Beschlussvorlage - 0975/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
XXIII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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01.12.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.12.2022
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Beschlussvorschlag
Der XXIII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 0975/2022) ist.
Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.
Realisierungstermin: 01.01.2023
Sachverhalt
Kurzfassung
Die in der Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung und zum Winterdienst werden dem Rat der Stadt Hagen hiermit zur Kenntnis gegeben.
Der Gebührensatz im Bereich Straßenreinigung verändert sich nunmehr wie folgt:
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Gebühr je lfd. Meter
| 2022
| 2023
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Wohnstraßen (W) | 4,96 € | 4,78 € |
Innerörtliche Straßen (I) | 4,42 € | 4,22 € |
Überörtliche Straßen (U) | 3,88 € | 3,65 € |
Die Veränderungen im Bereich Winterdienst werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
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Gebühr je lfd. Meter
| 2022
| 2023
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Stufe A | 1,31 € | 1,35 € |
Stufe B | 0,56 € | 0,34 € |
Stufe C | 0,14 € | 0,14 € |
Nähere Einzelheiten sind der Begründung und den Anlagen zu entnehmen.
Begründung
Gebührenbedarfsberechnung
1. Anlass der Gebührenüberprüfung
Für die von der Stadt Hagen durchgeführte Straßenreinigung und den Winterdienst der öffentlichen Straßen werden zur Deckung der voraussichtlichen Kosten 2023 die Benutzungsgebühren entsprechend überprüft.
2. Einflussgrößen der Gebührenkalkulation
2.1. Anteile Stadt / Gebührenzahler
Die gebührenpflichtigen Anlieger dürfen im Rahmen der Straßenreinigung und des Winterdienstes nicht mit Kosten belastet werden, die nicht ihnen, sondern dem Allgemeininteresse an der Straßenreinigung bzw. des Winterdienstes zuzurechnen sind.
Der Allgemeininteressenanteil in der Straßenreinigung wird unverändert nach der Klassifizierung der Hagener Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung für Wohnstraßen auf 15 %, für innerörtliche Straßen auf 25 % und für überörtliche Straßen auf 35 % festgesetzt. Wohnstraßen sind Straßen, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Innerörtliche Straßen sind Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr, überörtliche Straßen sind Straßen, die überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen. Durch die Winterdienststufen A, B und C wird die Reihenfolge des Winterdienstes festgelegt.
2.2. Durch Benutzungsgebühren zu deckende Kosten
2.2.1. Kosten für Leistungen der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb
Die Stadt Hagen hat ab 1998 durch Straßenreinigungsvertrag die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) mit der Durchführung der städtischen Pflichtaufgaben nach dem Straßenreinigungsgesetz NRW beauftragt. Der HEB erhält von der Stadt Hagen für seine Leistungen im Voraus kalkulierte feste Entgelte, die jeweils zum 1. Januar jährlich neu zu vereinbaren sind.
Die Entgeltkalkulation hat den geltenden preisrechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Die der Stadt von HEB vorzulegende Entgeltkalkulation muss nach den unterschiedlichen Aufgabenbereichen (Pflichtreinigung nach dem Straßenreinigungsgesetz, Verkehrssicherungsaufgaben, Sonderreinigungen und Aufstellung, Unterhaltung und Leerung der Straßenpapierkörbe) und nach den in den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten – Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953 (LSP) vorgesehenen einzelnen Kostenbestandteilen aufgeschlüsselt sein.
Bruttoaufwand HEB GmbH | 2022 | 2023 | Zeile |
Straßenreinigung | 5.807.021 € | 6.067.699 € | 25 in Anlage 1 |
Winterdienst | 1.255.626 € | 1.307.447 € | 21 in Anlage 3 |
2.2.2. Städtische Aufwendungen
Hier werden z. B. anteilige Personalkosten von städtischen Mitarbeitern angesetzt, die mit der Gebührenerhebung, der Gebührenkalkulation sowie mit den Tätigkeiten im Bereich der Mahnung und der Vollstreckung beschäftigt sind.
Städtische Aufwendungen
| 2022 | 2023 | Zeile |
Straßenreinigung | 291.791 € | 290.894 € | 26 in Anlage 1 |
Winterdienst | 143.423 € | 139.269 € | 22 in Anlage 3 |
2.3. Berücksichtigung von Kostenüber- bzw. –unterdeckungen
Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Bei der Straßenreinigungsgebühr ist im Jahresabschluss 2021 eine Kostenüberdeckung entstanden. Aufgrund der vorrangigen Beseitigung der Flutschäden in 2021 konnten nicht alle Straßenreinigungsleistungen in vollem Umfang erbracht werden. Daher hat sich in 2021 der gebührenfähige Straßenreinigungsaufwand entsprechend reduziert. Es ergibt sich eine Überdeckung in Höhe von rd. 830.000 €, die dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zuzuführen ist.
Dem für 2023 kalkulierten Gesamtaufwand ist, anders als in Vorjahren, keine gebührensteigernde Unterdeckung aus Vorjahren aufzuschlagen. Dadurch reduziert sich die Straßenreinigungsgebühr im Vergleich zum laufenden Gebührenjahr (2022). Eine zusätzliche Entnahme aus dem Sonderposten ist zur Stabilisierung des Gebührenniveaus in 2023 nicht erforderlich. Der Sonderposten steht damit in den Folgejahren zur Kompensation steigender Kosten zur Verfügung.
Bei der Winterdienstgebühr wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von rd. 320.000 € festgestellt. Unter Berücksichtigung der für 2022 einkalkulierten Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 450.000 € ergibt sich ein Sonderpostenbestand von rd. 630.000 €. Hiervon wird eine Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 500.000 € gebührenmindernd einkalkuliert.
3. Gebührenmaßstab
3.1. Straßenreinigung
Die Gebührenkalkulation 2023 erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlichen Reinigungsfrontmeter.
Nach der Klassifizierung der Hagener Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung ergeben sich folgende Veranlagungsmeter:
Veranlagungsmeter | 2022 | 2023 |
Wohnstraßen (W) | 781.100 | 784.554 |
Innerörtliche Straßen (I) | 252.400 | 253.319 |
Überörtliche Straßen (U) | 92.000 | 93.518 |
Summe | 1.125.500 | 1.131.391 |
3.2. Winterdienst
Die Gebührenkalkulation 2023 erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlichen Veranlagungsmeter in der jeweiligen Winterdienststufe:
Veranlagungsmeter | 2022 | 2023 |
Winterdienststufe A | 368.444 | 369.166 |
Winterdienststufe B | 135.616 | 135.531 |
Winterdienststufe C | 282.118 | 282.836 |
Summe | 786.178 | 787.533 |
4. Erläuterungen zu einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen der Gebührenkalkulationen
4.1. Straßenreinigung
Der geplante Aufwand liegt insgesamt leicht über dem Vorjahresniveau.
Zu Zeile 12 (Bezogene Leistungen) bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren (vgl. Anlage 1):
In dieser Position sind neben bezogenen Verbrennungsleistungen Dienstleistungen der HUI und der Kompostierungsanlage enthalten. Der gesunkene Verbrennungspreis führt hier zu einer deutlichen Kostenreduzierung.
Zu Zeile 13 (Personalaufwand) bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren (vgl. Anlage 1):
Der Planansatz der Personalkosten basiert nun auf den Ist-Werten des Vorjahres unter Berücksichtigung der aktuellen Stellenbedarfsplanungen aus den einzelnen Bereichen sowie tariflicher Steigerungen.
4.2. Winterdienst
Der geplante Aufwand liegt auch hier insgesamt leicht über dem Vorjahresniveau.
Zu Zeile 10 (Personalaufwand) bei der Kalkulation der Winterdienstgebühren (vgl. Anlage 3):
Die höheren Personalkosten wurden wie bei der Straßenreinigung auf Grundlage der Ist-Werte des Vorjahres unter Berücksichtigung der aktuellen Stellenbedarfsplanung sowie tariflicher Steigerungen kalkuliert.
Anlagen:
1) Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2023
2) Berechnung des Gebührensatzes pro Meter
3) Kalkulation des Gesamtaufwandes für die Winterdienstgebühr 2023
4) Ermittlung der Gebührensätze für die Winterdienstgebühr 2023
5) Erläuterung zu der Berechnung der Winterdienstgebühr
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 5450 | Bezeichnung: | Straßenreinigung |
Auftrag: | 1545040 | Bezeichnung: | Straßenreinigung |
Auftrag: | 1545041 | Bezeichnung: | Winterdienst |
| Kostenart | Bezeichnung | Lfd. Jahr | 2023 |
Ertrag (-) | 432102 | Straßenreinigungsgebühr |
| 5.157.318 € |
Ertrag (-) | 432105 | Winterdienstgebühr |
| 585.037 € |
Ertrag (-) | 438100 | Auflösung Sonderposten für den Gebührenausgleich |
| 500.000 € |
Summe Erträge (-) |
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| 6.242.355 € |
Aufwand (+) | 523500 | Erstattungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen (ohne Winterdienst – öffentliches Interesse) |
| 7.375.146 € |
Abzgl. nachrichtlich |
| Allgemeininteressenanteil |
| 1.562.954 € |
Aufwand (+) |
| Städtischer Aufwand |
| 430.163 € |
Summe Aufwand (+) |
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| 6.242.355 € |
Kurzbegründung
Die Finanzierung ist im Haushaltsjahr 2023 gesichert.
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
| gez. Sebastian Arlt Beigeordneter |
