29.03.2006 - 3 Wirtschaftsplan der GWH für das Wirtschaftsjahr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Betriebsausschusses GWH
- Gremium:
- Fachausschuss Gebäudewirtschaft
- Datum:
- Mi., 29.03.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Hartmann
stellt zu den Erläuterungen des Erfolgsplans 2006 Punkt Umsatzerlöse aus
eigener Wertschöpfung die Fragen, in welchen Bereichen Küchenkräfte gestellt
würden und wie der Unterschied in den Stundenverrechnungssätzen zwischen den
Hausmeistern und den Hallenwarten zustande käme. Herr Volkmer erläutert
hierzu, dass die Küchenkräfte in den Ganztagsschulen eingesetzt würden.
Zwischen den Hausmeistern und den Hallenwarten gäbe es aufgrund
unterschiedlicher Tarife eine geringfügige Differenz im Entgelt.
Frau Neuhaus
stellt fest, dass das Krematorium mit 900.000 Euro wieder im Wirtschaftsplan
enthalten sei und fragt, ob das beantragte Gutachten für das Krematorium
bereits vorläge und das Krematorium saniert würde, oder ob dieses Geld nur als
Platzhalter im Wirtschaftsplan stehe. Herr Weber teilt mit, er habe
Herrn Romberg und der SPD eine Ergänzung des Beschlusses zum Wirtschaftsplan
ausgehändigt mit dem Wortlaut: Die Betriebsleitung der GWH hat vor der Planung
und Durchführung der Maßnahmen die Entscheidungszuständigkeiten nach GO NW
sowie der Hauptsatzung und Zuständigkeitsordnung der Stadt Hagen zu beachten.
Er weist darauf hin, dass der Wirtschaftsplan lediglich der wirtschaftliche
Rahmen der GWH darstelle und dass die Einzelbeschlüsse der Bezirksvertretungen
und Fachausschüsse zu den Maßnahmen zwingend notwendig seien. Bezüglich des
Krematoriums gäbe es keinen abschließenden Beschluss zur weiteren
Vorgehensweise.
Herr Panzer
stellt zur Stellenübersicht im Wirtschaftsplan fest, dass trotz TVöD noch die
Begriffe Arbeiter und Angestellte verwandt worden seien und dass die
Gesamtzahlen für ihn nicht logisch seien. In der Darstellung des jährlichen
Personalaufwands würde unterschieden nach Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten;
er halte eine Ergänzung mit Umrechnung in Vollzeitstellen für eine
Vergleichbarkeit für sinnvoll. Herr Volkmer erläutert, dass die Stellenübersicht
sowohl die alte Lohngruppe als auch die neue Entgeltgruppe enthalte. Der
jährliche Personalaufwand sei auf die Kopfzahl der Beschäftigten verteilt; der
größte Anteil der Teilzeitkräfte befinde sich im Reinigungsbereich. Die
Umrechnung in Vollzeitstellen könne man beim nächsten mal gern aufgreifen.
Frau Priester-Büdenbender
bittet darum, den Wirtschaftsplan für das nächste Jahr frühzeitig vorzulegen. Herr
Kliewe weist darauf hin, dass die GWH abhängig sei von den
Entscheidungsträgern. Die GWH sei frühzeitig in Gespräche mit der Kämmerei und
den Hausherrenämtern eingestiegen, habe aber den Wirtschaftsplan bis kurz vor
Druck immer noch ändern müssen.
Die Sanierung der Hard- und
Software für die Punktzugsanlagen im Theater sei bei Aufstellung des
Wirtschaftsplans mit Gesamtkosten von 450.000 Euro beziffert worden.
Zwischenzeitlich seien unter dem Stichwort Sil 3 aufgrund von
Sicherheitsanforderungen Schätzkosten ermittelt worden, die rd. 100.000 höher
lägen; deshalb müssten die Kosten auf 550.000 Euro korrigiert werden, und eine
Ausschreibung sei noch nicht erfolgt.
Die im Wirtschaftsplan
aufgeführte bauliche Sanierung der Küche der Stadthalle koste nicht, wie im
Wirtschaftsplan angegeben, 400.000 Euro, sondern 475.000 Euro. Die Sanierung der
Küche koste nicht 475.000, sondern 400.000 Euro. Entsprechend einer Vorlage im
HFA laufe die bauliche Sanierung der Küche nicht über die GWH, und der
Zahlendreher in der Vorlage sei versehentlich in den Wirtschaftsplan übernommen
worden
Bei den Brandschutzmaßnahmen
für die Stadthalle, die ebenfalls im HFA beschlossen worden seien, sei nur der erste Bauabschnitt aufgeführt;
anstatt 250.000 Euro ergäben sich Gesamtkosten in Höhe von 450.000 Euro. Nach
Abstimmung mit Betreiber und Bauordnungsbehörde würde der Betrag in 2007 mit
250.000 und in 2008 und 2009 jeweils mit 100.000 Euro veranschlagt.
Frau Suda
stellt die grundsätzliche Frage, ob bei Altbauten mit Bestandsschutz die
Verpflichtung bestehe, Brandschutzmaßnahmen und Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen,
oder ob hier ein Ermessen eingeräumt würde. Herr Rosga erörtert,
dass der Bestandsschutz für Gebäude mit
großen Personenansammlungen im Ermessen der Bauordnungsbehörde und vor allem
der örtlichen Feuerwehren stehe. Ob der Stand der Sicherheit ausreiche, ob mit
diesen Maßnahmen nachgerüstet werden müsse oder ob der Betrieb auf das
Ursprungsmaß der Genehmigung zurückzuführen sei, entscheide die Ordnungsbehörde
auf der Grundlage eines Brandschutzkonzeptes (z. B. für Theater und
Stadthalle).
Herr Oberste-Berghaus
fragt, ob anstatt der Brandschutztreppen auch Rettungsrutschen verwendet werden
dürften. Herr Bald antwortet, dass die Rutschen nicht von der Feuerwehr
verwendet werden könnten, um in das Gebäude hereinzukommen, hierzu benötige die
Feuerwehr die Treppen.
Beschluss:
Der Betriebsausschuss GWH
stimmt dem Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2006 zu.
Der Betriebsausschuss
empfiehlt dem Rat, den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2006 zu
beschließen.
Ergänzung:
Die Betriebsleitung der GWH
hat vor der Planung und Durchführung der Maßnahmen die
Entscheidungszuständigkeiten nach GO NW sowie der Hauptsatzung und
Zuständigkeitsordnung der Stadt Hagen zu beachten.
Beschluss:
Der Betriebsausschuss der GWH
nimmt die Ergänzung des Beschlusses zum Wirtschaftsplan zur Kenntnis.
