Beschlussvorlage - 0854/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der "Wilde Kita e.V." wird gemäß § 75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.

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Sachverhalt

Begründung

 

Der eingetragene und gemeinnützige " Wilde Kita e.V." beantragt die öffentliche Anerkennung gemäß § 75 SGB VIII.

 

 

Nach § 75 Abs. 1 SGB VIII können als Träger der freien Jugendhilfe juristische Personen und Personenvereinigungen der freien Jugendhilfe anerkannt werden:

 

  • "wenn sie auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind,

 

  • gemeinnützige Ziele verfolgen,

 

  • aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind und

 

  • die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten."

 

 

Der Verein "Wilde Kita e.V." plant die Einrichtung einer dreigruppigen „nachhaltigen und wildnispädagogischen Kindertagesstätte“ in Hagen-Berchum.

 

Die Gründerinnen haben alle erforderlichen Unterlagen, welche für eine Anerkennungen notwendig sind, eingereicht und diese wurden im Fachbereich Jugend und Soziales geprüft.

 

Die Konzeption der geplanten Kindertagesstätte umfasst ausführlich die fachlichen pädagogischen Standards, die sowohl den Kinderschutz, die Bildungsgrundsätze, ein Krisenmanagement, die Sprachbildung, das Dokumentationswesen, Partizipation, Gesundheitsförderung, Diversität und Inklusion, sowie die Eingewöhnung der Kinder nach dem Berliner Modell etc. berücksichtigen. Darüber hinaus erfolgen in der Konzeption Aussagen zum Raumangebot der Kita, sowie organisatorische Standards wie z.B. dem Datenschutz, dem Fachkftegebot sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung/-entwicklung und der Teamentwicklung.

 

Aus Sicht des Fachbereiches Jugend und Soziales kann der Träger nach erfolgter Anerkennung in die Kitaplanung 2023 aufgenommen werden.

 

Der "Wilde Kita e.V." erfüllt, wie aus den vorliegenden Unterlagen, insbesondere dem beiliegenden Konzept sowie der Satzung und dem Schutzkonzept ersichtlich wird, die Voraussetzungen für die öffentliche Anerkennung.

 

Die pädagogische Konzeption ist im Allris als Anlage eingefügt und kann dort eingesehen werden.


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

Inklusion ist Bestandteil der Konzeption der „Wilden Kita“. Es ist der Einsatz mehrere heilpädagogischer Fachkräfte geplant.

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

positive Auswirkungen (+)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)

 

Bildung für nachhaltige Entwicklung ist Bestandteil der Konzeption der „Wilden Kita“.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

  1.                Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

 

gez.

(Martina Soddemann, Beigeordnete für Jugend und Soziales, Bildung und Kultur)

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.10.2022 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen