aus der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes ergeben sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§ 16 I EigVO NRW).

 

Die Stellenübersicht hat die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für Angestellte und Arbeiter des Betriebes zu beinhalten. Beamte, die bei der Gebäudewirtschaft beschäftigt werden, sind im Stellenplan der Stadt Hagen zu führen und in der Stellenübersicht der Gebäudewirtschaft nachrichtlich anzugeben (§ 17 I EigVO NRW).

 

Zusammen mit dem Wirtschaftsplan ist ein fünfjähriger Finanzplan beigefügt, der die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögensplans sowie die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Gebäudewirtschaft, die sich auf die Finanzplanung der Stadt Hagen auswirken, entsprechend widerspiegelt (vergleiche § 18 EigVO NRW).

 

 

 

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Beschlüsse

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29.03.2006 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Betriebsausschuss GWH stimmt dem Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2006 zu.

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat, den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2006 zu beschließen.

 

Ergänzung:

Die Betriebsleitung der GWH hat vor der Planung und Durchführung der Maßnahmen die Entscheidungszuständigkeiten nach GO NW sowie der Hauptsatzung und Zuständigkeitsordnung der Stadt Hagen zu beachten.

 

Beschluss:

Der Betriebsausschuss der GWH nimmt die Ergänzung des Beschlusses zum Wirtschaftsplan zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

 

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30.03.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen