26.01.2023 - 2.3 Fortschreibung der mittelfristigen Planung 2023

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Gerbersmann berichtet, dass der Bezirksregierung Arnsberg aufgrund des Doppelhaushalts kein neuer Haushalt, sondern lediglich eine Fortschreibung zur Genehmigung vorgelegt werden muss. In der Fortschreibung ergeben sich Änderungen gegenüber dem ursprünglich beschlossenen Haushalt. Im Ergebnis ist ein ausgeglichenes Jahresergebnis in den Jahren 2024 bis 2026 erreichbar. Für das Jahr 2024 ist mit einer leichten Verbesserung von 600.000 € - und somit einem Überschuss von rd. 900.000 € - zu rechnen. Im Jahr 2025 liegt eine Verschlechterung von etwa 1 Mio. € vor, die jedoch nicht weiter schlimm ist, da die Planung nach wie vor von einem deutlichen Überschuss in Höhe von 10 Mio. € ausgeht. Für das Jahr 2026 geht er von einer Verschlechterung von 1,5 Mio. € aus, wobei auch hier planerisch ein Überschuss von etwa 1 Mio. € bestehen bleibt.

Die Rahmenbedingungen für diese Prognosen stützen sich vor allem auf eine deutliche Verbesserung bei den Schlüsselzuweisungen von jeweils rd. 11 Mio. €. Im letzten Jahr ist der Steuerverbund deutlich besser ausgefallen, als zuvor. Die Orientierungsdaten gehen derzeit davon  aus, dass der Steuerverbund auf dieser Quote bleibt. Eine ausgeglichene Haushaltsplanung kann nur mit einer positiven Erwartungshaltung bzgl. der Gewerbesteuerentwicklung in Höhe von 134,2 Mio. € für das Jahr 2024 erreicht werden. Dadurch ist der Haushalt genehmigungsfähig.

Trotz der konservativen Strategie der Verwaltung bezüglich der Kreditzinsen rechnet er mit einer Mehrbelastung gegenüber der Planung in Höhe von etwa 10 Mio. €. Die Mehrbelastung der Corona-Bilanzierungshilfe entsteht dadurch, dass die Isolierung der Coronaschäden im Jahr 2023 letztmalig möglich ist und die übrigen Belastungen daher im Haushalt abgebildet werden müssen. Bei den Personalkosten wird deutlich, dass aufgrund der Tarifsteigerungen die Plandaten nicht eingehalten werden können. Bei der Mehrbelastung der Personalkosten wurde eine mittlere Steigerung zugrunde gelegt.

 

Herr Schmidt wirbt dafür, dass freiwerdende Mittel aus unterjährig wegbrechenden Investitionsmaßnahmen verwendet werden. Laut der Verwaltungsvorlage ist das so nicht möglich. Hierzu hat er allerdings eine andere Auffassung. Er zitiert weiter aus der Vorlage und zeigt sich irritiert darüber, dass bestehende freiwillige Leistungen gestrichen werden müssen, um neue freiwillige Leistungen mindestens kompensieren zu können. Er bittet um Einordnung.

 

Herr Gerbersmann antwortet, dass sich der erste Punkt auf über- und außerplanmäßige Ausgaben bezieht. Für pflichtige Ausgaben bedarf es – für einen genehmigten Haushalt – der Deckung bzw. Kompensation. Hierzu wurde eine Verabredung im Verwaltungsvorstand getroffen, dass zunächst innerhalb des Fachbereichs/Fachamtes, dann innerhalb des Dezernats und abschließend im gesamtem Haushalt nach einer solchen Deckung gesucht werden soll. Bezüglich der freiwilligen Aufgaben hat die Bezirksregierung Arnsberg schon seit Beginn des Stärkungspakts jeder Genehmigung eine Auflage beigefügt, dass eine neue freiwillige Leistung nur zulässig ist, wenn eine bestehende freiwillige Leistung gestrichen wird. Die Begründung hierfür liegt in der Überschuldung der Stadt Hagen.

 

Herr Rudel fragt, was unter einer mittleren Steigerung bei den Zinskrediten zu verstehen ist. Ferner möchte er wissen mit welchem Prozentsatz Herr Gerbersmann für die Mehrbelastung der Personalkosten aufgrund der Tarifverhandlungen rechnet.

 

Herr Gerbersmann antwortet zu den Personalkosten, dass es sich um circa 5 % handelt. Er ist der Auffassung, dass dies verdeutlicht, dass eine Einplanung der Mehrbelastung in dieser Größenordnung bereits problematisch für die Verwaltung ist. Bei der erwarteten Steigerung der Zinskredite wurde die aktuelle Zinskurve zugrunde gelegt.

 

Herr König fragt, ob Herr Gerbersmann davon ausgeht, dass es eine Schuldenlösung gibt.

 

Herr Gerbersmann antwortet, dass die Zahlen die Situation ohne eine Altschuldenlösung abbilden. Dies hält er für sinnvoll, da weder im Koalitionsvertrag der Bundes- noch der Landesregierung dargestellt ist, wie eine Altschuldenlösung konkret aussehen kann. Nur so kann der Bundesregierung und der Landesregierung das aktuelle finanzielle Problem wirklich aufgezeigt werden.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Fortschreibung der mittelfristigen Planung 2024 bis 2026 (Anlage 1) sowie die Erläuterungen hierzu (Anlage 2) zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt Hagen nimmt die 1. Bewirtschaftungsverfügung 2023 (Anlage 3) zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

 

 X

 Zur Kenntnis genommen

 

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Anlagen zur Vorlage