Beschlussvorlage - 1087/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulentwicklungsplanung 2020 ffhier: Aktueller Bericht über Raumbedarfe und bauliche Umsetzungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Beteiligt:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; FB65 - Gebäudewirtschaft; VB3 Vorstandsbereich für Jugend und Soziales, Integration, Bildung und Kultur; VB5 Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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08.12.2022
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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08.12.2022
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Erledigt
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Infrastrukturausschuss
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Vorberatung
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13.12.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.12.2022
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Beschlussvorschlag
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bericht fortzuschreiben und regelmäßig in den Gremien zu berichten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Nutzung des Bettermann-Areals für eine 2- bis 3-zügige Grundschule voranzutreiben.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit der angestrebten Schulnutzung des Areals Reiterverein Humpertstraße aus städtebaulicher Perspektive zu vertiefen.
Sachverhalt
Kurzfassung:
Im März 2020 hat das externe Büro biregio das Gutachten zur Schulentwicklungsplanung vorgelegt. Verbunden mit der grundlegenden Aussage, dass der vorhandene Schulraum perspektivisch nicht ausreichen wird, wurden darin steigende Schüler*innenzahlen prognostiziert. Auf der Grundlage des Gutachtens haben die Gremien verschiedene schulorganisatorische Maßnahmen mit dem Ziel der Schulraumerweiterung beschlossen. Hinzu kommen Ersatzmaßnahmen für z. B. alte, abgängige Pavillons sowie Maßnahmen, die den OGS-Ausbau und die Sicherstellung des Raumangebots zur Umstellung von G 8 auf G 9 betreffen.
In der Vorlage werden der aktuelle Stand sowie die zeitliche Perspektive der einzelnen Maßnahmen dargestellt. Zusammenfassend wird deutlich, dass damit bereits eine Reihe von Schritten eingeleitet wurden, um dem steigenden Bedarf an Schulplätzen gerecht zu werden. Insgesamt sollen rund 500 Grundschulplätze sowie 767 Plätze in der Sekundarstufe I und 453 Plätze in der Sekundarstufe II geschaffen werden.
Aus Sicht der Schulentwicklungsplanung ist im Hinblick auf die Umsetzung die Einhaltung der angegebenen Zeitziele eine zwingende Voraussetzung, um, wie laut Schulgesetz NRW erforderlich, künftig allen Schüler*innen planmäßig einen Platz zur Verfügung stellen zu können. Sollte dies nicht möglich sein, wäre die Erfüllung der Schulpflicht gefährdet.
Gleichzeitig zeichnet sich angesichts der Situation im Baubereich bereits jetzt ab, dass für die Realisierung von Maßnahmen ein längerer Zeitraum benötigt wird, als zunächst angenommen wurde. Zudem ist es angesichts der Entwicklung erforderlich, dass neben den bereits beschlossenen Maßnahmen weitere geplant und umgesetzt werden.
Daraus ergeben sich für das weitere Vorgehen die in der Vorlage erläuterten Schritte:
• Umsetzung von schnell zu realisierenden Übergangslösungen
• Konzentration auf die Umsetzung der bereits geplanten und beschlossenen Maßnahmen
• Prüfung von alternativen Umsetzungsmodellen
• Prüfung der Nutzung von weiteren Liegenschaften als Schulstandorte
Flankierend hinzu kommen die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung, die laufende Information der Gremien über den Stand sowie nicht zuletzt ein Schulterschluss zwischen Schulen, Verwaltung und Politik unter Einbeziehung der weiteren Akteure, wie insbesondere den Eltern und der Schulaufsicht.
Begründung
1. Ausgangslage
Im März 2020 hat das externe Büro biregio das Gutachten zur Schulentwicklungsplanung vorgelegt. Verbunden mit der grundlegenden Aussage, dass der vorhandene Schulraum perspektivisch nicht ausreichen wird, wurden darin steigende Schüler*innenzahlen prognostiziert. Auf der Grundlage des Gutachtens haben die Gremien verschiedene schulorganisatorische Maßnahmen mit dem Ziel der Schulraumerweiterung beschlossen. Hinzu kommen Ersatzmaßnahmen für z. B. alte, abgängige Pavillons.
Ausgehend von der Diskussion um die Verlagerung der Containeranlage am Theodor-Heuss-Gymnasium sowie den dazu vorliegenden Sachanträgen wurde die Verwaltung in der Sitzung des Schulausschusses am 15.09.2022 beauftragt, eine gemeinsame Sitzung des Schul- und des Infrastrukturausschusses durchzuführen. Ziel ist es, einen Überblick über alle derzeit in der Umsetzung bzw. Planung befindlichen Maßnahmen im Schulbereich zu geben und den Sachstand darzustellen. Damit soll eine Grundlage für eine regelmäßige Berichterstattung geschaffen werden, um eine zielgerichtete Diskussion von weiteren schulorganisatorischen Maßnahmen zu ermöglichen, wie sie in den beiden Sachanträgen bereits zum Ausdruck gebracht werden und die perspektivisch auch erforderlich sind.
Angesichts des dringenden Handlungsbedarfs zur Sicherstellung der allgemeinen Schulpflicht und der daraus resultierenden Notwendigkeit zur Priorisierung konzentriert sich die Darstellung auf den Grundschulbereich, sowie auf die Sekundarstufen I und II. Dies umfasst auch die Situation an den Förderschulen. Dabei wird nicht verkannt, dass es auch an den Berufskollegs einen Handlungsbedarf gibt und sie z. B. mit dem beruflichen Gymnasium auch einen wichtigen Beitrag zur Versorgung in der gymnasialen Oberstufe leisten. Angesichts der spezifischen Situation und dem differenzierten Bildungsangebot ist allerdings eine gesonderte Betrachtung erforderlich.
Bei den Grundschulen werden auch die bereits geplanten Maßnahmen aufgeführt, die der Erweiterung des Angebots im Offenen Ganztag dienen. Mit dem Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung ergibt sich hier in der Perspektive wie im Kita-Bereich ein weiterer Handlungsbedarf. Dabei ist zu beachten, dass das Land NRW derzeit noch keine konkreten Ausführungsbestimmungen vorgelegt hat. Dies betrifft u. a. auch die Frage, ob und mit welchen Vorgaben dieser Anspruch im Schulgesetz verankert wird. Sowohl vor diesem als auch vor dem Hintergrund der oben bereits genannten Notwendigkeit zur Konzentration auf die Sicherstellung der allgemeinen Schulpflicht, ist der Ausbau gesondert zu betrachten und darzustellen.
2. Entwicklung der Zahl der Schüler*innen
Das Gutachten von biregio enthält eine differenzierte Betrachtung der Entwicklung der Zahl der Schüler*innen. Diese prognostischen Annahmen bildeten die Grundlage für die Beschlüsse zur Umsetzung der verschiedenen schulorganisatorischen Maßnahmen. Deshalb wird die Entwicklung getrennt nach den städtischen Grundschulen sowie für die Sekundarstufen I und II noch einmal zusammengefasst dargestellt.
a) Entwicklung in den städtischen Grundschulen
Aufgeteilt nach den Stadtbezirken ergibt sich folgende Entwicklung:
Gegenüber dem Basisjahr entspricht dies einem Anstieg um 16,5 %. |
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Stadtbezirk | 2019/2020 | 2024/2025 | 2029/2030 | ||
Haspe | 983 | 1.026 | 4,3 % | 1.073 | 9,2 % |
Mitte | 3.142 | 3.499 | 11,4 % | 3.659 | 16,5 % |
Nord | 1.441 | 1.621 | 12,5 % | 1.695 | 17,6 % |
Hohenlimburg | 793 | 937 | 18,2 % | 980 | 23,6 % |
Eilpe/Dahl | 477 | 530 | 11,1 % | 554 | 16,1 % |
Insgesamt | 6.836 | 7.613 | 11,4 % | 7.962 | 16,5 % |
b) Entwicklung in der Sekundarstufe I und II
Aufgeteilt nach den Schulformen ergibt sich folgende Entwicklung:
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Schulform | 2019/2020 | 2024/2025 | 2029/2030 | ||
Hauptschule | 857 | 620 | -27,7 % | 600 | -30,0 % |
Realschule | 1.944 | 2.388 | 22,8 % | 2.490 | 28,1 % |
Gesamtschule | 4.075 | 4.406 | 8,1 % | 4.810 | 18,0 % |
Gymnasium | 5.088 | 4.813 | -5,4 % | 5.950 | 16,9 % |
Sekundarschule | 979 | 1.067 | 9,0 % | 1.210 | 23,6 % |
Insgesamt | 12.943 | 13.294 | 2,7 % | 15.060 | 16,4 % |
c) Weitere Entwicklung und Konsequenzen
Die Prognose von biregio stammt aus dem Jahr 2020 und bezieht sich auf das Basisjahr 2019/2020. Damit konnten die Folgen des Ukrainekriegs noch nicht berücksichtigt werden. Dies gilt auch für die sich abzeichnende erneute Verschärfung der Zuwanderung aus anderen Ländern. Für die Stadt Hagen bedeutet dies, dass in diesem Jahr bislang allein rund 450 Schüler*innen aus der Ukraine zusätzlich versorgt werden müssen. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Zahl noch weiter erhöht.
Nicht nur vor dem Hintergrund der anhaltenden Zuwanderung gibt es nicht nur in Hagen eine hohe Dynamik im Schulsystem, die eine laufende Fortschreibung der Prognose und damit auch der Schulentwicklungsplanung insgesamt erforderlich macht. Deshalb sollen die verwaltungsinternen Strukturen zeitnah bedarfsgerecht weiterentwickelt werden, um diesen Anforderungen besser gerecht werden zu können. Bei Bedarf ist zudem ggf. auch die erneute Einschaltung eines externen Dritten erforderlich.
Parallel dazu müssen die aktuellen Entwicklungen in der weiteren Planung der schulorganisatorischen Maßnahmen bereits berücksichtigt werden. Sie erhöhen den Druck zu einer planmäßigen Umsetzung und erfordern ggf. weitere Übergangslösungen.
2. Sachstand zu den eingeleiteten schulorganisatorischen Maßnahmen
Sowohl im Bereich der Grundschulen als auch für die Sekundarstufe I bzw. II wurden eine Reihe von schulorganisatorischen Maßnahmen eingeleitet, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden. Dies gilt auch für die Förderschulen, bei denen zum Teil die Zahl der Schüler*innen ebenfalls ansteigt und es eine enge Verbindung bzw. Abhängigkeit zu den Maßnahmen in den Grund- und weiterführenden Schulen gibt.
Die Maßnahmen sowie der Stand der Umsetzung wird nach den Bereichen tabellarisch dargestellt und schließt jeweils mit einem Zwischenfazit ab. Der in der Anlage beigefügte Zeitstrahl verschafft einen zusätzlichen Überblick.
Anzahl und Umfang der Baumaßnahmen wurden in die Haushaltsplanung 2022/2023 anhand der im Stellenplan vorhandenen personellen Fachkapazitäten im Fachbereich Gebäudewirtschaft eingestellt. Aufgrund der Situation auf dem Markt für Fachkräfte, ist es trotz erheblicher Bemühungen nicht gelungen, unbesetzte und freiwerdende Stellen zu besetzen. Daher sind bereits eingeplante Baumaßnahmen gefährdet. Für zusätzliche, bei der Erstellung der Haushaltsplanung nicht berücksichtigte Baumaßnahmen stehen beim Fachbereich Gebäudewirtschaft keine Kapazitäten zur Verfügung und werden auch kurzfristig nicht geschaffen werden können.
a) Maßnahmen im Grundschulbereich nach Stadtbezirken
Mitte | Das Gutachten weist für Mitte den stärksten Zuwachs aus. Im Vergleichszeitraum werden bis zum Schuljahr 2024/2025 insgesamt 375 und bis 2029/2030 weitere 160 Schüler*innen mehr erwartet. Der zusätzlich benötigte Schulraum soll durch Schwerpunktsetzungen an einigen Schulstandorten einschließlich der flankierenden Lenkung von Schüler*innen gedeckt werden. Es sollen 5 Züge, d. h. insgesamt 500 neue Plätze geschaffen werden. | ||
GS Henry van de Velde | Vorlagen: 0746/2020, 0792/2021 | ||
Ziel:
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Beschreibung:
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GS Goldberg (Franzstraße) | Vorlage: 0749/2020 | ||
Ziele:
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Beschreibung:
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GS Goldberg (Schulstraße) | Vorlage: 0749/2020 | ||
Ziel:
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Beschreibung:
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Neue GS – Areal Terra 1 | Vorlagen: 1186/2019, 0305/2020 | ||
Ziel:
| Stand:
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Beschreibung:
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Haspe | Das Gutachten weist für Haspe erst zum Schuljahr 2029/2030 einen Bedarf für 30 Schüler*innen aus. Daher sind bislang keine grundsätzlichen baulichen Erweiterungen geplant. | ||
GS Hestert | Vorlage: 0467/2019 | ||
Ziel:
| Stand:
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Beschreibung:
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Hohenlimburg | Der im Gutachten dargestellte perspektivische Bedarf wird durch die Raumüberlassung im ehemaligen Hauptschulgebäude gedeckt (Vorlage 224/2021). Demgemäß sind bislang keine grundsätzlichen baulichen Erweiterungen geplant. | ||
GS Im Kley (Standort Reh) | Vorlage: 0583/2020 | ||
Ziel:
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Beschreibung:
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GS Berchum Garenfeld | Vorlage: 0798/2020 | ||
Ziel:
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Beschreibung:
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Nord | Laut Gutachten sind auch für den Stadtbezirk Nord steigende Schüler*innen-Zahlen zu erwarten. Sie ergeben sich vor allem aus dem Einzugsbereich der beiden benachbarten Grundschulen Hermann-Löns und Overberg im Ortsteil Boelerheide. Auch wenn der Zuwachs bislang nicht im prognostizierten Ausmaß eingetreten ist, sind perspektivisch bauliche Erweiterungen erforderlich. In der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung ist der genaue Umfang zu prüfen, wobei auch mögliche Raumbedarfe der benachbarten Förderschule Fritz Reuter zu berücksichtigen sind.
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GS Hermann-Löns & Overberg | Vorlage: noch offen | ||
Ziel:
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denkbar
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Beschreibung:
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Eilpe / Dahl | Im Gutachten wird ein zunehmender Platzbedarf an der Grundschule Astrid Lindgren prognostiziert. Dort ist jedoch keine bauliche Erweiterung vorgesehen, sondern bei Bedarf die perspektivische Lenkung von Schüler*innen zur derzeit 2-zügigen Grundschule Volmetal. Da diese das Gebäude der ehemaligen Hauptschule Dahl nutzt, sind neben den aktuell notwendigen Räumen weitere Räume vorhanden. | ||
GS Volmetal | Vorlage: 0225/2021 | ||
Ziel:
| Stand:
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Beschreibung:
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Für die Grundschulen lässt sich folgendes Zwischenfazit ziehen:
- Mit den beschlossenen Maßnahmen können bei einer planmäßigen Umsetzung in den nächsten Jahren insgesamt 500 neue Grundschulplätze geschaffen werden. Gemäß dem größten Bedarf konzentriert sich die Einrichtung von neuen Schulplätzen auf den Stadtbezirk Mitte. Hinzu kommen die Ausweitung des OGS-Angebots um 160 Plätze, sowie der Ersatz von abgängigen Pavillonanlagen bzw. die Ertüchtigung von Räumen zum Erhalt von Schulplätzen in den anderen Stadtbezirken.
- Die Investitionssumme beläuft sich nach den bisherigen Kostenschätzungen insgesamt auf rund 23,9 Mio. €, wobei angesichts der Marktsituation Kostensteigerungen wahrscheinlich sind.
b) Maßnahmen im Bereich der Sekundarstufen I und II
In der Gesamtbetrachtung wird für die Sekundarstufen I und II im Zeitraum von 2020/2021 bis 2024/2025 ein relativ moderater Anstieg prognostiziert. Der deutlich stärkere Anstieg im Zeitraum von 20205/2026 bis 2029/2030 ist wie beschrieben zum Teil auf den Einmaleffekt der Rückkehr zu G 9 an den Gymnasien zurückzuführen.
Global gesehen ist ab dem Schuljahr 2023/2024 eine zunehmende Platzunterdeckung zu erwarten, die bis zum Schuljahr 2029/2030 auf 7,88 Züge anwachsen wird. Demgemäß wurden bislang folgende Maßnahmen beschlossen oder beauftragt:
Errichtung 4. Städtische Gesamtschule | Vorlage: 0583/2020 | |
Ausgangslage: |
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a) Verlagerung des Standortes der FESH | ||
Ziel:
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Beschreibung:
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b) Container am Hauptschule Geschwister Scholl (Übergangslösung) | ||
Ziel:
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Beschreibung:
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c) Renovierungs- und Anpassungsarbeit im Schulzentrum Wehringhausen | ||
Ziel:
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Beschreibung:
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d) Standortwechsel der Förderschule Friedrich von Bodelschwingh (Lernen) | ||
Ziel:
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Beschreibung:
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Erweiterung des Sekundarangebots in Haspe | Vorlage: 1061/2022 | |
Ausgangslage: |
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Ziel:
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Beschreibung:
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Umstellung von G8 auf G9 |
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Ausgangslage: |
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Nutzung HS-Gebäude Hohenlimburg | Vorlage: 0583/2020 | |
Ziele:
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Beschreibung:
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Erweiterung Theodor-Heuss-Gymnasium | Vorlage: 1061/2022 | |
Ziel:
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Beschreibung:
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Erweiterung Albrecht-Dürer-Gymnasium | Vorlage: 1061/2022 | |
Ziel:
| Status:
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Beschreibung:
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*Um die rechtzeitige Umsetzung der Baumaßnahmen sicherzustellen, ist es erforderlich, die jeweilige Planstelle des Projektleiters beim Fachbereich Gebäudewirtschaft rund ein halbes Jahr vor Maßnahmenbeginn zu besetzen.
In der Gesamtbetrachtung lässt sich für die Sekundarstufen I und II folgendes Zwischenfazit ziehen:
- Mit den beschlossenen Maßnahmen sollen in den nächsten Jahren insgesamt 767 zusätzliche Plätze in der Sekundarstufe I und 453 in der Sekundarstufe II geschaffen werden. Hinzu kommt die Maßnahme zur Sicherstellung der Umstellung von G 8 auf G 9 am Albrecht-Dürer-Gymnasium.
- Die Investitionssumme beläuft sich nach den bisherigen Kostenschätzungen insgesamt auf rund 9,5 Mio. €. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei einigen Maßnahmen um Annahmen auf der Grundlage von Erfahrungswerten der Vergangenheit handelt. Im Rahmen einer Kostenschätzung nach DIN 2766 sowie angesichts der Marktsituation ist von höheren Investitionskosten auszugehen.
- Beginnend mit dem Schuljahr 2028/2029 werden nach den heutigen Berechnungen die vorhandenen Raumressourcen einschließlich der dargestellten schulorganisatorischen Maßnahmen erneut nicht ausreichen. Angesichts des längeren Zwischenzeitraums wird es wichtig sein, schuljährlich die Prognosezahlen mit den Ist-Zahlen der Schulstatistik abzugleichen, um je nach Entwicklung notwendige Nachjustierungen oder neue Maßnahmen rechtzeitig einzuleiten.
c) Maßnahmen im Bereich der Förderschulen
Wie bereits bei den Maßnahmen für die Grund- sowie weiterführenden Schulen deutlich wurde, gibt es auch bei den Förderschulen aufgrund steigender Schüler*innen-Zahlen einen entsprechenden Handlungsbedarf. Die bereits ergriffenen bzw. geplanten Maßnahmen stehen zum Teil in einem engen Zusammenhang mit den Maßnahmen in den Grund- bzw. weiterführenden Schulen und sind in der folgenden Tabelle noch einmal zusammengefasst dargestellt:
Gustav Heinemann (Geistige Entwicklung) | Vorlage: 0890/2021 |
Beschreibung:
| Stand:
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Fritz Reuter (Lernen) | Vorlage: - |
Beschreibung:
| Stand:
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Friedrich von Bodelschwingh (Lernen) | Vorlage: 0583/2020 |
Beschreibung:
| Stand:
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Wilhelm Busch (Emotionale und soziale Entwicklung) | Vorlage: 0157/2022 |
Beschreibung:
| Stand:
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Für die Förderschulen lässt sich folgendes Zwischenfazit ziehen:
- Mit Ausnahme einer möglichen Zusammenführung der Förderschule Wilhelm Busch am ehemaligen Standort der Förderschule Pestalozzi an der Oeger Straße 64 stehen die weiteren Maßnahmen bei den Förderschulen im Zusammenhang mit denen für die Grund- bzw. weiterführenden Schulen.
- Generell wird davon ausgegangen, dass mit den getroffenen Maßnahmen das Angebot in den nächsten zwei Schuljahren ausreichen wird. Eine mittel- und langfristige Perspektive wird noch in einer gesonderten Darstellung unter Berücksichtigung der Inklusionsplätze an den allgemeinbildenden Schulen zu erarbeiten sein.
- Angesichts des begrenzten Raumangebots können an der Förderschule Wilhelm Busch derzeit nur Schüler*innen mit sehr starkem sozialen und emotionalen Unterstützungsbedarf aufgenommen werden. Der Gesamtbedarf ist höher, und soll bei zukünftigen Planungen Berücksichtigung finden.
3. Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen
Die Zusammenstellung macht deutlich, dass bereits eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet wurden, um dem steigenden Bedarf an Schulplätzen gerecht zu werden. Insgesamt sollen damit rund 500 Grundschulplätze sowie 767 Plätze in der Sekundarstufe I und 453 Plätze in der Sekundarstufe II geschaffen werden. Weitere Maßnahmen betreffen den OGS-Ausbau oder z. B. den Ersatz von abgängigen Pavillons und die Sicherstellung des Raumangebots zur Umstellung von G 8 auf G 9. Das Investitionsvolumen beläuft sich ohne Berücksichtigung von Kostensteigerungen sowie der Konkretisierung von Planungen dabei in den nächsten Jahren bereits auf insgesamt rund 33,4 Mio. €.
Aus Sicht der Schulentwicklungsplanung ist im Hinblick auf die Umsetzung die Einhaltung der angegebenen Zeitziele eine zwingende Voraussetzung, um wie laut Schulgesetz NRW erforderlich, künftig allen Schüler*innen planmäßig einen Platz zur Verfügung stellen zu können. Sollte dies nicht möglich sein, wäre die Erfüllung der Schulpflicht gefährdet.
Gleichzeitig zeichnet sich bereits jetzt ab, dass für die Realisierung von Maßnahmen ein längerer Zeitraum benötigt wird, als zunächst angenommen wurde. Die Ursache hierfür ist u. a. die eingeschränkte Verfügbarkeit von Personal und Material im Bausektor. Hinzu kommt, dass aufgrund der oben erwähnten Fluchtbewegung aus der Ukraine sowie der wieder zunehmenden Zuwanderung aus anderen Ländern die Zahl der Schüler*innen derzeit schneller steigt, als überhaupt zusätzlicher Schulraum geschaffen werden kann. Zusammengenommen stellt dies alle Akteure – nicht zuletzt die Schulen und die in ihnen tätigen Personen – vor eine große Herausforderung.
Daraus ergeben sich für das weitere Vorgehen folgende Anforderungen:
a) Prioritäre Umsetzung von schnell zu realisierenden Übergangslösungen
Bislang betrifft dies drei Maßnahmen. So wurde die erneute Nutzung der ehemaligen Schule in Hagen-Dahl zum Schuljahr 2022/2023 beschlossen (Vorlage 0890/2021) und planmäßig umgesetzt. Damit erhalten die Förderschule Gustav Heinemann für die Einrichtung von zwei zusätzlichen Klassen und die Grundschule Goldberg (Franzstraße) für die Einrichtung einer vierten Eingangsklasse die dringend benötigten Räume.
Zudem soll die für die Überbrückungszeit des Ersatzbaus am Theodor-Heuss-Gymnasium genutzte Containeranlage mit acht Unterrichtsräumen bis zum Sommer 2023 zum sogenannten Postsportplatz umgesetzt werden (Vorlage 0633/2022). Damit sollen Engpässe im Grundschulbereich „abgefedert“ werden, die sich durch die absehbaren zeitlichen Verzögerungen bei der Errichtung der neuen Grundschule Terra 1 sowie bei der Erweiterung der Grundschule Henry van de Velde ergeben.
Nach Erörterungen innerhalb der Verwaltung und mit der Schulleitung soll die Containeranlage an die Grundschule Henry-van-de-Velde angebunden werden. Damit kann während der Bauzeit des Erweiterungsbaus am Standort in der Blücherstraße eine Entlastung geschaffen werden, die sich insbesondere aus der während der Bauphase nicht im ausreichenden Maße zur Verfügung stehende Schulhoffläche ergibt. Gleichzeit können im Hinblick auf die anhaltende Zuwanderung weitere Klassen eröffnet werden.
Zur Kompensation der anhaltenden Zuwanderung – vor allem aus der Ukraine – werden zudem seit Sommer 2022 im Grundschulbereich unter Anbindung an die GS Astrid-Lindgren Räume im Gebäude der ehemaligen Förderschule August-Hermann-Francke genutzt. Dies wird solange notwendig sein, bis die Grundschule auf dem Areal Terra 1 zur Verfügung steht. In der Sekundarstufe werden unter Anbindung an die Realschule und das Gymnasium dafür Räume im Gebäude der ehemaligen Hauptschule Hohenlimburg genutzt.
Es ist nicht auszuschließen, dass kurzfristig weitere Übergangslösungen umgesetzt werden müssen.
b) Konzentration auf die Umsetzung der bereits geplanten und beschlossenen Maßnahmen sowie Prüfung alternativer Umsetzungsmodelle
Angesichts der Situation im Baubereich bedeutet die erforderliche Konzentration auf die Umsetzung der bereits geplanten und beschlossenen Maßnahmen auch, dass ggf. andere Maßnahmen in der baulichen Unterhaltung im Schulbereich, die nicht zwingend erforderlich sind bzw. noch aufgeschoben werden können, auch kurzfristig zurückgestellt werden müssen.
Ergänzend hinzu kommt die Notwendigkeit zu prüfen, welche alternativen Umsetzungsmodelle denkbar sind. Dies erfordert allerdings wiederum den Einsatz von personellen Ressourcen, da die Entwicklung solcher Modelle ein Zusammenwirken von schulfachlichen und baufachlichen Kompetenzen erfordert. Zwischenzeitlich hat es hierzu weitere interne Abstimmungsgespräche sowie Recherchen gegeben und es soll möglichst zügig ein Vorschlag zum weiteren Vorgehen erstellt werden. Hilfreich könnte ggf. die Einschaltung einer externen Beratung sein. Dies ist aber noch abschließend zu prüfen.
c) Planung und Umsetzung von weiteren Maßnahmen
Mit den bereits vereinbarten Maßnahmen wird nach dem derzeitigen Stand perspektivisch noch keine generelle Entlastung geschaffen, zumal von weiter steigenden Zahlen auszugehen ist. Dies betrifft sowohl die Anzahl der vorhandenen Schulplätze als auch z. B. das Raumprogramm. Letzteres umfasst angesichts der angespannten Situation nur die Dinge, die zwingend erforderlich sind. Um Spielräume sowohl für kleinere Klassen als auch für die pädagogische Entwicklung zu gewinnen, sind perspektivisch weitere Maßnahmen erforderlich. Hinzu kommt der erforderliche OGS-Ausbau, sowie die Umsetzung der Inklusion.
Um darauf zu reagieren, könnten ausgehend von politischen Vorschlägen und verwaltungsinternen Überlegungen insbesondere folgende Liegenschaften perspektivisch als Schulstandorte in Erwägung gezogen werden, zu denen eine erste Prüfung vorgenommen worden ist. Die Ergebnisse sind im Folgenden dargestellt:
Areal Bettermann | |
| Gemarkung: Hagen Flur: 37 Flurstücke: 156 141 Flächengröße: 4.187 m² Eigentümer: Privat
Planungsrecht: „Parkplatz“ „Hagen Zentrum“ Einzugsgebiet: Zentrum / Remberg / Emst West Eppenhausen Topographie: ebene Fläche |
Ausgangslage:
Die Fläche wird im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche mit der Zweckbestimmung „Parkplatz“ dargestellt. Zusätzlich befindet sich das Bettermann Gelände im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 1/91 „Märkischer Ring“, der für die Fläche ein Kerngebiet festsetzt.
Die Planungsverwaltung befindet sich aktuell in Abstimmungen mit einem Vorhabenträger bezüglich der Entwicklung des Geländes. Die Planungen sehen auf dem Gelände derzeit die Errichtung einer 2 bis 3 zügigen Grundschule zum Schuljahr 2025/2026 mit einer Ein-Feld-Sporthalle und einem Lebensmittel-discounter vor. | |
Schulfachliche Einschätzung:
Die schulische Nutzung des Geländes wird angestrebt, da im Vergleich zu den beiden anderen Arealen eine schnelle Lösung möglich und dort Schulplätze geschaffen werden, wo sie dringend benötigt werden. | |
Areal Reiterverein Humpertstraße | |
| Gemarkung: Hagen Flur: 1 Flurstück: 616 Flächengröße: 18.412 m² Eigentümer: Stadt Hagen und Privat
Planungsrecht: „Sportliche Zwecke dienende Gebäude und Einrichtungen“ B-Plans Einzugsgebiet: Altenhagen / Fley / Hochschul- Topographie: leichtes Gefälle |
Ausgangslage:
Die Fläche des ehemaligen Reitervereins am Höing wird im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ dargestellt. Für die Entwicklung der Fläche ist sowohl ein FNP-Änderungsverfahren, als auch die Schaffung von Planungsrecht, durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Die Erschließung der Fläche erfolgt derzeit über die Humpertstraße im Süden. Durch die Errichtung einer Schule auf dem Gelände ist mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen in dem angrenzenden Wohngebiet zu rechnen, welches durch die Planungsverwaltung als kritisch bewertet wird und im Zuge konkreter Planungen weiter untersucht werden muss.
Der Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung schlägt vor das laufende Bauleitplanverfahren der Mehrzweckhalle zunächst abzuschließen. Im Anschluss daran kann ein neues Planverfahren auf gesicherter Grundlage eingeleitet werden. | |
Schulfachliche Einschätzung:
Die schulische Nutzung des Geländes wird angestrebt, da die Entwicklungs-potentiale im Vergleich zum Postsportplatz größer sind. Im Vergleich zum Bettermanngelände ist eine längere Vorlaufzeit erforderlich. | |
Areal Postsportplatz am Höing | |
| Gemarkung: Hagen Flur: 1 Flurstücke: 247 249 Flächengröße: 8.022 m² Eigentümer: Stadt Hagen und Privat
Planungsrecht: platz“ Einzugsgebiet: Altenhagen / Fley / Hochschul- Topographie: leichtes Gefälle |
Ausgangslage:
Die Fläche des ehemaligen Sportplatzes des Post SV Hagen wird im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt. Zusätzlich setzt der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 9/63 „Gelände am Höing - Stadthalle“ für die Fläche eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ fest.
Für die Entwicklung der Fläche ist sowohl ein FNP-Änderungsverfahren, als auch die Schaffung von Planungsrecht durch die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Im Hinblick auf die stetig ansteigenden Schülerzahlen und der damit verbundenen dringend benötigten Schulplätze soll die Containeranlage des Theodor-Heuss-Gymnasiums auf den Postsportplatz ab dem Schuljahr 2023 umgesetzt werden.
Diese „Übergangslösung“ ist im Rahmen einer temporären Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes möglich. Um die Fläche zur dauerhaften Nutzung als Schulstandort im Rahmen eines FNP- und eines Bauleitplanänderungsverfahren zu sichern, bedarf es allerdings weiterer konkreter Prüfungen, da auch die Erschließung des Geländes problematisch ist. | |
Schulfachliche Einschätzung:
Die übergangsweise Nutzung ist dringend erforderlich. Für eine dauerhafte Nutzung als Schulstandort bietet das Grundstück Areal Reiterverein Humpertstraße die größeren Entwicklungschancen. Der Vergleich mit dem Areal Bettermann zeigt auf, dass dort zügig mit der Umsetzung begonnen werden könnte, wohingegen beim Areal Postsportplatz aufgrund der Bauleitplanung eine längere Vorlaufzeit zu erwarten ist. | |
Zusätzlich zu den genannten Flächen wurde die Verwaltung ausgehend von einem Werkstattgespräch am 19.05.2022 beauftragt, eine bauliche Erweiterung der Grundschule Boloh zu prüfen. Im Ergebnis wäre eine Erweiterung um einen Zug, d. h. 100 zusätzliche Plätze, möglich. Die überschlägige Kostenschätzung aus Juni 2020 sah ein Volumen von rund 3,4 Mio. € vor (Vorlagen 0533/2020 und 0748/2020). Die Maßnahme wurde zugunsten der baulichen Erweiterung an der Grundschule Henry van de Velde in 2020 nicht weiterverfolgt, kann jedoch bei Bedarf neu bewertet werden. Dabei wäre zu berücksichtigen, dass im Bereich „Dünningsbruch“ in den nächsten Jahren ein neues Bebauungsgebiet erschlossen werden soll und inwieweit dort die Möglichkeit besteht, von Anfang an, bei den Planungen einen Schulstandort zu berücksichtigen.
d) Flankierende Maßnahmen
Wie oben bereits ausgeführt ist aufgrund der Dynamik eine kontinuierliche Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung sowie eine verwaltungsinterne Abstimmung darüber erforderlich. Dies betrifft auch die laufende Information der Gremien über den Stand. Dazu sollen die Strukturen bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. In einem ersten Schritt wurde in Anlehnung an die Umsetzung des Kommunalinvestitionsfördergesetzes eine regelmäßige Bauroutine eingeführt, die unter Beteilung der Beigeordneten den Austausch zwischen der schulfachlichen und baufachlichen Seite sicherstellt.
Die Sicherstellung eines quantitativ ausreichenden und sich qualitativ weiterentwickelnden Schulsystems stellt angesichts der beschriebenen Situation und dem engen zeitlichen Rahmen für alle beteiligten Akteure eine große Herausforderung dar. Damit die Umsetzung gelingt ist ein Schulterschluss zwischen Schulen, Verwaltung und Politik erforderlich. Hinzu kommt die Einbeziehung der weiteren Akteure. Dies gilt insbesondere für die Eltern und die untere und obere Schulaufsicht. Dabei ist nicht außer Acht zu lassen, dass es parallel zur Schaffung eines angemessenen Schulraums auch eine Reihe von inhaltlichen Herausforderungen gibt, auf die reagiert werden muss.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
Die finanziellen Auswirkungen sind in den Einzelvorlagen dargestellt und entsprechend dort berücksichtigt. |
Rechtscharakter | |
X | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
gez. Erik O. Schulz | gez. Martina Soddemann |
Oberbürgermeister | Beigeordnete
|
| gez. Christoph Gerbersmann |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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08.12.2022 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
CDU | 5 |
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SPD | 4 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
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AfD | 1 |
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Hagen Aktiv | 1 |
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Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI | 1 |
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FDP | 1 |
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Die Linke | 1 |
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HAK | 1 |
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| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 17 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bericht fortzuschreiben und regelmäßig in den Gremien zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
CDU | 5 |
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SPD | 4 |
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|
Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
|
|
AfD | 1 |
|
|
Hagen Aktiv | 1 |
|
|
Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI | 1 |
|
|
FDP | 1 |
|
|
Die Linke | 1 |
|
|
HAK | 1 |
|
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| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 17 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine vertiefte Planung zur Nutzung des Bettermann-Areals für eine mögliche 2- bis 3-zügige Grundschule vorzustellen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
CDU | 3 | 2 |
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SPD | 4 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
|
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AfD | 1 |
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Hagen Aktiv | 1 |
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|
Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI | 1 |
|
|
FDP | 1 |
|
|
Die Linke | 1 |
|
|
HAK | 1 |
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| |||
X | Mit Mehrheit beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 15 | ||
Dagegen: | 2 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
4. Parallel dazu wird die Verwaltung beauftragt, ergebnisoffen zu prüfen, ob das Areal "Volme Aue" für eine 2- bis 3-zügige Grundschule in Betracht kommt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
CDU | 5 | - | - |
SPD | 4 | - | - |
Bündnis 90/ Die Grünen | 2 | - | - |
AfD | - | 1 | - |
Hagen Aktiv | 1 | - | - |
Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI | 1 | - | - |
FDP | 1 | - | - |
Die Linke | - | - | 1 |
HAK | 1 | - | - |
| |||
X | Mit Mehrheit beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 15 | ||
Dagegen: | 1 | ||
Enthaltungen: | 1 | ||
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit einer Schulnutzung des Areals Reiterverein Humpertstraße aus städtebaulicher Perspektive zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
CDU | 5 |
|
|
SPD | 4 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
|
|
AfD | 1 |
|
|
Hagen Aktiv | 1 |
|
|
Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI | 1 |
|
|
FDP | 1 |
|
|
Die Linke | 1 |
|
|
HAK | 1 |
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| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 17 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
13.12.2022 - Infrastrukturausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bericht fortzuschreiben und regelmäßig in den Gremien zu berichten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt eine vertiefte Planung zur Nutzung des Bettermann-Areals für eine mögliche 2- bis 3-zügige Grundschule vorzustellen.
4. Parallel dazu wird die Verwaltung beauftragt, ergebnisoffen zu prüfen, ob das Areal „Volme Aue“ für eine 2- bis 3-zügige Grundschule in Betracht kommt.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit einer Schulnutzung des Areals Reiterverein Humpertstraße aus Städtebaulicher Perspektive zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
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x | Zur Kenntis genommen
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15.12.2022 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bericht fortzuschreiben und regelmäßig in den Gremien zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
X | Einstimmig beschlossen |
3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine vertiefte Planung zur Nutzung des Bettermann-Areals für eine mögliche 2- bis 3-zügige Grundschule vorzustellen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
OB | 1 |
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|
CDU | 13 |
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|
SPD | 11 |
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|
Bündnis 90/ Die Grünen | 7 |
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AfD | 2 | 3 |
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Hagen Aktiv |
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| 3 |
Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI | 3 |
|
|
FDP | 2 |
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|
Die Linke. | 2 |
|
|
HAK | 2 |
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| |||
X | Mit Mehrheit beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 43 | ||
Dagegen: | 3 | ||
Enthaltungen: | 3 | ||
4. Parallel dazu wird die Verwaltung beauftragt, ergebnisoffen zu prüfen, ob das Areal „Volme Aue“ für eine 2- bis 3-zügige Grundschule in Betracht kommt.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit einer Schulnutzung des Areals Reiterverein Humpertstraße aus städtebaulicher Perspektive zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
X | Einstimmig beschlossen |




