Beschlussvorlage - 0808/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität beschließt die Öffnung der Hagener Innenstadt für den Radverkehr. Der Beschluss wird vorbehaltlich der Zustimmung der BV Mitte gefasst.

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Sachverhalt

Begründung

Mit Empfehlung der BV-Mitte (02.02.2022) und Beschluss des Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität vom 09.02.2022 (vgl. 0880/2021) wird die Verkehrsführung am Märkischen und Bergischen Ring, an der Hochstraße und der Frankfurter Straße nach der Eröffnung der Marktbrücke beschlossen. Auf Grundlage des Beschlusses ist ein Radfahrstreifen entstanden, welcher eine Verbindungsfunktion zwischen Marktbrücke, Potthofstraße, Mittelstraße und weiterführend Richtung Hochstraße herstellt.

 

Um diese Verbindungsfunktion zu nutzen, wurde von der Verwaltung ein Konzept zur partiellen Öffnung der Innenstadt für den Radverkehr entwickelt (siehe Anlage). Die Innenstadt ist mit Ausnahme der Körner- und Badstraße werktags zwischen 19.00 und 9.30 für den Radverkehr geöffnet. In der Körner- und Badstraße ist eine uneingeschränkte Nutzung durch den Radverkehr möglich. Die gleiche Regelung gilt für die Busspur Elberfelder Straße / Karl-Marx-Stre.

 

Aufgrund der vorhandenen, großgigen Straßenraumbreiten ist eine gemeinsame Nutzung und Begegnung von Fuß- und Radverkehr möglich. Der Radverkehr ist in der Fußngerzone dem Fußverkehr untergeordnet und hat demnach die Geschwindigkeit anzupassen (ERA 8.1). Die Widmung als Fußngerzone bleibt demnach bestehen und wird um die Freigabe für den Radverkehr erweitert. Zu Beginn der Fußngerzone befindet sich das VZ 242.1 mit dem aktuellen Zusatz, dass Lieferverkehr und Radverkehr zu festgeschriebenen Zeiten zugelassen sind. Die partielle Öffnung für den Radverkehr wird durch das VZ 1022-10 „Radverkehr frei“ ergänzt. Ebenso ist ein Hinweis auf die anzupassende Geschwindigkeit (Schrittgeschwindigkeit) möglich (ERA 8.1). Das VZ 1022-10 „Radverkehr frei“ bezieht sich dabei exklusiv auf den Radverkehr und schließt die kürzlich eingeführten E-Roller nicht mit ein.

 

Das Konzept sieht die Öffnung der Mittelstraße, der Marienstraße, der Rathausstraße, der Dahlenkampstraße und einem Teil der Kampstraße vor. Von derrnerstraße kommend ist eine Durchfahrt der Kampstraße im Bereich der Taxistände möglich, ebenso wie das Überqueren des Friedrich-Ebert-Platzes. Der Mittelstraße folgend ist die Öffnung der Dahlenkampstraße und auf Höhe des Eingangsbereichs der Rathausgalerie die Öffnung der Rathausstraße vorgesehen, um so eine Verbindung zum regionalen Radwegenetz zur Holzmüllerstraße und Potthofstraße zu schaffen. Auf der Mittelstraße bleibend, ist diese bis zum Bergischen Ring geöffnet, sodass eine Zufahrt auf die Hochstraße oder aus Richtung der Marktbrücke und des Radfahrstreifens ermöglicht wird. Am Ende der Mittelstraße (im Übergang zum Bergischen Ring) wurde bereits eine Lichtsignalanlage mit Anforderungstaster für den Radverkehr aufgestellt. Vom Radfahrstreifen aus kommend ist ein grüner Pfeil für den Radverkehr (VZ 721) in die Mittelstraße installiert worden. Im südwestlichen Verlauf der Mittelstraße findet eine Öffnung zur Bergstraße über die Marienstraße statt.

 

Die Elberfelder Straße und weitere Stichstraßen bleiben im Verlauf für den Radverkehr geschlossen. Dies ergibt sich durch die geringeren Straßenraumbreiten und die dort befindlichen Einbauten. Eine Öffnung dieser Zuwegungen wird demnach als nicht sinnvoll erachtet und ist auch zukünftig nicht geplant. Entsprechende Verkehrszeichen sollen auf das Verbot des Fahrrades hinweisen.

 

Die Polizei Hagen steht dem Vorhaben nicht entgegen, betont aber, dass E-Roller bei dieser Maßnahme nicht inbegriffen sind und die Öffnung der Mittelstraße ausschließlich für den Radverkehr zu sehen ist.

 

Die Maßnahme erfolgt vor dem Hintergrund einer Evaluation nach 12 Monaten. Bei einem positiven Geschehen bleibt die Mittelstraße dauerhaft für den Radverkehr geöffnet. Die Umwidmung findet nach erfolgreicher Evaluation statt.

 

Zu Beginn der Maßnahme ist zudem ein Projekt der Öffentlichkeitsarbeit geplant, welches die Personen auf die gemeinsame und rücksichtsvolle Nutzung der Fußngerzone sensibilisert.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

 

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

 

X

positive Auswirkungen (+)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

 

Alle Maßnahmen zur Stärkung des sogenannten Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) tragen zur Klimaverbesserung bei.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

gez. Henning Keune

gez. Sebastian Arlt

Technischer Beigeordneter

Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

19.01.2023 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

01.02.2023 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen