15.12.2022 - 6.8 XXIII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenrei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gerbersmann weist darauf hin, dass die Behauptung im Raum stehe, die Abfallgebühren für das Jahr 2022 seien fehlerhaft berechnet worden. Dadurch sei ein Überschuss in Höhe von 3.600.000 € entstanden. Herr Gerbersmann widerspricht dieser Behauptung. Dieser Überschuss ergibt sich daraus, dass der durch das Hochwasser entstandene Abfall als „herrenloser Abfall“ eingesammelt wurde. Die dadurch entstandenen Kosten wurden durch Erstattungen des Landes gedeckt, die dabei gebührensenkend eingesetzt wurden.

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Beschluss:

 

Der XXIII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 0975/2022) ist.

 

Der Rat der Stadt Hagen hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.

 

Realisierungstermin: 01.01.2023

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage