Berichtsvorlage - 0050/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Fortschreibung der mittelfristigen Planung 2024 bis 2026 (Anlage 1) sowie die Erläuterungen hierzu (Anlage 2) zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt Hagen nimmt die 1. Bewirtschaftungsverfügung 2023 (Anlage 3) zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Doppelhaushalt für die Jahre 2022 und 2023 sowie das Haushaltssicherungskonzept gem. § 76 I GO NRW wurde am 31.03.2022 vom Rat der Stadt Hagen beschlossen. Anschließend erfolgte die Anzeige der Haushaltssatzung sowie der Antrag auf Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes am 03.05.2022. Das Haushaltssicherungskonzept wurde mit Schreiben vom 13.06.2022 von der Bezirksregierung Arnsberg als Aufsichtsbehörde genehmigt.

 

Gem. § 9 II KomHVO ist dem Vertretungsorgan vor Beginn des zweiten Haushaltsjahres die Fortschreibung der mittelfristigen Planung vorzulegen. Mit der Drucksache 1089/2022 berichtete die Verwaltung darüber, dass die mittelfristige Planung im Wesentlichen auf den Orientierungsdaten basiert, die das für Kommunales zuständige Ministerium regelmäßig veröffentlicht. 

 

Aufgrund sehr dynamischer, wirtschaftlicher und bundespolitischer Entwicklungen des letzten Jahres (rezessive Tendenzen, Entlastungspaket III, Gaspreisbremse etc.) wurden diese erst mit Runderlass vom 22.11.2022 am 15.12.2022 veröffentlicht. Da der Haushalt zu großen Teilen abhängig von den Zuweisungen aus dem Finanzausgleich sowie der Entwicklung der Gewerbesteuer ist, wird die Fortschreibung der mittelfristigen Planung mit dieser Drucksache nachgeholt.

 

Der gesetzlich verpflichtende Ausgleich der Ergebnisplanung gem. § 75 II GO NRW kann unter Anwendung der Bilanzierungshilfe nach dem Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen(NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz NKF-CUIG) weiterhin dargestellt werden.

 

Begründung

 

Der Rat der Stadt Hagen hat am 31.03.2022 den Doppelhaushalt 2022/2023 beschlossen, welcher nach der Genehmigung der Bezirksregierung öffentlich bekannt gemacht wurde. Das zweite Jahr des Doppelhaushaltes bzw. die mittelfristige Finanzplanung ist bis zu Beginn des zweiten Haushaltsjahres fortzuschreiben und dem Rat zur Kenntnis vorzulegen. Hierbei wurde geprüft, ob aufgrund der Änderungen durch den Orientierungsdaten-Erlass des Landes, der Änderungen durch das Gemeindefinanzierungsgesetz sowie weiterer bekannter Veränderungen gegenüber der bisherigen Haushaltsplanung Handlungsbedarf besteht und ggf. die Pflicht zu Aufstellung eines Nachtragshaushaltes besteht. Der Übersichtlichkeit halber wurden die Jahresabschlüsse und Wirtschaftspläne der städtischen Beteiligungen gem. § 9 Abs. 3 KomHVO NRW, die dem Rat bereits bekannt sind, nicht beigefügt. Sie werden als Anlage der Bezirksregierung zur Verfügung gestellt.

 

 

 

 

Corona:

 

Die Corona-Pandemie, welche bereits die Haushaltswirtschaft in den letzten Jahren massiv geprägt hat, nimmt auch einen entsprechenden Einfluss auf die Fortschreibungr die mittelfristige Finanzplanung. Zum Planungszeitpunkt des Haushaltsplans konnten noch in der mittelfristigen Planung die Folgen aus der Corona-Pandemie als außerordentlicher Ertrag geplant werden, die so die Belastungen kompensiert haben. Die gesetzliche Regelung hat sich aber zwischenzeitlich geändert, so dass in der aktuellen Fortschreibung diese Kompensationsmöglichkeit wegfällt. Sie ist letztmalig im Jahresabschluss 2023 anzusetzen.

 

Ukraine:

 

Als weiterer Einfluss auf die kommunalen Finanzen hat sich auch der Ukrainekonflikt gezeigt. Über allgemeine Kostensteigerungen hinaus stellen sich die Energiekosten im Wesentlichen als Preistreiber nicht nur im privaten, sondern auch im kommunalen Umfeld als deutliche Mehrbelastung dar. Der Gesetzgeber hat hier durch die Änderung des NKF-CIG zum NKF-CUIG die Möglichkeit geschaffen, auch hier die deutlichen Mehrbelastungen zu separieren. Ohne diese Separierung wäre ein Haushaltsausgleich trotz der sich voraussichtlich gut entwickelnden Steuereinkünfte nicht möglich. Diese Separierung belastet jedoch, genau wie bei der Corona-Bilanzierungshilfe auch, die kommenden Generationen erheblich. In den folgenden Jahren sind daher weiterhin Sparmaßnahmen notwendig um langfristig die Haushaltslage zu sichern.

 

Das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz NKF-CUIG) ermöglicht den Kommunen, den Saldo aus allen finanziellen Verschlechterungen und Verbesserungen, die auf den Krieg gegen die Ukraine zurückzuführen sind, im Haushalt durch Anwendung der sogenannten Bilanzierungshilfe zu separieren. So kann die Mehrbelastung als außerordentlicher Ertrag in dem Ergebnisplan die entsprechenden Verluste ausgleichen.

Unter Anwendung dieser Bilanzierungshilfe kann der Haushaltsausgleich in der mittelfristigen Planung dargestellt werden.

 

Hochwasser:

In Folge der Starkregenereignisse im Juli 2021 war auch die Stadt mit schweren Scden durch das Hochwasser betroffen. Allein die Stadt war hier von Schäden in hoher zweistelliger Millionenhöhe betroffen. Am 22.12.2022 übergab die Ministerin Scharrenbach noch den Bewilligungsbescheid für den Wiederaufbauplan der Stadt Hagen. Hiernach werden 76.543.276 € an Billigkeitsmitteln der Stadt gewährt. Die Einplanung erfolgte bereits in Erwartung der 100%-igen Refinanzierung vollständig im Haushaltsplan in Erträgen sowie Aufwendungen.

 

 

 

 

Änderungen der mittelfristigen Planung:

 

Die Veränderungen im Ergebnisplan und Finanzplan (Anlage 1) sind in den Erläuterungen (Anlage 2) dargestellt.

 

Die Schlüsselzuweisungen haben sich im Vergleich zur Haushaltsplanung 2022/2023 deutlich positiver entwickelt, als erwartet.

 

Durch den Wegfall der Separierung der Corona-Schäden hat sich andererseits aber auch eine Verschlechterung ergeben. Ebenso schlagen sich deutlich gestiegene Energiekosten nieder, die jedoch vollständig durch die Separierung des Ukraine-Schadens ergebnisneutral darstellen lassen. Dies belastet jedoch die nachfolgenden Generationen über die Abschreibungsdauer von 50 Jahren erheblich.

Insgesamt stellen sich die Auswirkungen der Fortschreibung in der mittelfristigen Planung dar:

 

Gesamt

2024

2025

2026

Haushaltsplan 22/23

- 268.697 €

- 10.795.409 €

- 2.604.410 €

Veränderungen

+ 661.135 €

- 920.334 €

- 1.520.725 €

Fortschreibung

- 929.832 €

- 9.875.075 €

- 1.083.685 €

berschüsse sind negativ dargestellt, positive Veränderungen mit +, negative Veränderungen mit -)

 

Wesentliche Veränderungen im Einzelnen:

 

Lfd. Nr. 1, Schlüsselzuweisungen:

Aufgrund der deutlich über den Erwartungen liegenden Steuereinnahmen im Steuerverbund ist auch die verteilbare Finanzmasse deutlich gestiegen. Für die Stadt Hagen bedeutet das eine Verbesserung in den Schlüsselzuweisungen:

 

Schlüsselzuw.

2024

2025

2026

Haushaltsplan 22/23

- 197.934.507 €

- 207.237.429

- 216.977.588

Veränderungen

10.956.934

11.054.127

11.573.671

Fortschreibung

- 208.891.441

- 218.291.556

- 228.551.259

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lfd. Nr. 3, LWL-/RVR-Umlage:

Aufgrund der gestiegenen Steuerkraft und höheren Schlüsselzuweisungen der Stadt erhöht sich auch die Umlagegrundlage an den LWL sowie den RVR.

 

LWL-Umlage

2024

2025

2026

Haushaltsplan 22/23

73.376.832

75.155.033

78.371.669

Veränderungen

- 4.592.896

- 8.026.064

- 9.605.129

Fortschreibung

77.969.728

83.181.097

87.976.798

 

RVR-Umlage

2024

2025

2026

Haushaltsplan 22/23

2.977.314

3.104.743

3.237.626

Veränderungen

- 226.276

- 272.161

- 281.446

Fortschreibung

3.203.590

3.376.904

3.519.072

 

Lfd. Nr. 7 bis 9, Anteile am Steuerverbundsystem:

Aufgrund der deutlich über den Erwartungen liegenden Einnahmen aus Steuern auf Bundes- und Landesebene erhält auch die Stadt Hagen eine kleine Verbesserung. Diese umfassen Verbesserungen in den Anteilen aus der Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und dem Familienausgleich.

 

ESt, USt, Fam.ausgleich

2024

2025

2026

Haushaltsplan 22/23

- 120.241.150 €

- 125.619.085

- 131.243.634

Veränderungen

2.554.450 €

4.328.758

4.299.090

Fortschreibung

- 122.795.600 €

- 129.947.843

- 135.542.724

 

Lfd. Nr. 10 bis 11, Gewerbesteuer:

Die zuletzt durch hohe Nachzahlungen geprägte Gewerbesteuer führt unter Anwendung der Orientierungsdaten zu einer höheren Erwartung an Einnahmen im Vergleich zur Haushaltsplanung, die im Wesentlichen durch die Coronakrise und das Hochwasser geprägt war. Parallel zu den erhöhten Einnahmen steigt auch die Gewerbesteuerumlage proportional.

 

Gewerbesteuer

2024

2025

2026

Haushaltsplan 22/23

- 111.000.000 €

- 113.000.000 €

- 117.000.000 €

Veränderungen

23.200.000 €

30.400.000 €

32.500.000 €

Fortschreibung

- 134.200.000 €

- 143.400.000 €

- 149.500.000 €

 

Gewerbesteuerumlage

2024

2025

2026

Haushaltsplan 22/23

7.471.154

7.605.769

7.875.000

Veränderungen

- 1.561.538

- 2.046.154

- 2.187.500

Fortschreibung

9.032.692

9.651.923

10.062.500

 

Lfd. Nr. 13 bis 14, Zinsen für Kredite:

Durch die zuletzt stark angestiegenen Leitzinsen der FED und EZB sind auch die Zinskonditionen am Markt stark angezogen. Hierdurch werden für die nächsten Jahren die notwendigen Kreditabschlüsse zur Sicherung der Liquidität oder für Investitionen deutlich teurer. Auch Prolongationen für bestehende Investitionskredite sind nur noch zu höheren Konditionen möglich, als bisher geplant.

 

Zinsen Kredite

2024

2025

2026

Haushaltsplan 22/23

16.900.000 €

18.200.000 €

18.700.000 €

Veränderungen

- 6.600.000 €

- 8.500.000 €

- 9.900.000 €

Fortschreibung

23.500.000 €

26.700.000 €

28.600.000 €

 

Lfd. Nr. 15, Corona-Bilanzierungshilfe:

Die Corona-Bilanzierungshilfe kann ab 2023 nicht mehr in der mittelfristigen Planung angesetzt werden, was zu einem Minderertrag in der Ergebnisplanung führt. Die Abgrenzung der Corona-Schäden war bislang in der mittelfristigen Planung für 2022 enthalten, die nun das Ergebnis erheblich verschlechtern.

 

Corona-Bilanzier.

2024

2025

2026

Haushaltsplan 22/23

- 18.931.821

- 23.279.963

 

Veränderungen

- 18.931.821 €

- 23.279.963 €

 

Fortschreibung

0 €

0 €

 

 

Lfd. Nr. 16, Ukraine-Bilanzierungshilfe:

In Folge des Kriegs gegen die Ukraine wurde das NKF-CIG zum NKF-CUIG ergänzt. Hiernach können die erhöhten Aufwendungen sowie ausbleibende Erträge, die in Folge des Kriegs anfallen, abgegrenzt und als Bilanzierungshilfe mit einem außerordentlichen Ertrag angesetzt werden. Diese Position korrespondiert mit den lfd. Nr. 19 und 20.

 

Ukraine-Bilanzier.

2024

2025

2026

Haushaltsplan 22/23

0 €

0 €

 

Veränderungen

21.500.000 €

21.500.000 €

 

Fortschreibung

21.500.000 €

21.500.000 €

 

 

Lfd. Nr. 17, Abschreibung der Bilanzierungshilfen:

Zum Planungszeitpunkt des Haushalts 2022/2023 sah die Gesetzeslage noch eine Abschreibung beginnend im Jahr 2025 linear über 50 Jahre vor. Diese wurde auch in Hinblick auf den Ukraine-Konflikt auf 2026 geschoben. Dadurch ergibt sich eine Entlastung in 2025. Auch konnte aufgrund des in 2022 vollständig kompensierten Corona-Schadens durch andere Corona-bedingt Effekte die Bilanzierungshilfe geringer angesetzt werden, als bisher geplant. Hierdurch ergibt sich eine Verbesserung in den Abschreibungen ab 2026. Dieser steht jedoch noch eine Mehrbelastung durch die Abschreibungen aus der Ukraine-Bilanzierungshilfe entgegen, so dass es nur zu einer geringen Verbesserung kommt.

 

AfA Bilanzierungshilfe

2024

2025

2026

Haushaltsplan 22/23

 

2.000.401 €

2.000.401

Veränderungen

 

- 2.000.401 €

 291.836

Fortschreibung

 

0 €

1.708.565

 

Lfd. Nr. 19 bis 20, Energiekosten (Stadt und SGB Bereich):

Durch die Energiekrise, in der wir uns seit Beginn des Ukrainekonflikts befinden, stellen sich die Energiekosten als Preistreiber im kommunalen Umfeld als deutliche Mehrbelastung dar. Aufgrund des volatilen Energiemarktes und Hilfspaketen der Bundesregierung, wie z. B. die Strom- und Gaspreisbremsen, ist es äerst schwer eine verlässliche Prognose zu den Energiekosten abzugeben. Es handelt sich lediglich um einen Schätzwert. Aufgrund der Änderung des NKF-CIG zum NKF-CUIG, ist die Auswirkung auf den Haushalt größtenteils neutral zu betrachten. Erst die Abschreibung der Bilanzierungshilfe führt zu einer Belastung (siehe lfd. Nr. 16).

 

Energiekosten

2024

2025

2026

Veränderungen

- 21.500.000 €

- 21.500.000 €

- 21.500.000 €

 

Lfd. Nr. 21 bis 23, Personalkosten:

Der Tarifvertrag TVöD endete mit Ablauf des 31.12.2022. Die TVöD-Tarifverhandlungen finden vor dem Hintergrund hoher Inflation und der Energiekrise in herausfordernden Zeiten statt. Aufgrund dessen ist eine Prognose äerst schwierig. Es handelt sich hier um einen Schätzwert, um die etwaigen Belastungen grob beziffern zu können.

 

Personalkosten

2024

2025

2026

Veränderungen

- 6.120.000 €

- 6.242.400 €

- 6.367.248 €

 

Im Mai 2022 einigten sich die Tarifpartner auf ein Ergebnis im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes. Die Beschäftigten erhalten in den Entgeltgruppen S 2 bis S 11a eine monatliche Zulage in Höhe von 130 Euro und in den Entgeltgruppen S 11b und S 12 sowie S 14 und in der Fallgruppe 6 der S 15 180 Euro. Die Prognose erfolgte auf Basis der Nachzahlungen.

 

Tarifabschluss SuE

2024

2025

2026

Veränderungen

- 740.000 €

- 740.000 €

- 740.000 €

 

Lfd. Nr. 23 bis 24, Buß-/Verwarngelder StVO:

Aufgrund des neuen Bußgeldkatalogs werden bei den Verwarn- und Bußgeldern mit Mehreinnahmen gerechnet.

 

Buß-/Verwarngelder

2024

2025

2026

Haushaltsplan 22/23

6.237.500 €

6.237.500 €

6.237.500 €

Veränderungen

1.000.000 €

1.000.000 €

1.000.000 €

Fortschreibung

7.237.500 €

7.237.500 €

7.237.500 €

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

  1.                Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Christoph Gerbersmann

Oberbürgermeister

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.01.2023 - Haupt- und Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

09.02.2023 - Rat der Stadt Hagen - zur Kenntnis genommen