Beschlussvorlage - 0847/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und begrüßt die der Barrierefreiheit dienenden Maßnahmen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Am 24.08.2022 erreichte die Geschäftsstelle des Ausschusses für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung ein Antrag der Hagener Sammlungsbewegung „#aufstehen“ (Anlage 1). Darin bitten die Vorstandsmitglieder um „die Einführung eines Systems zur Regelung im Katastrophenfall sowie eine barrierefreie Informations- und Kommunikationsmöglichkeit in Bürgerämtern und bei Behörden für Menschen mit Hörschwierigkeiten und Cochlea-Implantierte“.

 

Diesbezüglich wurde seitens der Geschäftsstelle des Ausschusses für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung Kontakt mit den zuständigen Fachbereichen und Abteilungen aufgenommen und um Stellungnahmen gebeten. Darunter befindet sich die Abteilung für Rats- und Verwaltungsangelegenheiten, Bezirksvertretungen des Fachbereichs des Oberbürgermeisters, die Abteilung Bürgerämter und Personenstandswesen des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit und Ordnung, sowie das Amt für Brand- und Katastrophenschutz. Des Weiteren hat die Geschäftsführerin des Beirates für Menschen mit Behinderungen, angegliedert an den Fachbereich Jugend und Soziales, ebenfalls Informationen zum aktuellen Sachstand zur Verfügung gestellt.

 

 

Zu Punkt 1 des Antrages nahm das Amt für Brand- und Katastrophenschutz wie folgt Stellung:

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) entwickelt die WarnApp Nina weiterhin auch barrierefrei. Somit erhalten auch gehörlose Bürger*innen bei Aktivierung über die Leitstelle Informationen über ein Smartphone. Am bundesweiten Warntag (08.12.2022) wurde zusätzlich die Funktion "Broadcast" eingeführt. Damit wird die App automatisch aktiviert, sobald sich das Handy in einer Funkzelle befindet, in der ein Alarmfall ausgegeben wurde und Bürger*innen werden gewarnt.

Weitere Warnungen werden über die Ströer-Werbetafeln im Alarmfall im Stadtgebiet ausgegeben. Auch die Leitstelle der Hagener Straßenbahn kann auf städtische Anforderung die Tafeln der Haltestellen mit Notfalltexten betreiben. In einem großflächigen Schadensfall wird das Innenministerium über den WDR die Warnmeldungen mit Gebärdendolmetscher im Fernsehen übertragen.

Zusätzliche Informationen werden dann aber auch über www.hagen.de ausgegeben.

 

 

Zu Punkt 2 stellte die Abteilung für Rats- und Verwaltungsangelegenheiten, Bezirksvertretungen folgende Stellungnahme zur Verfügung:

Gebärdendolmetscher*innen / Cochlea-Implantatausstattung

Auf Initiative des ehemaligen Ratsmitgliedes Frau Richter (spätere Hanning) wurden im Ratssaal sowie in den Sitzungsräumen A.201 bis A.203 die technischen Voraussetzungen für die Nutzung von Ringschleifen für Cochlea-Implantatträger:innen geschaffen und auch die entsprechenden Geräte zur Ausgabe vorgehalten.

Vor einigen Jahren wurden am 21.03.2013 und am 03.07.2014 zwei Ratssitzungen mit zwei Gebärdendolmetscher:innen durchgeführt, zu der gezielt über Frau Hanning Gehörlose und Cochlea-Implantatträger:innen eingeladen wurden.

Seitdem ist auf das Angebot keinerlei Resonanz mehr zu verzeichnen. Sowohl beim Fachbereich des Oberbürgermeisters als auch bei den anderen Schriftführungen sind keine Wünsche nach Partizipation an Gremiensitzungen geäert worden.

Aufgrund der Kosten, die für den Einsatz zweier Gebärdendolmetscher:innen pro Sitzung anfallen würden, werden auch künftig nicht prophylaktisch Gebärdendolmetscher:innen gebucht. Die Kosten liegen aktuell bei 85 €/Std./Person. Durchschnittlich finden pro Jahr sieben Sitzungsrunden der 23 Gremien statt, wobei einige wenige davon maximal viermal pro Jahr tagen.

Denkbar wäre, künftig im Amtsblatt bei Veröffentlichung der Einladung des Rates einen Passus zu ergänzen, dass sofern ein entsprechender Teilnahmewunsch besteht eine bestimmte Rufnummer oder Emailadresse kontaktiert werden kann.

 

Präsentation während der Ratssitzungen

Bezogen auf die Präsentation der sog. Niederschrift 3 in Ratssitzungen ist festzuhalten, dass diese Präsentation der Arbeit der Ratsmitglieder und des Oberbürgermeisters dient. Hierauf ist selbige auch ausgerichtet, d. h., dass die Präsentation von der Schriftgröße her einen Kompromiss zwischen Lesbarkeit und Menge der zu zeigenden Informationen darstellt. Eine weitere Vergrößerung hat zur Folge, dass der Text auf der gebogenen Wandscheibe hinter dem Oberrgermeister und den Beigeordneten in Teilen verschwindet und unlesbar wird bzw. noch häufiger und schneller gescrollt werden muss, damit die Informationen zum diskutierten Punkt vollständig erfasst werden können.

Die Darstellungsdauer der einzelnen Folien wiederum richtet sich nach dem Diskussionsbedarf von Rat und Verwaltung. Teilweise gibt es vorberatende Beschlüsse, auf die Bezug genommen wird und zu denen vor- und zurückgesprungen werden muss, teilweise besteht aber auch kein Diskussions- sondern lediglich ein Abstimmungsbedarf, wodurch dann zügig über einen Punkt hinweggegangen wird.

Da es grundsätzlich wichtig für alle Beteiligten ist, die Beratung der Tagesordnungspunkte in einem gewissen Fluss zu halten, sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, dem Ansinnen zu folgen. Um den Zuschauer:innen die Möglichkeit zu geben, der Sitzung zu folgen, werden vor jeder Ratssitzung, auf der Besucher:innenempore, Tagesordnungen ausgelegt mit deren Hilfe sich Besucher:innen orientieren können.

 

 

Zu Punkt 3 wurden folgende Stellungnahmen bzw. Informationen zur Verfügung gestellt:

Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz teilte mit, dass Menschen mit Sprach- und / oder Hörbehinderungen die Leitstelle der Feuerwehr über ein Notfallfax erreichen können. Nähere Informationen dazu sind auf der Internetseite der Stadt Hagen (www.hagen.de unter Fachbereiche - Amt für Brand- und Katastrophenschutz - Notruf) zu entnehmen. Im Downloadbereich befindet sich ein entsprechender Vordruck, der zur Kontaktaufnahme genutzt werden kann. Diesen Vordruck können Betroffene schon vorsorglich mit ihrer Adresse versehen und im Bedarfsfall sehr schnell durch einfaches Ankreuzen und Ausfüllen an die Notfallfaxnummer 02331-3744347 senden. Über das Notfallfax können die Feuerwehr, der Rettungsdienst, der kassenärztliche Vertretungsdienst und die Polizei angefordert werden. Jedes eingehende Notfallfax werde sofort beantwortet, damit Hilfesuchende darüber informiert sind, dass Hilfe unterwegs ist.

Eine zweite Möglichkeit besteht in der Nutzung der NORA Notruf App. Dabei handelt es sich um eine Bundes App, die auf dem Markt verfügbar ist und die gleichwertig mit der 112 gesetzt wird. Diese wurde entsprechend der Technischen Richtlinie für Notrufe eingeführt.

 

 

Die Abteilung Bürgerämter und Personenstandswesen berichtet, dass in der Vergangenheit in den Bürgerämtern Gehörlosensprechstunden stattgefunden haben, die von einem Kollegen, der die Gebärdensprache beherrschte, angeboten wurde.

Die Sprechstunde wurde anfangs rege angenommen, im Laufe der Zeit wären es allerdings immer die gleichen Kunden gewesen, die meistens gar kein Anliegen des Bürgeramtes klären wollten, sondern einfach generelle Anliegen dort geklärt haben. Zwischenzeitlich sei der Kollege leider verstorben, so dass nicht mehr die Möglichkeit bestehe, eine solche Sprechstunde im gewohnten Rahmen anzubieten. In der Abteilung arbeitete eine gehörlose Kollegin, die im Bedarfsfall unterstützen würde. Allerdings wurde dies bisher noch nie nachgefragt und die gehörlosen Menschen hätten sich immer selbst beholfen, indem aufgeschrieben wurde, was zu klären war oder brachten selbst jemanden mit, der ihnen weiterhalf.

 

Des Weiteren wies die Geschäftsführerin des Beirates für Menschen mit Behinderung daraufhin, dass sich aufgrund einer Anfrage im Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie bereits im Oktober 2021 das Thema im Beirat für Menschen mit Behinderungen thematisiert wurde.

Frau Hölterhoff, Mitglied des Beirates für Menschen mit Behinderungen, Leiterin der Cochlea-Selbsthilfegruppe „Die rschnecken“ und gleichzeitig die Landesvorsitzende des Cochlea-Implantat-Verbandes erläuterte in der damaligen Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen die Funktionsweise der sogenannten Ringschleifenanlage anhand der von ihr mitgebrachten Gerätschaften.

Die Anlage bestehe aus einem Gerät mit einer eingebauten Ringschleife und Mikrofon. Die Ringschleife habe eine Reichweite von ca. einem Meter. Installationsarbeiten seien hierfür nicht notwendig, da keine Ringschleife verlegt werden müsse. Zur Anlage gebe es einen Telefonhörer, der von Menschen genutzt werden könne, die schlecht hören, jedoch kein Hörgerät tragen. Für Menschen mit Hörgerät und T-Spule werde das gesprochene Wort von der Anlage direkt auf das Hörgerät übertragen. Lästige Nebengeräusche würden so ausgeblendet. Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung könnten so ohne lästige Störgeräusche dem Gespräch folgen.

In der Zwischenzeit wurden sechs Theken-Ringschleifensysteme bestellt und bereits geliefert. Diese sind in folgenden Bereichen vor Ort hinterlegt und können bei Bedarf genutzt werden:

 

Zulassungsbehörde, 32/12

rgerservice ZBA, 32/31

rgerservice Boele, 32/32

rgerservice Haspe, 32/34

rgerservice Hohenlimburg, 32/34

Infotheke Rathaus II.

 

Da die Geräte mobil eingesetzt werden können, besteht die Möglichkeit, diese auch in anderen Büros des jeweiligen Gebäudes bei Bedarf zu nutzen.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind betroffen

 

Kurzerläuterung: siehe Anlage 1

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Sebastian Arlt

Oberbürgermeister

Beigeordneter

 

gez. Martina Soddemann

 

Beigeordnete

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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02.03.2023 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung