Berichtsvorlage - 1089/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

  1. Haushaltssicherungskonzept- und Prognose des Ergebnishaushalts zum Stand III. Quartal 2022

1.1 Haushaltssicherungskonzept 2022 zum Stand III. Quartal

Das Haushaltssicherungskonzept (HSK) für das Jahr 2022 umfasst 18 Konsolidierungsmaßnahmen mit einer Gesamteinsparung von 6,47 Mio. €. Im HSK-Controllingbericht zum III. Quartal wird eine Gesamtkonsolidierung von 6,43 Mio. € zum Jahresende prognostiziert. Dies entspricht einer Abweichung der Prognose zum Plan von rd. 0,6 %. Die Details können der Anlage 1 entnommen werden.

 

1.2 Prognose Ergebnishaushalt 2022 zum Stand III. Quartal

 

Das Ergebnis gemäß Haushaltsansatz weist für das Jahr 2022 einen Jahresüberschuss in Höhe von 1,92 Mio. € aus. Der aktuelle Controllingbericht zeigt demgegenüber einen Anstieg auf 3,1 Mio. €. In dieser Ergebnisverbesserung wirkt vor allem der Gewerbesteueranstieg. Im Verlauf der Corona-Pandemie und der einhergegangenen Eintrübung der Wirtschaftsaktivitäten und -aussichten haben zahlreiche Unternehmen eine Herabsetzung für die Gewerbesteuervorauszahlungen   beantragt. Die erwarteten Risiken scheinen nicht vollumfänglich eingetreten zu sein. In der Folge führt dies zu entsprechenden Gewerbesteuernachzahlungen. Von Bedeutung ist für den städtischen Haushalt, dass vor dem Hintergrund der aktuell gegebenen Rahmenbedingungen mit den Folgen aus dem Ukrainekrieg, den hohen Inflationsraten und dem Anstieg der Zinssätze nicht von einer Übertragung dieses Effektes auf das Jahr 2023 auszugehen ist. Insofern handelt es sich nach derzeitigem Kenntnisstand um einen Einmaleffekt, der in dieser Höhe in den folgenden Haushaltsjahren nicht zu erwarten ist.  

 

Entgegen der bereits im Plan für das Haushaltsjahr 2022 angesetzten Bilanzierungshilfe gemäß NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz wird in der aktuellen Prognose keine Bilanzierungshilfe i. V. m. Corona angesetzt. Als Grund kann der zuvor erwähnte Gewerbesteueranstieg angeführt werden, der die durchaus an anderer Stelle vorhandenen Corona-Mehrbelastungen egalisiert. Neu ist die nach dem NKF-CIUG Gesetzentwurf voraussichtlich mögliche Erweiterung der Bilanzierungshilfe um Mehr- bzw. Minderbelastungen als Folge des Ukrainekrieges, incl. der Mehraufwendungen für Energie. Auf diese Weise erfahren voraussichtlich  Haushaltsbelastungen durch den Ukrainekrieg wie auch die Belastungen aus der Corona-Pandemie ebenfalls eine Ergebnisneutralisierung über eine Bilanzierungshilfe. Rechnet man die Bundes- und Landeserstattungen dagegen, so verbleiben prognostizierte Mehrbelastungen in Höhe von rd. 1,3 Mio. €, die in die Bilanzierungshilfe für Ukraine-Kriegsfolgen eingeflossen sind.

 

Ein weiteres Sonderthema stellt die Beseitigung der Hochwasserschäden als Folge der Flutkatastrophe des vergangenen Jahres dar. Grundsätzlich gilt die Prämisse wie auch bereits in der Prognose zum II. Quartal , dass sich in Summe die Effekte aus der Schadensbeseitigung ergebnisneutral verhalten. Allerdings ist in dem vorliegenden Controllingbericht eine Haushaltsbelastung von rd. 1,7 Mio. € berücksichtigt. Der Wiederaufbauplan wurde Ende Juni zur Genehmigung bei der Bezirksregierung angemeldet. Zum Berichtszeitpunkt liegt noch immer keine Genehmigung des Plans vor. Diese ist jedoch Voraussetzung, um Mittel aus den einzelnen Positionen beantragen zu können. Es wird aktuell nicht davon ausgegangen, dass die Erstattungsansprüche aus dem Wiederaufbauplan noch im lfd. Jahr realisiert werden.

 

Der Controllingbericht mit weiteren Details ist der Anlage 2 zu entnehmen.

 

1.3 Fortschreibung der mittelfristigen Planung im zweiten Jahr der Haushaltsplanung

 

Dem Rat wird normalerweise vor Beginn des zweiten Haushaltsjahres eines Doppelhaushaltes die Fortschreibung der mittelfristigen Planung vorgelegt. Diese basiert im Wesentlichen auf den Orientierungsdaten (O-Daten), die das für Kommunales zuständige Ministerium veröffentlicht. Darin sind neben den Entwicklungen des Landeshaushalts und des Finanzausgleichs auch die Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ enthalten.

 

Aufgrund sehr dynamischer, wirtschaftlicher und bundespolitischer Entwicklungen der vergangenen Wochen und Monaten (rezessive Tendenzen, Entlastungspaket III, Gaspreisbremse etc.) konnte seitens des Landes keine verlässliche Schätzung abgegeben werden. Die Planung des Landes sieht eine Veröffentlichung der O-Daten im Laufe des Novembers vor. Zur Berichtserstellung lagen diese noch nicht vor. Da der Haushalt zu großen Teilen abhängig von den Zuweisungen aus dem Finanzausgleich sowie der Entwicklung der Gewerbesteuer ist, kann eine Prognose der mittelfristigen Planung zum aktuellen Zeitpunkt nicht aufgestellt werden.

 

Eine Vorlage der mittelfristigen Planung kann daher erst im nächsten Jahr erfolgen.

 

  1. Gewerbesteuerentwicklung

Der Haushaltsansatz für 2022 beträgt 101 Mio. €. Nach der Jahressollstellung lag das Steuersoll bei 89 Mio. €. Im Jahresverlauf gab es deutliche Erhöhungen, so dass das Steuersoll inzwischen auf rd. 140 Mio. € (Stand 09.11.2022) gestiegen ist. Damit ist der Haushaltsansatz übererfüllt.

 

 

 

 

 

 

 

  1. Schuldenstand/Zinsen
    1. Schuldenstand

 

 

07.11.2022

Vorjahr

 

 

 

Liquiditätskredite

904.700.000 €

951.500.000 €

Liquiditätskredite Gute Schule 2020

5.479.348 €

5.820.688 €

Liquiditätskredite gesamt

910.179.348 €

957.320.688 €

 

 

 

Investitionskredite

42.730.126 €

49.729.667 €

rderkredite

4.443.090 €

4.755.010 €

Investitionskredite Gute Schule 2020

18.562.304 €

19.656.914 €

Investitionskredite gesamt

65.735.520 €

74.141.591 €

 

Die o. a. Tabelle weist für die Liquiditätskredite eine positive Entwicklung aus. Diese ist überwiegend auf noch nicht abgeflossene Mittel aus Förderprogrammen zurückzuführen.

 

3.2    Marktumfeld Zinsen

Zur Eindämmung der weiterhin hohen Inflationsraten haben nach der Europäischen Zentralbank (EZB) auch die Zentralbanken der USA und Großbritannien mit „Jumbo-Zinsschritten“ die Leitzinsen um 75 Basispunkten angehoben. Weitere Zinserhöhungen sind wahrscheinlich, Tempo und das Ausmaß werden insbesondere von der weiteren Entwicklung der Inflation abhängen. Nach Aussage der EZB-Präsidentin Lagarde werde auch eine milde Rezession die EZB nicht von weiteren Zinsanhebungen abbringen.

 

Im Nachgang der Erhöhung der Leitzinsen durch die EZB sind die Zinsen am Geldmarkt erneut deutlich gestiegen. Der 3-Montas-Euribor liegt am 07.11.2022 bei 1,742 %. Er ist damit innerhalb von 6 Monaten um über 2 Prozentpunkte gestiegen (06.05.2022: -0,426 %). Auf Jahressicht erwarten Bankvolkswirte einen weiteren Zinsanstieg auf bis zu 3,0 %.

Die Zinsentwicklung am Kapitalmarkt verlief auf hohem Niveau sehr volatil. Der 10-Jahres-Swap fiel von 3,247 % am 29.09.2022 auf zwischenzeitlich 2,792 % (04.10.2022) um am 12.10.2022 wieder auf 3,334 % zu steigen. Im Vergleich zum Jahresbeginn liegt der Zinssatz damit um über 3 Prozentpunkteher (03.01.2022: 0,294 %). Für die nächsten zwölf Monate gehen Bankenprognosen uneinheitlich von einem im Wesentlichen seitlichen Verlauf mit unterschiedlicher Volatilität und teilweise moderater Steigerung aus.

 

 

 

 

3.3 Zinssätze
 

Aktuelle Zinssätze für Liquiditätskredite in Prozent, in Klammern sind jeweils die Vorjahreszahlen genannt. (Die Abschlüsse erfolgen mit laufzeiten- und bonitätsabhängigen Margenaufschlägen)

STR (Euro Short-Term Rate): Die EZB hat dieSTR als neue Referenz für einen unbesicherten Tagesgeldsatz entwickelt. Seit dem 02.10.2019 wurde der EONIA durch einen Abzug von 8,5 Basispunkten aus dem €STR berechnet. Bis zum Jahresende werden zu Vergleichszwecken beide Zinssätze aufgeführt. Ab 2023 wird dann nur noch dieSTR als neue Referenz für Tagesgeldzinsen genannt.

 

11.08.2022

29.09.2022

07.11.2022

 STR (Tagesgeld)

-0,085 (-0,567)

0,661 (-0,572)

1,400 (-0,575)

 EONIA (Tagesgeld)

    0,000 (-0,482)

0,746 (-0,487)

    1,485 (-0,490)

  3 Monats-Euribor

    0,321 (-0,549)

1,160 (-0,543)

    1,742 (-0,572)

12 Monats-Euribor

1,141 (-0,498)

2,578 (-0,491)

2,820 (-0,501)

  3 Jahre Swapsatz

1,418 (-0,455)

3,084 (-0,348)

3,030 (-0,270)

  5 Jahre Swapsatz

1,543 (-0,359)

3,169 (-0,191)

3,028 (-0,148)

10 Jahre Swapsatz

   1,795 (-0,076)

3,247  (0,156)

     3,105  (0,114)

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.12.2022 - Haupt- und Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen