Beschlussvorlage - 1087/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bericht fortzuschreiben und regelmäßig in den Gremien zu berichten.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Nutzung des Bettermann-Areals für eine 2- bis 3-gige Grundschule voranzutreiben.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit der angestrebten Schulnutzung des Areals Reiterverein Humpertstraße aus städtebaulicher Perspektive zu vertiefen.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung:

 

Im März 2020 hat das externe Büro biregio das Gutachten zur Schulentwicklungsplanung vorgelegt. Verbunden mit der grundlegenden Aussage, dass der vorhandene Schulraum perspektivisch nicht ausreichen wird, wurden darin steigende Schüler*innenzahlen prognostiziert. Auf der Grundlage des Gutachtens haben die Gremien verschiedene schulorganisatorische Maßnahmen mit dem Ziel der Schulraumerweiterung beschlossen. Hinzu kommen Ersatzmaßnahmen für z. B. alte, abgängige Pavillons sowie Maßnahmen, die den OGS-Ausbau und die Sicherstellung des Raumangebots zur Umstellung von G 8 auf G 9 betreffen.

 

In der Vorlage werden der aktuelle Stand sowie die zeitliche Perspektive der einzelnen Maßnahmen dargestellt. Zusammenfassend wird deutlich, dass damit bereits eine Reihe von Schritten eingeleitet wurden, um dem steigenden Bedarf an Schulplätzen gerecht zu werden. Insgesamt sollen rund 500 Grundschulplätze sowie 767 Plätze in der Sekundarstufe I und 453 Plätze in der Sekundarstufe II geschaffen werden.

 

Aus Sicht der Schulentwicklungsplanung ist im Hinblick auf die Umsetzung die Einhaltung der angegebenen Zeitziele eine zwingende Voraussetzung, um, wie laut Schulgesetz NRW erforderlich,nftig allen Schüler*innen planmäßig einen Platz zur Verfügung stellen zu können. Sollte dies nicht möglich sein, wäre die Erfüllung der Schulpflicht gefährdet.

 

Gleichzeitig zeichnet sich angesichts der Situation im Baubereich bereits jetzt ab, dass für die Realisierung von Maßnahmen ein längerer Zeitraum betigt wird, als zunächst angenommen wurde. Zudem ist es angesichts der Entwicklung erforderlich, dass neben den bereits beschlossenen Maßnahmen weitere geplant und umgesetzt werden.

 

Daraus ergeben sich für das weitere Vorgehen die in der Vorlage erläuterten Schritte:

 

   Umsetzung von schnell zu realisierenden Übergangslösungen

   Konzentration auf die Umsetzung der bereits geplanten und beschlossenen Maßnahmen

   Prüfung von alternativen Umsetzungsmodellen

   Prüfung der Nutzung von weiteren Liegenschaften als Schulstandorte

 

Flankierend hinzu kommen die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung, die laufende Information der Gremien über den Stand sowie nicht zuletzt ein Schulterschluss zwischen Schulen, Verwaltung und Politik unter Einbeziehung der weiteren Akteure, wie insbesondere den Eltern und der Schulaufsicht.

 


Begründung

 

1. Ausgangslage

 

Im März 2020 hat das externe Büro biregio das Gutachten zur Schulentwicklungsplanung vorgelegt. Verbunden mit der grundlegenden Aussage, dass der vorhandene Schulraum perspektivisch nicht ausreichen wird, wurden darin steigende Schüler*innenzahlen prognostiziert. Auf der Grundlage des Gutachtens haben die Gremien verschiedene schulorganisatorische Maßnahmen mit dem Ziel der Schulraumerweiterung beschlossen. Hinzu kommen Ersatzmaßnahmen für z. B. alte, abgängige Pavillons.

 

Ausgehend von der Diskussion um die Verlagerung der Containeranlage am Theodor-Heuss-Gymnasium sowie den dazu vorliegenden Sachanträgen wurde die Verwaltung in der Sitzung des Schulausschusses am 15.09.2022 beauftragt, eine gemeinsame Sitzung des Schul- und des Infrastrukturausschusses durchzuführen. Ziel ist es, einen Überblick über alle derzeit in der Umsetzung bzw. Planung befindlichen Maßnahmen im Schulbereich zu geben und den Sachstand darzustellen. Damit soll eine Grundlage für eine regelmäßige Berichterstattung geschaffen werden, um eine zielgerichtete Diskussion von weiteren schulorganisatorischen Maßnahmen zu ermöglichen, wie sie in den beiden Sachanträgen bereits zum Ausdruck gebracht werden und die perspektivisch auch erforderlich sind.

 

Angesichts des dringenden Handlungsbedarfs zur Sicherstellung der allgemeinen Schulpflicht und der daraus resultierenden Notwendigkeit zur Priorisierung konzentriert sich die Darstellung auf den Grundschulbereich, sowie auf die Sekundarstufen I und II. Dies umfasst auch die Situation an den rderschulen. Dabei wird nicht verkannt, dass es auch an den Berufskollegs einen Handlungsbedarf gibt und sie z. B. mit dem beruflichen Gymnasium auch einen wichtigen Beitrag zur Versorgung in der gymnasialen Oberstufe leisten. Angesichts der spezifischen Situation und dem differenzierten Bildungsangebot ist allerdings eine gesonderte Betrachtung erforderlich.

 

Bei den Grundschulen werden auch die bereits geplanten Maßnahmen aufgeführt, die der Erweiterung des Angebots im Offenen Ganztag dienen. Mit dem Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung ergibt sich hier in der Perspektive wie im Kita-Bereich ein weiterer Handlungsbedarf. Dabei ist zu beachten, dass das Land NRW derzeit noch keine konkreten Ausführungsbestimmungen vorgelegt hat. Dies betrifft u. a. auch die Frage, ob und mit welchen Vorgaben dieser Anspruch im Schulgesetz verankert wird. Sowohl vor diesem als auch vor dem Hintergrund der oben bereits genannten Notwendigkeit zur Konzentration auf die Sicherstellung der allgemeinen Schulpflicht, ist der Ausbau gesondert zu betrachten und darzustellen.

 


2. Entwicklung der Zahl der Schüler*innen

 

Das Gutachten von biregio enthält eine differenzierte Betrachtung der Entwicklung der Zahl der Schüler*innen. Diese prognostischen Annahmen bildeten die Grundlage für die Beschlüsse zur Umsetzung der verschiedenen schulorganisatorischen Maßnahmen. Deshalb wird die Entwicklung getrennt nach den städtischen Grundschulen sowie für die Sekundarstufen I und II noch einmal zusammengefasst dargestellt.

 

a) Entwicklung in den städtischen Grundschulen

 

Aufgeteilt nach den Stadtbezirken ergibt sich folgende Entwicklung:

  • Ausgehend vom Basisjahr 2019/2020 mit 6.836 Grundschüler*innen wird für das Schuljahr 2024/2025 ein Zu-wachs um 777 auf dann 7.613 Schüler*innen prog-nostiziert.
  • Die Zahl wächst bis zum Schuljahr 2029/2030 um weitere 349 auf dann 7.962 Schüler*innen an.

Gegenüber dem Basisjahr entspricht dies einem Anstieg um 16,5 %.

Stadtbezirk

2019/2020

2024/2025

2029/2030

Haspe

983

1.026

4,3 %

1.073

9,2 %

Mitte

3.142

3.499

11,4 %

3.659

16,5 %

Nord

1.441

1.621

12,5 %

1.695

17,6 %

Hohenlimburg

793

937

18,2 %

980

23,6 %

Eilpe/Dahl

477

530

11,1 %

554

16,1 %

Insgesamt

6.836

7.613

11,4 %

7.962

16,5 %

 

b) Entwicklung in der Sekundarstufe I und II

 

Aufgeteilt nach den Schulformen ergibt sich folgende Entwicklung:

  • Ausgehend vom Basisjahr 2019/2020 mit 12.943 Schüler*innen der Sekundarstufen I und II wird für 2024/2025 ein Anstieg um 351 auf dann insgesamt 13.294 Schüler*innen prognostiziert.
  • Zum Schuljahr 2029/2030 erhöht sich die Zahl noch einmal um 1.766 auf dann 15.060 Schüler*innen. Als einmaliger Effekt ist darin mit einem Zuwachs um rund 660 Schüler*innen die Umstellung von G 8 auf G 9 zum Schuljahr 2026/2027 enthalten.

Schulform

2019/2020

2024/2025

2029/2030

Hauptschule

857

620

-27,7 %

600

-30,0 %

Realschule

1.944

2.388

22,8 %

2.490

28,1 %

Gesamtschule

4.075

4.406

8,1 %

4.810

18,0 %

Gymnasium

5.088

4.813

-5,4 %

5.950

16,9 %

Sekundarschule

979

1.067

9,0 %

1.210

23,6 %

Insgesamt

12.943

13.294

2,7 %

15.060

16,4 %

 

c) Weitere Entwicklung und Konsequenzen

 

Die Prognose von biregio stammt aus dem Jahr 2020 und bezieht sich auf das Basisjahr 2019/2020. Damit konnten die Folgen des Ukrainekriegs noch nicht berücksichtigt werden. Dies gilt auch für die sich abzeichnende erneute Verschärfung der Zuwanderung aus anderen Ländern. Für die Stadt Hagen bedeutet dies, dass in diesem Jahr bislang allein rund 450 Schüler*innen aus der Ukraine zusätzlich versorgt werden müssen. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Zahl noch weiter erhöht.

 

Nicht nur vor dem Hintergrund der anhaltenden Zuwanderung gibt es nicht nur in Hagen eine hohe Dynamik im Schulsystem, die eine laufende Fortschreibung der Prognose und damit auch der Schulentwicklungsplanung insgesamt erforderlich macht. Deshalb sollen die verwaltungsinternen Strukturen zeitnah bedarfsgerecht weiterentwickelt werden, um diesen Anforderungen besser gerecht werden zu können. Bei Bedarf ist zudem ggf. auch die erneute Einschaltung eines externen Dritten erforderlich.

 

Parallel dazu müssen die aktuellen Entwicklungen in der weiteren Planung der schulorganisatorischen Maßnahmen bereits berücksichtigt werden. Sie erhöhen den Druck zu einer planmäßigen Umsetzung und erfordern ggf. weitere Übergangslösungen.

 

2. Sachstand zu den eingeleiteten schulorganisatorischen Maßnahmen

 

Sowohl im Bereich der Grundschulen als auch für die Sekundarstufe I bzw. II wurden eine Reihe von schulorganisatorischen Maßnahmen eingeleitet, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden. Dies gilt auch für die Förderschulen, bei denen zum Teil die Zahl der Schüler*innen ebenfalls ansteigt und es eine enge Verbindung bzw. Abhängigkeit zu den Maßnahmen in den Grund- und weiterführenden Schulen gibt.

Die Maßnahmen sowie der Stand der Umsetzung wird nach den Bereichen tabellarisch dargestellt und schließt jeweils mit einem Zwischenfazit ab. Der in der Anlage beigefügte Zeitstrahl verschafft einen zusätzlichen Überblick.

 

Anzahl und Umfang der Baumaßnahmen wurden in die Haushaltsplanung 2022/2023 anhand der im Stellenplan vorhandenen personellen Fachkapazitäten im Fachbereich Gebäudewirtschaft eingestellt. Aufgrund der Situation auf dem Markt für Fachkräfte, ist es trotz erheblicher Bemühungen nicht gelungen, unbesetzte und freiwerdende Stellen zu besetzen. Daher sind bereits eingeplante Baumaßnahmen gefährdet. Für zusätzliche, bei der Erstellung der Haushaltsplanung nicht berücksichtigte Baumaßnahmen stehen beim Fachbereich Gebäudewirtschaft keine Kapazitäten zur Verfügung und werden auch kurzfristig nicht geschaffen werden können.


a) Maßnahmen im Grundschulbereich nach Stadtbezirken

 

Mitte

Das Gutachten weist für Mitte den stärksten Zuwachs aus. Im Vergleichszeitraum werden bis zum Schuljahr 2024/2025 insgesamt 375 und bis 2029/2030 weitere 160 Schüler*innen mehr erwartet. Der zusätzlich benötigte Schulraum soll durch Schwerpunktsetzungen an einigen Schulstandorten einschließlich der flankierenden Lenkung von Schüler*innen gedeckt werden. Es sollen 5 Züge, d. h. insgesamt 500 neue Plätze geschaffen werden.

GS Henry van de Velde

Vorlagen: 0746/2020, 0792/2021

Ziel:

  • Erweiterung um 100 Plätze zum Schuljahr 2026/2027 bzw. spätestens zum Schuljahr 2027/2028

Stand:

  • Vergabe des Planungsauftrags an einen externen Architekten in 08/2022

 

  • Maßnahme befindet sich im Plan.

Beschreibung:

  • Errichtung eines zusätzlichen Gebäuderiegels auf der Liegenschaft zur Einrichtung von Räumen für einen 4. Zug sowie für aktuell im Raumbestand fehlender Räume
  • Aufgrund der dichten Bebauung ergeben sich besondere logistische Herausforderungen.
  • Kostenschätzung: rd. 5,9 Mio. (Stand 05/2022)

GS Goldberg (Franzstraße)

Vorlage: 0749/2020

Ziele:

  • Erweiterung um 100 Plätze zum Schuljahr 2025/2026 für die Grundschule
  • Abgabe von 5 Unterrichtsräumen sowie kleinerer Nebenräume an die Förderschule zum Schuljahr 2025/2026

Stand:

  • Aufnahme der Planungen durch einen externen Architekten mit einem vorgesehenen Abschluss zum Frühjahr 2023

 

  • Maßnahme befindet sich im Plan. Die Kostenschätzung wird aktuell überarbeitet.

Beschreibung:

  • Nebenstandort der Grundschule befindet sich neben der Förderschule Gustav Heinemann (Schwerpunkt: GE), wobei beide Schulen einen Raumbedarf haben
  • Errichtung eines Neubaus für die Grundschule mit einer Aufstockung um einen Zug auf dem Nachbar-grundstück, wobei der OGS-Bereich im jetzigen Gebäude verbleibt

GS Goldberg (Schulstraße)

Vorlage: 0749/2020

Ziel:

  • Sicherstellung 50 OGS-Plätzen zum Schuljahr 2026/2027 (Rechtsanspruch)

Stand:

  • Die Planung (LPH 1 3) haben begonnen und werden im ersten Quartal 2023 abgeschlossen sein.

 

  • Maßnahme befindet sich im Plan.

Beschreibung:

  • Umbau- bzw. Erweiterung im Bestand zur Sicherstellung des Raumbedarfs für den OGS-Betrieb sowie weiterer fehlender Räume
  • Kostenschätzung: rd. 1,5 Mio. (Stand Juni 2022)

Neue GS Areal Terra 1

Vorlagen: 1186/2019, 0305/2020

Ziel:

  • Einrichtung von 300 zusätzlichen Plätzen mit einer angestrebten ersten Teilnutzung zum Schuljahr 2024/2025

Stand:

  • Rohbau der Kita fertiggestellt
  • Beginn der Tiefbauarbeiten in 07/2022
  • Abschluss der grundlegenden Planung der Grundschule in 10/2022
  • Unterzeichnung des Mietvertrags in 10/2022

 

  • Maßnahme befindet sich im Plan.

Beschreibung:

  • Neubau einer 3-zügigen GS inklusive Ein-Feld-Turnhalle und Lehrschwimmbecken auf dem Areal Terra 1 (rd. 6.000 qm)
  • Neubau einer Kita mit 8 Gruppen im oberen Bereich des Geländes
  • Umsetzung durch die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft (GWG) mit langfristiger Vermietung (29 Jahre) an die Stadt

Haspe

Das Gutachten weist für Haspe erst zum Schuljahr 2029/2030 einen Bedarf für 30 Schüler*innen aus. Daher sind bislang keine grundsätzlichen baulichen Erweiterungen geplant.

GS Hestert

Vorlage: 0467/2019

Ziel:

  • Sicherstellung von 110 OGS-Plätzen zum Schuljahr 2026/2027

Stand:

  • Einleitung der Umsetzung noch nicht erfolgt, da aufgrund der begrenzten Personalressourcen bei der städtischen Gebäudewirtschaft alternative Umsetzungsmodelle geprüft werden müssen (zum Stand der Prüfung siehe unten)
  • Um die rechtzeitige Umsetzung der Maßnahme sicherzustellen, ist der Beginn der Maßnahme bis 01/2024 erforderlich

 

Beschreibung:

  • Ersatz des abgängigen Pavillons auf der Liegenschaft und Erweiterung um 2 auf 4 Klassenräume zur Sicherstellung des Raumbedarfs für den OGS-Betrieb
  • Kostenschätzung: rd. 2,1 Mio. (Stand 09/2019)

 

Hohenlimburg

Der im Gutachten dargestellte perspektivische Bedarf wird durch die Raumüberlassung im ehemaligen Hauptschulgebäude gedeckt (Vorlage 224/2021). Demgemäß sind bislang keine grundsätzlichen baulichen Erweiterungen geplant.

GS Im Kley (Standort Reh)

Vorlage: 0583/2020

Ziel:

  • Ersatz der alten Pavillonanlage mit 8 Unterrichtsräumen bis zum Schuljahr 2027/2028

Stand:

  • Einleitung der Umsetzung noch nicht erfolgt, da aufgrund der begrenzten Personalressourcen bei der städtischen Gebäudewirtschaft alternative Umsetzungsmodelle geprüft werden müssen (zum Stand der Prüfung siehe unten)
  • Um die rechtzeitige Umsetzung der Maßnahme sicherzustellen, ist der Beginn der Maßnahme bis 01/2025 erforderlich
  •  

Beschreibung:

  • Nach Einschätzung der Gebäudewirtschaft hat die alte Anlage noch eine geschätzte Nutzungsdauer von 5 Jahren
  • Kostenschätzung: rd. 3,2 Mio. (Stand 08/2021)

GS Berchum Garenfeld

Vorlage: 0798/2020

Ziel:

  • Ersatz der alten Pavillonanlage mit 2 Unterrichtsräumen bis zum Schuljahr 2025/2026

Stand:

  • Einleitung der Umsetzung noch nicht erfolgt, da aufgrund der begrenzten Personalressourcen bei der städtischen Gebäudewirtschaft alternative Umsetzungsmodelle geprüft werden müssen (zum Stand der Prüfung siehe unten)
  • Um die rechtzeitige Umsetzung der Maßnahme sicherzustellen, ist der Beginn der Maßnahme bis 01/2023 erforderlich

Beschreibung:

  • Nach Einschätzung der Gebäudewirtschaft ist ein schnellstmöglicher Ersatz der alten Anlage erforderlich
  • Kostenschätzung: rd. 1,4 Mio. (Stand 12/2020)

Nord

Laut Gutachten sind auch für den Stadtbezirk Nord steigende Schüler*innen-Zahlen zu erwarten. Sie ergeben sich vor allem aus dem Einzugsbereich der beiden benachbarten Grundschulen Hermann-Löns und Overberg im Ortsteil Boelerheide. Auch wenn der Zuwachs bislang nicht im prognostizierten Ausmaß eingetreten ist, sind perspektivisch bauliche Erweiterungen erforderlich. In der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung ist der genaue Umfang zu prüfen, wobei auch mögliche Raumbedarfe der benachbarten Förderschule Fritz Reuter zu berücksichtigen sind.

 

GS Hermann-Löns & Overberg

Vorlage: noch offen

Ziel:

  • Einrichtung von zusätzlichen Plätzen gemäß dem ermittelten Bedarf zum Schuljahr 2027/2028

Stand:

  • Umsetzung wurde aufgrund der Priorisierung der Baumaßnahmen plangemäß noch nicht begonnen*
  • Alternative Umsetzungsmodelle sind bei dieser Maßnahme ebenfalls

denkbar

  • Um die rechtzeitige Umsetzung der Maßnahme sicherzustellen, ist der Beginn der Maßnahme bis 07/2024 erforderlich

 

Beschreibung:

  • Erweiterung an bestehenden Stand-orten
  • Berücksichtigung folgender Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung auf der Grundlage einer Kostenschät-zung: 2024 = 200.000 (Planung), 2025/2026 jeweils rd. 1,7 Mio. (Umsetzung)

Eilpe / Dahl

Im Gutachten wird ein zunehmender Platzbedarf an der Grundschule Astrid Lindgren prognostiziert. Dort ist jedoch keine bauliche Erweiterung vorgesehen, sondern bei Bedarf die perspektivische Lenkung von Schüler*innen zur derzeit 2-zügigen Grundschule Volmetal. Da diese das Gebäude der ehemaligen Hauptschule Dahl nutzt, sind neben den aktuell notwendigen Räumen weitere Räume vorhanden.

GS Volmetal

Vorlage: 0225/2021

Ziel:

  • Abschluss der Renovierungs- und Anpassungsarbeiten bis zum Sommer 2023

Stand:

  • Mit der Umsetzung der Baumaß-nahme konnte aufgrund der Stellenvakanz noch nicht begonnen werden*
  • Die rechtzeitige Umsetzung der Maßnahme bis zum Sommer 2023 ist nicht mehr realisierbar

Beschreibung:

  • Ertüchtigung der Räume für allgemeine Grundschulzwecke
  • Berücksichtigung HH-Mittel in 2022: 200.000

 

r die Grundschulen lässt sich folgendes Zwischenfazit ziehen:

 

  • Mit den beschlossenen Maßnahmen können bei einer planmäßigen Umsetzung in den nächsten Jahren insgesamt 500 neue Grundschulplätze geschaffen werden. Gemäß dem größten Bedarf konzentriert sich die Einrichtung von neuen Schulplätzen auf den Stadtbezirk Mitte. Hinzu kommen die Ausweitung des OGS-Angebots um 160 Plätze, sowie der Ersatz von abgängigen Pavillonanlagen bzw. die Ertüchtigung von Räumen zum Erhalt von Schulplätzen in den anderen Stadtbezirken.
  • Die Investitionssumme beläuft sich nach den bisherigen Kostenschätzungen insgesamt auf rund 23,9 Mio. €, wobei angesichts der Marktsituation Kostensteigerungen wahrscheinlich sind.

 

b) Maßnahmen im Bereich der Sekundarstufen I und II

 

In der Gesamtbetrachtung wird für die Sekundarstufen I und II im Zeitraum von 2020/2021 bis 2024/2025 ein relativ moderater Anstieg prognostiziert. Der deutlich stärkere Anstieg im Zeitraum von 20205/2026 bis 2029/2030 ist wie beschrieben zum Teil auf den Einmaleffekt der Rückkehr zu G 9 an den Gymnasien zurückzuführen.

 

Global gesehen ist ab dem Schuljahr 2023/2024 eine zunehmende Platzunterdeckung zu erwarten, die bis zum Schuljahr 2029/2030 auf 7,88 Züge anwachsen wird. Demgemäß wurden bislang folgende Maßnahmen beschlossen oder beauftragt:

 

Errichtung 4. Städtische Gesamtschule

Vorlage: 0583/2020

Ausgangslage:

  • Laut Prognose des Gutachtens perspektivisch Verringerung der Nachfrage nach Hauptschulplätzen demgemäß Reduktion des Angebots von bisher 6 auf 4 Züge, d. h. um insgesamt 288 Plätze, und Erhöhung des Gesamtschulangebots um 4 Züge, d. h. um insgesamt rund 650 Plätze in der Sekundarstufe I sowie 210 Plätze in der Sekundarstufe II.
  • Beschluss zur zeitnahen Einrichtung einer vierzügigen städtischen Gesamtschule im Stadtbezirk Mitte in 06/2020 mit einer Errichtung der Schule im Schulzentrum Wehringhausen, welches derzeit von der Gesamtschule FESH (privater Schulträger) und der Förderschule Friedrich-von-Bodelschwingh genutzt wird

a)       Verlagerung des Standortes der FESH

Ziel:

  • Start des Schulbetriebs zum Schuljahr 2024/2025

Stand:

  • Zustimmung des Rates zum Verkauf am 31.03.2022

 

  • Maßnahme befindet sich im Plan

Beschreibung:

  • Übernahme des aktuell als Nebenstandort von der Geschwister Scholl Schule genutzten Hauptschul-gebäudes in Vorhalle durch die FESH, wodurch für die Stadt zunächst die Ressource von 2 Hauptschulzügen entfallen

b)      Container am Hauptschule Geschwister Scholl (Übergangslösung)

Ziel:

  • Nutzung der Container mit Beginn des Schuljahres 2023/2024

Stand:

  • Maßnahme befindet sich im Plan

Beschreibung:

  • Kompensation der entfallenden vier Hauptschulzüge durch die Aufstellung von Unterrichtscontainern im erforderlichen Umfang am Hauptstandort der Hauptschule Geschwister Scholl
  • Kostenschätzung: rd. 810.000 bei einer 2-jährigen Anmietung (Stand: 04/2022)

c)       Renovierungs- und Anpassungsarbeit im Schulzentrum Wehringhausen

Ziel:

  • Start mit dem Standortwechsel der FESH idealerweise ab dem Schuljahr 2024/2025 ggf. mit dem Schuljahr 2025/2026, da die Arbeiten teilweise vor dem Start umgesetzt werden müssen

Stand:

  • Umsetzung wurde aufgrund der Priorisierung der Baumaßnahmen plangemäß noch nicht begonnen*
  • Um die rechtzeitige Umsetzung der Maß-nahme sicherzustellen, ist der Beginn der Maßnahme rd. 2,5 Jahre vor Schulstart erforderlich

Beschreibung:

  • Renovierung und Anpassung der durch die FESH genutzten Räume (ca. die Hälfte), wobei durch den schrittweisen Aufwuchs die durch die FESH überlassenen Räume für die ersten beiden Schuljahre ggf. für ein weiteres Schuljahr ausreichen
  • Geplante HH-Mittel auf der Basis einer Kostenschätzung (Stand: 07/2021): 775.000 in 2024 und 500.000 in 2025

d)      Standortwechsel der Förderschule Friedrich von Bodelschwingh (Lernen)

Ziel:

  • Zur Sicherstellung des passenden Umzugs der Schule Abschluss der Arbeiten zwei Jahre nach Start der neuen Gesamtschule, d. h. zum Schuljahr 2026/2027 bzw. 2027/2028)

Stand:

  • Einleitung der Umsetzung ist noch nicht erfolgt, da aufgrund der begrenzten Personalressourcen bei der städtischen Gebäudewirtschaft alternative Umsetzungsmodelle geprüft werden müssen (zum Stand der Prüfung siehe unten)
  • Um die rechtzeitige Umsetzung der Maßnahme sicherzustellen, ist der Beginn der Maßnahme rd. 3,5 Jahre vor Schulstart erforderlich

Beschreibung:

  • Erweiterung und Ertüchtigung des derzeit in Teilen für die Beschulung von Flüchtlingen aus der Ukraine genutzten Gebäudes der ehemaligen Förderschule August Hermann Francke zur Sicherstellung des Standortwechsels der Förder-schule Friedrich von Bodelschwingh
  • Geplante HH-Mittel auf der Basis einer Kostenschätzung (Stand: 05/2021): 510.000 in 2023 für die Planung, jeweils rd. 1,4 Mio. in 2024 und 2025 für die Umsetzung

Erweiterung des Sekundarangebots in Haspe

Vorlage: 1061/2022

Ausgangslage:

  • Laut Prognose des Gutachtens besteht weiterer Schulraumbedarf in der Sekundarstufe I
  • Nutzung des aktuell zur Hälfte als Wohnheim für Flüchtlinge genutzten ehemaligen Schulgebäudes der GS Kückelhausen als kleinerer Teilstandort der Realschule Haspe oder der Hauptschule Ernst Eversbusch, die fußläufig 7 Minuten entfernt sind (z. B. für die 5. und 6. Jahrgangstufe), zur Einrichtung eines weiteren Zugs, d. h. 162 Plätze
  • Voraussetzung ist das Schaffen einer alternativen Möglichkeit zur Unterbringung der Geflüchteten

 

Ziel:

  • Inbetriebnahme des ehemaligen Schulgebäudes der Grundschule Kückelhausen als Teilstandort zum Schuljahr 2026/2027

Stand:

  • Mit der Umsetzung der Baumaßnahme konnte aufgrund der Stellenvakanz noch nicht begonnen werden*
  • Die rechtzeitige Umsetzung der Maßnahme, für die ein Durchführungs-zeitraum von etwa 3,5 Jahren erforderlich ist, ist bis zum Sommer 2026 nicht mehr realisierbar

 

Beschreibung:

  • Rückbau des als Flüchtlingswohnheim genutzten Teils sowie Sanierung der anderen Hälfte (u. a. statische Probleme)
  • Geplante HH-Mittel auf der Basis einer Kostenschätzung (Stand: 07/2021): 300.000 in 2024 für die Planung, sowie 600.000 in 2025 und 740.000 in 2026 für die Umsetzung

Umstellung von G8 auf G9

 

Ausgangslage:

  • Laut Prognose des Gutachtens ergeben sich entsprechende räumliche Anpassungsbedarfe an den Gymnasien durch die Umstellung von G 8 auf G 9 zum Schuljahr 2026/2027

Nutzung HS-Gebäude Hohenlimburg

Vorlage: 0583/2020

Ziele:

  • Abschluss der Anpassungsarbeiten im Sommer 2023 und damit Erweiterung um einen Zug, d. h. um rund 160 Plätze in der Sekundarstufe I sowie rund 150 Plätze in der Sekundarstufe II
  • Vorübergehende Unterbringung von Flüchtlingen (4 Klassen), wobei nach der Sanierung 3 weitere Klassenräume genutzt werden können

Stand:

  • Neue Raumnutzung erfolgt bereits zum Teil, wobei einzelne Instandhaltungs-arbeiten über den Fach-bereich Gebäudewirtschaft beauftragt sind
  • Mit der vollständigen Umsetzung der Baumaß-nahme konnte aufgrund der Stellenvakanz noch nicht begonnen werden*
  • Die rechtzeitige Umsetzung der Maßnahme bis zum Sommer 2023 ist nicht mehr realisierbar

 

 

Beschreibung:

  • Aufteilung der Räume des ehemaligen Hauptschulgebäudes auf die WerkStattSchule, die Grundschule Im Kley sowie das Gymnasium Hohenlimburg, wobei das Gymnasium die meisten Räume erhalten hat
  • Geplante HH-Mittel auf der Basis einer Kostenschätzung (Stand: 07/2021): 355.000 in 2022

Erweiterung Theodor-Heuss-Gymnasium

Vorlage: 1061/2022

Ziel:

  • Inbetriebnahme des vierten Geschosses zum Schuljahr 2026/2027 mit einer Ausweitung von 3,5 auf 4 Züge, d. h. 81 Plätze in der Sekundarstufe I sowie 75 Plätze in der Sekundarstufe II

Status:

  • Maßnahme befindet sich im Plan.

Beschreibung:

  • Fertigstellung des 3-geschossigen Ersatzbaus bis Ende 2022
  • Ausbau des bei der Planung (u. a. Statik und Versorgungsanschlüsse) bereits berücksichtigten vierten Geschosses
  • Geplante HH-Mittel auf der Basis einer Kostenschätzung (Stand: 07/2021): 100.000 für die Planung in 2023

Erweiterung Albrecht-Dürer-Gymnasium

Vorlage: 1061/2022

Ziel:

  • Inbetriebnahme eines Solitärs mit Beginn des Schuljahres 2026/2027, um die notwendigen Räume für den Weiterbetrieb des zweizügigen Gymnasiums bei der Umstellung von G 8 auf G 9 zu schaffen

 

 

Status:

  • Umsetzung wurde aufgrund der Priorisierung der Baumaßnahmen plangemäß noch nicht begonnen*

 

  • Um die rechtzeitige Umsetzung der Maßnahme sicherzustellen, ist der Beginn der Maßnahme bis 07/2023 erforderlich

Beschreibung:

  • Errichtung eines mehrgeschossigen Solitärs auf dem oberen Schulhof zur Sicherstellung des Raumbedarfs für die Umstellung auf G 9
  • Bedarf an rd. 6 Räume mit jeweils 75 qm, sowie 2 kleinere Räume, wobei erst die konkrete Planung zeigen wird, ob sich dies im Hinblick auf die zulässige Größe des Solitärs vollständig umsetzen lässt
  • Geplante HH-Mittel auf der Basis einer Kostenschätzung (Stand: 07/2021): 400.000 in 2023 für die Planung, sowie jeweils 800.000 in 2024 und 2025 für die Umsetzung

 

*Um die rechtzeitige Umsetzung der Baumaßnahmen sicherzustellen, ist es erforderlich, die jeweilige Planstelle des Projektleiters beim Fachbereich Gebäudewirtschaft rund ein halbes Jahr vor Mnahmenbeginn zu besetzen.

 

In der Gesamtbetrachtung lässt sich für die Sekundarstufen I und II folgendes Zwischenfazit ziehen:

 

  • Mit den beschlossenen Maßnahmen sollen in den nächsten Jahren insgesamt 767 zusätzliche Plätze in der Sekundarstufe I und 453 in der Sekundarstufe II geschaffen werden. Hinzu kommt die Maßnahme zur Sicherstellung der Umstellung von G 8 auf G 9 am Albrecht-Dürer-Gymnasium.
  • Die Investitionssumme beläuft sich nach den bisherigen Kostenschätzungen insgesamt auf rund 9,5 Mio. €. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei einigen Maßnahmen um Annahmen auf der Grundlage von Erfahrungswerten der Vergangenheit handelt. Im Rahmen einer Kostenschätzung nach DIN 2766 sowie angesichts der Marktsituation ist von höheren Investitionskosten auszugehen.
  • Beginnend mit dem Schuljahr 2028/2029 werden nach den heutigen Berechnungen die vorhandenen Raumressourcen einschließlich der dargestellten schulorganisatorischen Maßnahmen erneut nicht ausreichen. Angesichts des längeren Zwischenzeitraums wird es wichtig sein, schuljährlich die Prognosezahlen mit den Ist-Zahlen der Schulstatistik abzugleichen, um je nach Entwicklung notwendige Nachjustierungen oder neue Maßnahmen rechtzeitig einzuleiten.

 

c) Maßnahmen im Bereich der Förderschulen

 

Wie bereits bei den Maßnahmen für die Grund- sowie weiterführenden Schulen deutlich wurde, gibt es auch bei den Förderschulen aufgrund steigender Schüler*innen-Zahlen einen entsprechenden Handlungsbedarf. Die bereits ergriffenen bzw. geplanten Maßnahmen stehen zum Teil in einem engen Zusammenhang mit den Maßnahmen in den Grund- bzw. weiterführenden Schulen und sind in der folgenden Tabelle noch einmal zusammengefasst dargestellt:

 

Gustav Heinemann (Geistige Entwicklung)

Vorlage: 0890/2021

Beschreibung:

  • Mit Beginn des Schuljahres 2022/2023 Nutzung des ehemaligen Grundschulgebäudes in Hagen-Dahl als Übergangslösung
  • Deckung der Bedarfe der Förderschule im Zusammenhang mit der Erweiterung der benachbarten Grundschule Goldberg (Franzstraße) durch die Übernahme des überwiegenden Teils der bisherigen Grundschulräume nach der Inbetriebnahme des Grundschulneubaus zum Schuljahr 2025/2026

Stand:

  • Nutzung des GS-Gebäudes in Dahl planmäßig erfolgt
  • siehe zudem Erweiterung Grundschule Goldberg (Franzstraße)

Fritz Reuter (Lernen)

Vorlage: -

Beschreibung:

  • Deckung des sich ggf. ergebenden zusätzlichen Raumbedarfs im Zuge der Überlegungen hinsichtlich einer baulichen Erweiterung für die Grundschulen Hermann Löns und Overberg im Hagener Norden

Stand:

  • siehe Erweiterungen Grundschulen Hermann Löns und Overberg

Friedrich von Bodelschwingh (Lernen)

Vorlage: 0583/2020

Beschreibung:

  • Umzug in das Gebäude der ehemaligen Förderschule August Hermann Francke im Zuge der Planungen zur Errichtung einer vierten städtischen Gesamtschule

 

Stand:

  • siehe Planungen zur vierten Gesamtschule

Wilhelm Busch (Emotionale und soziale Entwicklung)

Vorlage: 0157/2022

Beschreibung:

  • Aktuelle Unterbringung der Schule in der Obernahmer, wobei der Mietvertrag mit dem Werkhof e. V. bis zum Jahr 2027 läuft
  • Erste Prüfung der Unterbringung der Sekundarstufe I der Schule am Standort Oeger Straße 64 (ehemals Förderschule Pestalozzi); perspektivisch Gesamtunterbringung, wobei dies eine bauliche Erweiterung an dem Standort voraussetzt

Stand:

  • Die Grobprüfung der grundsätzlichen Machbarkeit läuft, Bei positivem Ergebnis, soll eine Machbarkeitsstudie mit Kostenschätzung beauftragt werden

 

 

r die Förderschulen lässt sich folgendes Zwischenfazit ziehen:

 

  • Mit Ausnahme einer möglichen Zusammenführung der Förderschule Wilhelm Busch am ehemaligen Standort der Förderschule Pestalozzi an der Oeger Straße 64 stehen die weiteren Maßnahmen bei den Förderschulen im Zusammenhang mit denenr die Grund- bzw. weiterführenden Schulen.
  • Generell wird davon ausgegangen, dass mit den getroffenen Maßnahmen das Angebot in den nächsten zwei Schuljahren ausreichen wird. Eine mittel- und langfristige Perspektive wird noch in einer gesonderten Darstellung unter Berücksichtigung der Inklusionsplätze an den allgemeinbildenden Schulen zu erarbeiten sein.
  • Angesichts des begrenzten Raumangebots können an der Förderschule Wilhelm Busch derzeit nur Schüler*innen mit sehr starkem sozialen und emotionalen Unterstützungsbedarf aufgenommen werden. Der Gesamtbedarf ist höher, und soll bei zukünftigen Planungen Berücksichtigung finden.

 

3. Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen

 

Die Zusammenstellung macht deutlich, dass bereits eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet wurden, um dem steigenden Bedarf an Schulplätzen gerecht zu werden. Insgesamt sollen damit rund 500 Grundschulplätze sowie 767 Plätze in der Sekundarstufe I und 453 Plätze in der Sekundarstufe II geschaffen werden. Weitere Maßnahmen betreffen den OGS-Ausbau oder z. B. den Ersatz von abgängigen Pavillons und die Sicherstellung des Raumangebots zur Umstellung von G 8 auf G 9. Das Investitionsvolumen beläuft sich ohne Berücksichtigung von Kostensteigerungen sowie der Konkretisierung von Planungen dabei in den nächsten Jahren bereits auf insgesamt rund 33,4 Mio. €.

 

Aus Sicht der Schulentwicklungsplanung ist im Hinblick auf die Umsetzung die Einhaltung der angegebenen Zeitziele eine zwingende Voraussetzung, um wie laut Schulgesetz NRW erforderlich,nftig allen Schüler*innen planmäßig einen Platz zur Verfügung stellen zu können. Sollte dies nicht möglich sein, wäre die Erfüllung der Schulpflicht gefährdet.

Gleichzeitig zeichnet sich bereits jetzt ab, dass für die Realisierung von Maßnahmen ein längerer Zeitraum benötigt wird, als zunächst angenommen wurde. Die Ursache hierfür ist u. a. die eingeschränkte Verfügbarkeit von Personal und Material im Bausektor. Hinzu kommt, dass aufgrund der oben erwähnten Fluchtbewegung aus der Ukraine sowie der wieder zunehmenden Zuwanderung aus anderen Ländern die Zahl der Schüler*innen derzeit schneller steigt, als überhaupt zusätzlicher Schulraum geschaffen werden kann. Zusammengenommen stellt dies alle Akteure nicht zuletzt die Schulen und die in ihnen tätigen Personen vor eine große Herausforderung.

 

Daraus ergeben sich für das weitere Vorgehen folgende Anforderungen:

 

a) Prioritäre Umsetzung von schnell zu realisierenden Übergangslösungen

 

Bislang betrifft dies drei Maßnahmen. So wurde die erneute Nutzung der ehemaligen Schule in Hagen-Dahl zum Schuljahr 2022/2023 beschlossen (Vorlage 0890/2021) und planmäßig umgesetzt. Damit erhalten die Förderschule Gustav Heinemann für die Einrichtung von zwei zusätzlichen Klassen und die Grundschule Goldberg (Franzstraße) für die Einrichtung einer vierten Eingangsklasse die dringend benötigten Räume.

Zudem soll die für die Überbrückungszeit des Ersatzbaus am Theodor-Heuss-Gymnasium genutzte Containeranlage mit acht Unterrichtsräumen bis zum Sommer 2023 zum sogenannten Postsportplatz umgesetzt werden (Vorlage 0633/2022). Damit sollen Engpässe im Grundschulbereich „abgefedert“ werden, die sich durch die absehbaren zeitlichen Verzögerungen bei der Errichtung der neuen Grundschule Terra 1 sowie bei der Erweiterung der Grundschule Henry van de Velde ergeben.

 

Nach Erörterungen innerhalb der Verwaltung und mit der Schulleitung soll die Containeranlage an die Grundschule Henry-van-de-Velde angebunden werden. Damit kann während der Bauzeit des Erweiterungsbaus am Standort in der Blücherstraße eine Entlastung geschaffen werden, die sich insbesondere aus der während der Bauphase nicht im ausreichenden Maße zur Verfügung stehende Schulhoffläche ergibt. Gleichzeit können im Hinblick auf die anhaltende Zuwanderung weitere Klassen eröffnet werden.

 

Zur Kompensation der anhaltenden Zuwanderung vor allem aus der Ukraine werden zudem seit Sommer 2022 im Grundschulbereich unter Anbindung an die GS Astrid-Lindgren Räume im Gebäude der ehemaligen Förderschule August-Hermann-Francke genutzt. Dies wird solange notwendig sein, bis die Grundschule auf dem Areal Terra 1 zur Verfügung steht. In der Sekundarstufe werden unter Anbindung an die Realschule und das Gymnasium dafür Räume im Gebäude der ehemaligen Hauptschule Hohenlimburg genutzt.

 

Es ist nicht auszuschließen, dass kurzfristig weitere Übergangslösungen umgesetzt werden müssen.

 

b) Konzentration auf die Umsetzung der bereits geplanten und beschlossenen Maßnahmen sowie Prüfung alternativer Umsetzungsmodelle

 

Angesichts der Situation im Baubereich bedeutet die erforderliche Konzentration auf die Umsetzung der bereits geplanten und beschlossenen Maßnahmen auch, dass ggf. andere Maßnahmen in der baulichen Unterhaltung im Schulbereich, die nicht zwingend erforderlich sind bzw. noch aufgeschoben werden können, auch kurzfristig zurückgestellt werden müssen.

 

Ergänzend hinzu kommt die Notwendigkeit zu prüfen, welche alternativen Umsetzungsmodelle denkbar sind. Dies erfordert allerdings wiederum den Einsatz von personellen Ressourcen, da die Entwicklung solcher Modelle ein Zusammenwirken von schulfachlichen und baufachlichen Kompetenzen erfordert. Zwischenzeitlich hat es hierzu weitere interne Abstimmungsgespräche sowie Recherchen gegeben und es soll möglichst zügig ein Vorschlag zum weiteren Vorgehen erstellt werden. Hilfreich könnte ggf. die Einschaltung einer externen Beratung sein. Dies ist aber noch abschließend zu prüfen.

 


 

c) Planung und Umsetzung von weiteren Maßnahmen

 

Mit den bereits vereinbarten Maßnahmen wird nach dem derzeitigen Stand perspektivisch noch keine generelle Entlastung geschaffen, zumal von weiter steigenden Zahlen auszugehen ist. Dies betrifft sowohl die Anzahl der vorhandenen Schulplätze als auch z. B. das Raumprogramm. Letzteres umfasst angesichts der angespannten Situation nur die Dinge, die zwingend erforderlich sind. Um Spielräume sowohl für kleinere Klassen als auch für die pädagogische Entwicklung zu gewinnen, sind perspektivisch weitere Maßnahmen erforderlich. Hinzu kommt der erforderliche OGS-Ausbau, sowie die Umsetzung der Inklusion.

 

Um darauf zu reagieren, könnten ausgehend von politischen Vorschlägen und verwaltungsinternen Überlegungen insbesondere folgende Liegenschaften perspektivisch als Schulstandorte in Erwägung gezogen werden, zu denen eine erste Prüfung vorgenommen worden ist. Die Ergebnisse sind im Folgenden dargestellt:

 

Areal Bettermann

Gemarkung:  Hagen Flur:  37    Flurstücke:  156

                                                                          141

Flächengröße:  4.187 m²

Eigentümer:  Privat

 

Planungsrecht:
FNP:  Gemischte Baufläche Zweckbestimmung

         Parkplatz
B-Plan:  Nr. 1/91 Märkischer Ring

ISEK:  M6 Stadt ans Elbersufer
           PG1 Teilräumliches Handlungskonzept

           Hagen Zentrum

Einzugsgebiet:  Zentrum / Remberg / Emst West

                            Eppenhausen

Topographie:  ebene Fläche

Ausgangslage:

 

Die Fläche wird im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche mit der Zweckbestimmung Parkplatz dargestellt. Zusätzlich befindet sich das Bettermann Gelände im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 1/91 Märkischer Ring, der für die Fläche ein Kerngebiet festsetzt.

 

Die Planungsverwaltung befindet sich aktuell in Abstimmungen mit einem Vorhabenträger bezüglich der Entwicklung des Geländes. Die Planungen sehen auf dem Gelände derzeit die Errichtung einer 2 bis 3 zügigen Grundschule zum Schuljahr 2025/2026 mit einer Ein-Feld-Sporthalle und einem Lebensmittel-discounter vor.

Schulfachliche Einschätzung:

 

Die schulische Nutzung des Geländes wird angestrebt, da im Vergleich zu den beiden anderen Arealen eine schnelle Lösung möglich und dort Schulplätze geschaffen werden, wo sie dringend benötigt werden.

 

 

 

 

 

Areal Reiterverein Humpertstraße

Gemarkung:  Hagen Flur:  1    Flurstück:  616

Flächengröße:  18.412 m²

Eigentümer:  Stadt Hagen und Privat

 

Planungsrecht:
FNP:  Grünfläche mit Zweckbestimmung 

          Sportliche Zwecke dienende Gebäude und

           Einrichtungen
B-Plan:  Planungsbereich nicht innerhalb eines

   B-Plans

ISEK: (Fley) F2 Revitalisierung von
           Ein- und Zweifamilienhäusern

Einzugsgebiet:  Altenhagen / Fley / Hochschul-
                            viertel / Boelerheide 

Topographie:  leichtes Gefälle

Ausgangslage:

 

Die Fläche des ehemaligen Reitervereins am Höing wird im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen dargestellt. Für die Entwicklung der Fläche ist sowohl ein FNP-Änderungsverfahren, als auch die Schaffung von Planungsrecht, durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

Die Erschließung der Fläche erfolgt derzeit über die Humpertstraße im Süden. Durch die Errichtung einer Schule auf dem Gelände ist mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen in dem angrenzenden Wohngebiet zu rechnen, welches durch die Planungsverwaltung als kritisch bewertet wird und im Zuge konkreter Planungen weiter untersucht werden muss.

 

Der Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung schlägt vor das laufende Bauleitplanverfahren der Mehrzweckhalle zunächst abzuschließen. Im Anschluss daran kann ein neues Planverfahren auf gesicherter Grundlage eingeleitet werden.

Schulfachliche Einschätzung:

 

Die schulische Nutzung des Geländes wird angestrebt, da die Entwicklungs-potentiale im Vergleich zum Postsportplatz größer sind. Im Vergleich zum Bettermanngelände ist eine längere Vorlaufzeit erforderlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Areal Postsportplatz am Höing

Gemarkung: Hagen Flur:  1   Flurstücke:  247

                                                                       249

Flächengröße:  8.022 m²

Eigentümer:  Stadt Hagen und Privat

 

Planungsrecht:
FNP:  Grünfläche mit Zweckbestimmung Sport-

          platz
B-Plan:  Nr. 9/63 Gelände am Höing - Stadthalle

ISEK: (Fley) F2 Revitalisierung von
           Ein- und Zweifamilienhäusern

Einzugsgebiet:  Altenhagen / Fley / Hochschul-
                            viertel / Boelerheide 

Topographie:  leichtes Gefälle

Ausgangslage:

 

Die Fläche des ehemaligen Sportplatzes des Post SV Hagen wird im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt. Zusätzlich setzt der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 9/63 Gelände am Höing - Stadthalle für die Fläche eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz fest.

 

Für die Entwicklung der Fläche ist sowohl ein FNP-Änderungsverfahren, als auch die Schaffung von Planungsrecht durch die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Im Hinblick auf die stetig ansteigenden Schülerzahlen und der damit verbundenen dringend benötigten Schulplätze soll die Containeranlage des Theodor-Heuss-Gymnasiums auf den Postsportplatz ab dem Schuljahr 2023 umgesetzt werden.

 

Diese „Übergangslösung ist im Rahmen einer temporären Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes möglich.

Um die Fläche zur dauerhaften Nutzung als Schulstandort im Rahmen eines FNP- und eines Bauleitplanänderungsverfahren zu sichern, bedarf es allerdings weiterer konkreter Prüfungen, da auch die Erschließung des Geländes problematisch ist.

Schulfachliche Einschätzung:

 

Die übergangsweise Nutzung ist dringend erforderlich. Für eine dauerhafte Nutzung als Schulstandort bietet das Grundstück Areal Reiterverein Humpertstraße die größeren Entwicklungschancen. Der Vergleich mit dem Areal Bettermann zeigt auf, dass dort zügig mit der Umsetzung begonnen werden könnte, wohingegen beim Areal Postsportplatz aufgrund der Bauleitplanung eine längere Vorlaufzeit zu erwarten ist.

 

Zusätzlich zu den genannten Flächen wurde die Verwaltung ausgehend von einem Werkstattgespräch am 19.05.2022 beauftragt, eine bauliche Erweiterung der Grundschule Boloh zu prüfen. Im Ergebnis wäre eine Erweiterung um einen Zug, d. h. 100 zusätzliche Plätze, möglich. Die überschlägige Kostenschätzung aus Juni 2020 sah ein Volumen von rund 3,4 Mio. € vor (Vorlagen 0533/2020 und 0748/2020). Die Maßnahme wurde zugunsten der baulichen Erweiterung an der Grundschule Henry van de Velde in 2020 nicht weiterverfolgt, kann jedoch bei Bedarf neu bewertet werden. Dabei wäre zu berücksichtigen, dass im Bereich „nningsbruch“ in den nächsten Jahren ein neues Bebauungsgebiet erschlossen werden soll und inwieweit dort die Möglichkeit besteht, von Anfang an, bei den Planungen einen Schulstandort zu berücksichtigen.

 

 

 

d) Flankierende Maßnahmen

Wie oben bereits ausgeführt ist aufgrund der Dynamik eine kontinuierliche Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung sowie eine verwaltungsinterne Abstimmung darüber erforderlich. Dies betrifft auch die laufende Information der Gremien über den Stand. Dazu sollen die Strukturen bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. In einem ersten Schritt wurde in Anlehnung an die Umsetzung des Kommunalinvestitionsfördergesetzes eine regelmäßige Bauroutine eingeführt, die unter Beteilung der Beigeordneten den Austausch zwischen der schulfachlichen und baufachlichen Seite sicherstellt.

 

Die Sicherstellung eines quantitativ ausreichenden und sich qualitativ weiterentwickelnden Schulsystems stellt angesichts der beschriebenen Situation und dem engen zeitlichen Rahmen für alle beteiligten Akteure eine große Herausforderung dar. Damit die Umsetzung gelingt ist ein Schulterschluss zwischen Schulen, Verwaltung und Politik erforderlich. Hinzu kommt die Einbeziehung der weiteren Akteure. Dies gilt insbesondere für die Eltern und die untere und obere Schulaufsicht. Dabei ist nicht außer Acht zu lassen, dass es parallel zur Schaffung eines angemessenen Schulraums auch eine Reihe von inhaltlichen Herausforderungen gibt, auf die reagiert werden muss.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

Die finanziellen Auswirkungen sind in den Einzelvorlagen dargestellt und entsprechend dort berücksichtigt.

 

 

Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Martina Soddemann

Oberbürgermeister

Beigeordnete

 

 

gez. Christoph Gerbersmann

Bei finanziellen Auswirkungen:

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

08.12.2022 - Schulausschuss

Reduzieren

08.12.2022 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

rger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bericht fortzuschreiben und regelmäßig in den Gremien zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

 

 

SPD

4

 

 

ndnis 90/ Die Grünen

2

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

rger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine vertiefte Planung zur Nutzung des Bettermann-Areals für eine mögliche 2- bis 3-zügige Grundschule vorzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

3

2

 

SPD

4

 

 

ndnis 90/ Die Grünen

2

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

rger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

2

Enthaltungen:

0

 

 

 

 

 

 

4. Parallel dazu wird die Verwaltung beauftragt, ergebnisoffen zu prüfen, ob das Areal "Volme Aue" für eine 2- bis 3-zügige Grundschule in Betracht kommt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

-

-

SPD

4

-

-

ndnis 90/ Die Grünen

2

-

-

AfD

-

1

-

Hagen Aktiv

1

-

-

rger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

-

-

FDP

1

-

-

Die Linke

-

-

1

HAK

1

-

-

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

1

Enthaltungen:

1

 

 

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit einer Schulnutzung des Areals Reiterverein Humpertstraße aus städtebaulicher Perspektive zu prüfen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

 

 

SPD

4

 

 

ndnis 90/ Die Grünen

2

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

rger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

 

 

Reduzieren

13.12.2022 - Infrastrukturausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bericht fortzuschreiben und regelmäßig in den Gremien zu berichten.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt eine vertiefte Planung zur Nutzung des Bettermann-Areals für eine gliche 2- bis 3-gige Grundschule vorzustellen.

 

4. Parallel dazu wird die Verwaltung beauftragt, ergebnisoffen zu prüfen, ob das Areal „Volme Aue“r eine 2- bis 3-zügige Grundschule in Betracht kommt.

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit einer Schulnutzung des Areals Reiterverein Humpertstraße aus Städtebaulicher Perspektive zu prüfen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Zur Kenntis genommen

 

 

 

Reduzieren

15.12.2022 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bericht fortzuschreiben und regelmäßig in den Gremien zu berichten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine vertiefte Planung zur Nutzung des Bettermann-Areals für eine mögliche 2- bis 3-zügige Grundschule vorzustellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

13

 

 

SPD

11

 

 

ndnis 90/ Die Grünen

7

 

 

AfD

2

3

 

Hagen Aktiv

 

 

3

rger für Hohenlimburg / Die PARTEI

3

 

 

FDP

2

 

 

Die Linke.

2

 

 

HAK

2

 

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

43

Dagegen:

3

Enthaltungen:

3

 

 

 

4. Parallel dazu wird die Verwaltung beauftragt, ergebnisoffen zu prüfen, ob das Areal „Volme Aue“r eine 2- bis 3-zügige Grundschule in Betracht kommt.

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit einer Schulnutzung des Areals Reiterverein Humpertstraße aus städtebaulicher Perspektive zu prüfen.

Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen