03.11.2022 - 5.1 Maßnahmenübersicht DigitalPakt sowie Kostenstei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Schulausschusses
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Do., 03.11.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Manuel Schneider
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Becker erklärt, dass es in diesem Bereich momentan dieselben Probleme wie überall gibt. Auf die Kostenschätzung aus dem Jahr 2020 kommt eine enorme Erhöhung aufgrund von Kostensteigerungen zu. Daher schlägt die Verwaltung vor, zunächst die Maßnahme „strukturierte Verkabelung“ voll weiter zu finanzieren und hierfür auch Mittel aus dem zweiten Maßnahmenbereich der „Präsentationsgeräte“ zu nutzen. Er führt aus, dass Präsentationsgeräte ohne eine strukturierte Verkabelung ohnehin nicht nutzbar seien. Daher sollte der Fokus auf der Verkabelung liegen und man sollte die finanziellen Mittel in den Bereich umschichten.
Frau Soddemann ergänzt, dass es noch Restmittel vom Digitalpakt der Bezirksregierung gäbe. Die Stadt Hagen hat hierfür auch einen Antrag auf Anzeigegeräte an drei Schulen gestellt. Es sei aber noch nicht klar, ob dieser Antrag auch erfolgreich war. Es handelt sich hierbei um eine Ausschreibung nach dem „Windhundprinzip“ über eine Summe von 395.000 € für die Schulen Cuno I und II sowie das Rahel-Varnhagen Kolleg.
Frau Graf führt aus, dass sie die Kompensation von Anzeigetafeln für den Ausbau der Verkabelung für unsäglich hält. Auch wenn die Tafeln natürlich ohne die Verkabelung keinen Sinn haben, findet sie diese Lösung sehr unglücklich.
Beschluss:
1. Die Gesamtübersicht der DigitalPakt-Schulmaßnahmen wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen der Antragspakete A, B und C wie geplant für 2022/2023 umzusetzen. Die zusätzlichen Mehrkosten 2022/2023 für den Bau- und IT-Bereich i. H. v. 3.872.694 € (2022: 1.024.044 € und 2023: 2.848.650 €) werden aus der Position „Digitale Endgeräte an Schulen“ in der Bildungspauschale kompensiert. Die Gesamtkosten erhöhen sich damit auf 17.057.248,75 €.
3. Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW die Bereitstellung der 3.872.694 € aus der o. g. Position der Bildungspauschale.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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