Beschlussvorlage - 0785/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Die Gesamtübersicht der DigitalPakt-Schulmaßnahmen wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen der Antragspakete A, B und C wie geplant für 2022/2023 umzusetzen. Die zusätzlichen Mehrkosten 2022/2023 für den Bau- und IT-Bereich i. H. v. 3.872.694 € (2022: 1.024.044 und 2023: 2.848.650 ) werden aus der Position „Digitale Endgeräte an Schulen“ in der Bildungspauschale kompensiert. Die Gesamtkosten erhöhen sich damit auf 17.057.248,75 €.

 

3. Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW die Bereitstellung der 3.872.694 € aus der o. g. Position der Bildungspauschale.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Ausgangslage 2021

 

Angesichts der Preisentwicklungen, die sich bereits in 2021 im Rohstoffmarkt abzeichneten, musste die Verwaltung die Kostenberechnungen im August 2021 anpassen. Der Rat hat seinerzeit der Verwaltungsvorlage 0805/2021 zugestimmt, in der die Preissteigerungen dargelegt wurden. An der Umsetzung des schulischen WLANs und der strukturierten Verkabelung sollte zu Lasten der Anzeigegeräte festgehalten werden (Zur anteiligen Finanzierung hatte die Verwaltung in der Verwendungstabelle der Bildungspauschale für 2022 und 2023 insgesamt 5.740.000 eingeplant). Auf der Basis der Kostenberechnungen aus 2021 wurden schließlich alle DigitalPakt-Anträge gestellt, sodass das Schulträgerbudget für Hagen vollumfänglich beantragt werden konnte (siehe Anlage Maßnahmenübersicht DigitalPakt). Die 10 % Eigenanteile der Maßnahmen sind aus Gute Schule 2020, sowie der Bildungspauschale gedeckt.

 

Aktuelle Situation

 

Durch diverse Baumaßnahmen im schulischen Umfeld (Hoch- und Tiefbau, z. B. Anschluss der Schulen ans Breitband oder Vergaben von Baumaßnahmen zur Inhouseverkabelung), aber auch außerhalb der Schulen, zeichnet sich erneut ein äerst angespanntes Gesamtbild ab. Steigende Baustoffpreise und Geldwertverlust tragen ebenso dazu bei wie die auf dem Markt herrschende Schieflage im Angebot-Nachfrage-Verhältnis. Fachfirmen bewerben sich nicht auf Vergaben. Die Verwaltung braucht daher größtmöglichen Handlungsspielraum, um auf die Marktsituationen reagieren zu können, gleichzeitig liegt die aktuelle Prognose für Preissteigerungen im Baubereich bei rund 73 %. Auf dem IT-Markt herrscht ebenfalls eine Problemlage: Diverse Komponenten haben lange Lieferzeiten oder sind nicht verfügbar. Auch hier sind weitere Mehrkosten für das schulische WLAN durch die Marktmechanismen und den schlechten Wechselkurs Dollar-Euro zu erwarten. Die WLAN-Komponenten für die Schulen des Paketes A konnten glücklicherweise, mit moderaten Mehrkosten, bereits in Gänze geordert werden.

 

Die erstmaligen Vergaben der Bauaufträge für die Grundschulen Geweke (Ennepeufer und Büddingstre) und Hestert waren ohne die Abgabe eines Angebotes ausgelaufen, da sich keine Fachfirma auf die Ausschreibung beworben hatte. Dem FB 65 liegt das Ergebnis der Submission für die Baumaßnahme der GS Kipper vor. Das günstigste Angebot mit knapp 140.000 ist um 57.000 teurer als die erfolgte Kostenschätzung (83.000 ). Um die Maßnahme durchführen zu können und mit einer erneuten Ausschreibung nicht der Gefahr einer weiteren Preissteigerung ausgesetzt zu sein, ist mit Vorlage 0662/2022 eine Dringlichkeitsentscheidung durch den Rat genehmigt worden. Aktuell liegt der Verwaltung das Ergebnis der erneuten Submission der GS Hestert vor. Hier liegt das günstigste Angebot ebenfalls mit 29.500 über der Kostenberechnung aus 2021.

 

Weitere Ausschreibungen, bzw. Beschaffungen lassen finanziell ein ähnliches Bild befürchten.

 

Auf Basis dieser Prognose sind für die Durchführung aller Maßnahmen aus Paket A 1.024.044 , für die Pakete B und C 2.848.650 an Mehrkosten zu erwarten, die aus beantragten und bewilligten Förderung im Rahmen des Digitalpakts nicht gedeckt werden können.

 

Zur Kompensation der aus dem DigitalPakt nicht finanzierbaren Anzeigegeräte hatte die Verwaltung in der Verwendungstabelle der Bildungspauschale für 2022 und 2023 Positionen im Gesamtwert von 5.740.000 r die Beschaffungen von digitalen Anzeigegeräten für Schulen gebildet, die nun anteilig für die Deckung der Baumaßnahmen in 2022 und 2023 genutzt werden könnten. Ebenfallsnnten hieraus Mehrkosten für die Beschaffungen des schulischen WLANs gedeckt werden.

Die aus dem DigitalPakt nicht finanzierbaren Anzeigegeräte müssten in Zukunft über evtl. neue Förderprogramme beschafft werden.

 

Auf Grund der oben geschilderten angespannten Lage ist es wahrscheinlich, dass diverse Maßnahmen, deren Umsetzung in 2022 geplant sind, nach 2023 verschoben werden müssen. Hierüber wird die Verwaltung die Gremien und die Fördermittelgeber informieren.

 

Die Deckung der Mehrkosten, die aus der Umsetzung der Antragspakete D und E zu erwarten sind, sste dann unter Betrachtung der Haushaltsjahre 2024/2025 und unter einer Neubewertung der globalen Lage entschieden werden.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

Kurzbeschreibung:

Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen, finanziert durch den Digitalpakt

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1116

Bezeichnung:

IT und zentrale Dienste

Auftrag:

1111646

Bezeichnung:

IT-Leistungen Schulen

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

414100

Bezeichnung:

Zuweisungen vom Land

 

423150

Bezeichnung:

Schuldendiensthilfen vom Land Gute Schule 2020

 

527513

Bezeichnung

Festwert IT Schulen Förderprogramme

 

 

Kostenart

2022

2023

Bis Nov. 2024

Ertrag (-)

414100

577.645,23 €

1.559.220,99 €

1.458.372,76 €

Ertrag (-)

423150

317.767,57 €

173.246,78 €

162.041,42 €

Aufwand (+)

527513

895.412,80 €

1.732.467,77 €

1.620.414,18 €

Eigenanteil

 

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

2111 - 2131

Bezeichnung:

Teilpläne aller Schulen

Finanzstelle:

6110

Bezeichnung:

Schulen (Digitalpakt)

Finanzposition:

681100

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen vom Land

 

692750

Bezeichnung:

Einz. Investitionskredite GS 2020

 

681150

Bezeichnung

Investitionspauschale vom Land

 

785100

Bezeichnung

Auszahlung für Hochbaumaßnahmen

 

Finanzposition

Gesamt

2022

2023

Bis Nov. 2024

Einzahlung (-)

681100

8.042.634 €

1.262.520 €

3.512.034 €

3.268.080 €

Auszahlung (+)

785100

12.808.954 €

2.426.844 €

6.750.910 €

3.631.200 €

Eigenanteil

4.766.320 €

1.164.324 €

3.238.876 €

363.120 €

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

2111-2131

Bezeichnung:

Teilpläne aller Schulen

Finanzstelle:

6110

Bezeichnung:

Schulen (Digital)

 

 

Bezeichnung

Gesamt

2022

2023

Bis Nov. 2024

Minderauszahlung (+)

Bildungspauschale: „Digitale Endgeräte an Schulen“ + Gute Schule 2020

4.766.320 €

1.164.324 

3.238.876 

363.120 

 

X

Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden. Andererseits ist bereits ein Teil der Finanzierung im Haushaltsplan gedeckt.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

Die Ausgaben i. H. v. 12.808.954 €r die strukturierte Verkabelung stellen Anschaffungs-/Herstellungskosten dar, die in der Bilanz zu aktivieren sind. Bei einer Nutzungsdauer von sieben Jahren entstehen Abschreibungen i. H. v. 1.829.850 € als Aufwand in der Ergebnisrechnung.

 

Passiva:

Die strukturierte Verkabelung ist zu 90 % aus Fördermitteln des Digitalpaktes und zu 10 % aus Gute Schule 2020 sowie der Bildungspauschale finanziert. Somit sind i. H. v. 12.808.954 € Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz zu bilden. Diese Sonderposten werden über die Nutzungsdauer ertragswirksam aufgelöst. Es entsteht ein Ertrag i. H. v. 1.829.850 € in der Ergebnisrechnung.

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

1.829.850 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

1.829.850 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

- 1.829.850 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0 €

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

Bemerkungen:

(Bitte eintragen)

 

 

  1.                Rechtscharakter

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Martina Soddemann

Beigeordnete

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.10.2022 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

03.11.2022 - Schulausschuss

Erweitern

10.11.2022 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen