Beschlussvorlage - 0975/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der XXIII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 0975/2022) ist.

 

Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.

 

Realisierungstermin: 01.01.2023

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die in der Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung und zum Winterdienst werden dem Rat der Stadt Hagen hiermit zur Kenntnis gegeben.

 

Der Gebührensatz im Bereich Straßenreinigung verändert sich nunmehr wie folgt:

 

 

 

Gebühr je lfd. Meter

 

2022

 

2023

 

Wohnstraßen (W)

4,96 €

4,78 €

Innerörtliche Straßen (I)

4,42 €

4,22 €

Überörtliche Straßen (U)

3,88 €

3,65 €

 

Die Veränderungen im Bereich Winterdienst werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

 

 

 

Gebühr je lfd. Meter

 

2022

 

2023

 

Stufe A

1,31 €

1,35 €

Stufe B

0,56 €

0,34 €

Stufe C

0,14 €

0,14 €

 

here Einzelheiten sind der Begründung und den Anlagen zu entnehmen.

 

Begründung

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

1. Anlass der Gebührenüberprüfung

 

r die von der Stadt Hagen durchgeführte Straßenreinigung und den Winterdienst der öffentlichen Straßen werden zur Deckung der voraussichtlichen Kosten 2023 die Benutzungsgebühren entsprechend überprüft.

 

2. Einflussgrößen der Gebührenkalkulation

 

2.1. Anteile Stadt / Gebührenzahler

 

Die gebührenpflichtigen Anlieger dürfen im Rahmen der Straßenreinigung und des Winterdienstes nicht mit Kosten belastet werden, die nicht ihnen, sondern dem Allgemeininteresse an der Straßenreinigung bzw. des Winterdienstes zuzurechnen sind.

 

Der Allgemeininteressenanteil in der Straßenreinigung wird unverändert nach der Klassifizierung der Hagener Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung für Wohnstraßen auf 15 %, für innerörtliche Straßen auf 25 % und für überörtliche Straßen auf 35 % festgesetzt. Wohnstraßen sind Straßen, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Innerörtliche Straßen sind Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr, überörtliche Straßen sind Straßen, die überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen. Durch die Winterdienststufen A, B und C wird die Reihenfolge des Winterdienstes festgelegt.

 

2.2. Durch Benutzungsgebühren zu deckende Kosten

 

2.2.1. Kosten für Leistungen der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb

 

Die Stadt Hagen hat ab 1998 durch Straßenreinigungsvertrag die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) mit der Durchführung der städtischen Pflichtaufgaben nach dem Straßenreinigungsgesetz NRW beauftragt. Der HEB erhält von der Stadt Hagen für seine Leistungen im Voraus kalkulierte feste Entgelte, die jeweils zum 1. Januar jährlich neu zu vereinbaren sind.

 

Die Entgeltkalkulation hat den geltenden preisrechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Die der Stadt von HEB vorzulegende Entgeltkalkulation muss nach den unterschiedlichen Aufgabenbereichen (Pflichtreinigung nach dem Straßenreinigungsgesetz, Verkehrssicherungsaufgaben, Sonderreinigungen und Aufstellung, Unterhaltung und Leerung der Straßenpapierkörbe) und nach den in den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953 (LSP) vorgesehenen einzelnen Kostenbestandteilen aufgeschlüsselt sein.

 

Bruttoaufwand

HEB GmbH

2022

2023

Zeile

Straßenreinigung

5.807.021 €

6.067.699 €

25 in Anlage 1

Winterdienst

1.255.626 €

1.307.447 €

21 in Anlage 3

 

2.2.2. Städtische Aufwendungen

 

Hier werden z. B. anteilige Personalkosten von städtischen Mitarbeitern angesetzt, die mit der Gebührenerhebung, der Gebührenkalkulation sowie mit den Tätigkeiten im Bereich der Mahnung und der Vollstreckung beschäftigt sind. 

 

Städtische Aufwendungen

 

2022

2023

Zeile

Straßenreinigung

291.791 €

290.894 €

26 in Anlage 1

Winterdienst

143.423 €

139.269 €

22 in Anlage 3

 

2.3. Berücksichtigung von Kostenüber- bzw. unterdeckungen

 

Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

 

Bei der Straßenreinigungsgebühr ist im Jahresabschluss 2021 eine Kostenüberdeckung entstanden. Aufgrund der vorrangigen Beseitigung der Flutschäden in 2021 konnten nicht alle Straßenreinigungsleistungen in vollem Umfang erbracht werden. Daher hat sich in 2021 der gebührenfähige Straßenreinigungsaufwand entsprechend reduziert. Es ergibt sich eine Überdeckung in Höhe von rd. 830.000 €, die dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zuzuführen ist.

 

Dem für 2023 kalkulierten Gesamtaufwand ist, anders als in Vorjahren, keine gebührensteigernde Unterdeckung aus Vorjahren aufzuschlagen. Dadurch reduziert sich die Straßenreinigungsgebühr im Vergleich zum laufenden Gebührenjahr (2022). Eine zusätzliche Entnahme aus dem Sonderposten ist zur Stabilisierung des Gebührenniveaus in 2023 nicht erforderlich. Der Sonderposten steht damit in den Folgejahren zur Kompensation steigender Kosten zur Verfügung.

 

Bei der Winterdienstgebühr wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von rd. 320.000 € festgestellt. Unter Berücksichtigung der für 2022 einkalkulierten Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 450.000 € ergibt sich ein Sonderpostenbestand von rd. 630.000 €. Hiervon wird eine Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 500.000 € gebührenmindernd einkalkuliert.

 

3. Gebührenmaßstab

 

3.1. Straßenreinigung

 

Die Gebührenkalkulation 2023 erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlichen Reinigungsfrontmeter.

 

Nach der Klassifizierung der Hagener Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung ergeben sich folgende Veranlagungsmeter:

 

Veranlagungsmeter

2022

2023

Wohnstraßen (W)

  781.100

784.554

Innerörtliche Straßen (I)

  252.400

253.319

Überörtliche Straßen (U)

     92.000

  93.518

Summe

1.125.500

           1.131.391

 

3.2. Winterdienst

 

Die Gebührenkalkulation 2023 erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlichen Veranlagungsmeter in der jeweiligen Winterdienststufe:

 

Veranlagungsmeter

2022

2023

Winterdienststufe A

368.444

369.166

Winterdienststufe B 

135.616

135.531

Winterdienststufe C

282.118

282.836

Summe

786.178

787.533

4. Erläuterungen zu einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen der Gebührenkalkulationen

 

4.1. Straßenreinigung

 

Der geplante Aufwand liegt insgesamt leicht über dem Vorjahresniveau.

 

Zu Zeile 12 (Bezogene Leistungen) bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren (vgl. Anlage 1):

In dieser Position sind neben bezogenen Verbrennungsleistungen Dienstleistungen der HUI und der Kompostierungsanlage enthalten. Der gesunkene Verbrennungspreishrt hier zu einer deutlichen Kostenreduzierung.

 

Zu Zeile 13 (Personalaufwand) bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren (vgl. Anlage 1):

Der Planansatz der Personalkosten basiert nun auf den Ist-Werten des Vorjahres unter Berücksichtigung der aktuellen Stellenbedarfsplanungen aus den einzelnen Bereichen sowie tariflicher Steigerungen.

 

4.2. Winterdienst

 

Der geplante Aufwand liegt auch hier insgesamt leicht über dem Vorjahresniveau.

 

Zu Zeile 10 (Personalaufwand) bei der Kalkulation der Winterdienstgebühren (vgl. Anlage 3):

Die höheren Personalkosten wurden wie bei der Straßenreinigung auf Grundlage der Ist-Werte des Vorjahres unter Berücksichtigung der aktuellen Stellenbedarfsplanung sowie tariflicher Steigerungen kalkuliert.

 

Anlagen:

 

1) Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2023

2) Berechnung des Gebührensatzes pro Meter

3) Kalkulation des Gesamtaufwandes für die Winterdienstgebühr 2023

4) Ermittlung der Gebührensätze für die Winterdienstgebühr 2023

5) Erläuterung zu der Berechnung der Winterdienstgebühr

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

5450

Bezeichnung:

Straßenreinigung

Auftrag:

1545040

Bezeichnung:

Straßenreinigung

Auftrag:

1545041

Bezeichnung:

Winterdienst

 

 

Kostenart

Bezeichnung

Lfd. Jahr

2023

Ertrag (-)

432102

Straßenreinigungsgebühr

 

        5.157.318 €

Ertrag (-)

432105

Winterdienstgebühr

 

           585.037 €

Ertrag (-)

438100

Auflösung Sonderposten für den Gebührenausgleich

 

        500.000 €

Summe Erträge (-)

 

 

 

      6.242.355 €

Aufwand (+)

523500

Erstattungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen (ohne Winterdienst öffentliches Interesse)

 

      7.375.146 €

Abzgl. nachrichtlich

 

Allgemeininteressenanteil 

 

     1.562.954 €

Aufwand (+)

 

Städtischer Aufwand

 

        430.163 €

Summe Aufwand (+)

 

 

 

     6.242.355 €

 

 

Kurzbegründung

 

Die Finanzierung ist im Haushaltsjahr 2023 gesichert.

 

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

gez.

Sebastian Arlt

Beigeordneter

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.12.2022 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.12.2022 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen